Kleingewerbe: Betriebsaufgabe und Gewerbeabmeldung

Abmeldung des Gewerbes

Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgeben, müssen Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt/Gewerbeamt) abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden.
Hinweis: Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde oder Stadt verlegen, ist eine Gewerbeummeldung ausreichend.
Anzeigepflichtig für die Abmeldung sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (zum Beispiel BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter. Für die Abmeldung ist das Formular "Gewerbe-Abmeldung" zu verwenden. Dieses liegt in der zuständigen Stelle aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot Ihrer Stadt/Gemeinde, zum Download zur Verfügung. Wenn die Abmeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Abmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht. Erfolgt Ihre Gewerbeabmeldung schriftlich, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung mit der Gebührenrechnung innerhalb von drei Tagen zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Abmeldung ausgehändigt. Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Anzeige der Gewerbeabmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Eine separate Abmeldung bei Ihrer IHK ist also nicht erforderlich.
Hinweis: Steht die Aufgabe des Betriebs eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Die Anzeige Ihrer Gewerbeabmeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung beziehungsweise Betriebsauflösung fällig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg unter “Gewerbe abmelden”.