Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Für Unternehmen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über Möglichkeiten betrieblich unterstützter Kinderbetreuung.

Möglichkeiten für Betriebe

Gründung einer betriebseigenen Kindertageseinrichtung: Das Unternehmen ist Träger der Einrichtung und hat so die Möglichkeit, den eigenen Bedarf unmittelbar umzusetzen. Das Eigenengagement des Betriebs ist bei dieser Lösung sehr hoch. Alternativ hierzu kann die Trägerschaft auch an einen öffentlichen, freien oder privaten Träger vergeben werden. Informationen über die aktiven Träger erhalten Sie bei der Servicestelle für betriebliche Kinderbetreuung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales. Ansprechpartner zu Fragen der Förderung und Genehmigung sind auch die jeweiligen Jugendämter der Kommunen.

Kooperation in der Kinderbetreuung: Mehrere Unternehmen richten zusammen eine Kindertagesstätte ein, arbeiten mit einem öffentlichen oder privaten Träger zusammen oder unterstützen die Bildung einer Elterninitiative, die dann als Träger fungiert.

Belegplätze in Kindergärten: Ein Unternehmen „bucht“ Belegplätze in bereits bestehenden Einrichtungen. Das Unternehmen kann bei Bedarf zum Beispiel auch verlängerte Öffnungszeiten finanzieren oder sich an anfallenden Investitionskosten beteiligen.

Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson: Die Tagespflegeperson betreut die Kinder im eigenen Haushalt oder in dem der Eltern. Unternehmen können Belegplätze für Mitarbeiterkinder bei einer ortsansässigen Tagespflegeperson buchen. Alternativ ist es möglich, dass die Kinder in Räumen des Unternehmens in einer so genannten Großtagespflegestelle betreut werden. Infos dazu gibt es beim Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg beziehungsweise direkt bei den Trägern vor Ort.

Sonstige Angebote: Ferienbetreuung, Hausaufgabenbetreuung, Kinderbetreuung für Notfälle (Eltern-Kind-Zimmer, Notfall-Tagesmutter), Information und Beratung (Beratungssprechtage für Eltern).

Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung: Eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Der zweckgebundene Zuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Förderprogramm “Betriebliche Kinderbetreuung”

Als Anschubfinanzierung für neue Plätze in der betrieblichen Kinderbetreuung gibt es Betriebskosten-Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms „Betriebliche Kinderbetreuung” des Bundesfamilienministeriums. Gefördert werden neue betrieblich unterstützte Betreuungsplätze in der Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Betreuung für Kita-Kinder in Ausnahmefällen und Ferienbetreuung für Grundschulkinder. Damit können Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ihrer Beschäftigten unterstützen.

Die Zuschüsse betragen bis zu 400 Euro pro Ganztagsplatz und Monat bei einem Eigenanteil des Unternehmens von 250 Euro. Für die Ferienbetreuung gibt es Zuschüsse in Höhe von bis zu 25 Euro pro Ganztagsplatz und Tag bei einem Eigenanteil von mindestens 15 Euro. Die Beträge reduzieren sich bei Halbtags- oder Teilzeitbetreuungsplätzen.

Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ läuft bis 31. Dezember 2022. Eine Förderung ist für maximal 24 Monate möglich. Die Antragstellung ist bis spätestens November 2021 möglich, da die Förderdauer mindestens ein Jahr betragen sollte. Antragsberechtigt sind die Träger des Betreuungsangebots – entweder die Unternehmen selbst oder die Anbieter der Betreuungsplätze, mit denen die Unternehmen kooperieren.
Weitere Infos:

Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung”

Für den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege können im Rahmen des Investitionsprogramms des Bundes zur „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ investive Maßnahmen für Betreuungsplätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt gefördert werden. Dies sind Investitionen
  • zur Schaffung neuer, zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege,
  • zum Erhalt von Plätzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen bis spätestens zum 31.12.2025 wegfallen würden,
  • zur Ausstattung für eine Küche für eine Mittagsverpflegung,
  • zur Schaffung von Differenzierungs- beziehungsweise Rückzugsräumen in Kindertageseinrichtungen zur Inklusion von Kindern mit Behinderung.
Gefördert werden Investitionen die im Zeitraum ab 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen wurden. Die Investitionen sind bis zum 30. Juni 2022 abzuschließen. Maximal kann ein Zuschuss in Höhe von in der Regel 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Zuschussanträge können bis spätestens zum 31. März 2021 beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Förderrichtlinien und Antragsformulare finden Sie unter folgenden Links:
  • Verwaltungsvorschrift, Übersicht über Fördermöglichkeiten und Antragsformulare
  • Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Regierungspräsidien

Rechtliche und steuerliche Hinweise

„Geld folgt Kind“ ist die Zielrichtung des Kindertagesbetreuungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg. Das bedeutet, dass Eltern ihr Kind sowohl am Wohnort als auch an ihrem Arbeitsort betreuen lassen können. Dies kommt neben den Eltern auch den Unternehmen entgegen, die ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung unterstützen wollen.

Wollen sich Arbeitgeber steuerlich begünstigt an den Kinderbetreuungskosten ihrer Mitarbeiter beteiligen, steht folgende Möglichkeit zur Verfügung: Zuschüsse zur Betreuung in Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen oder allgemeine Sachzuwendungen in Höhe von maximal 44 Euro monatlich.

Hilfreiche Informationen und Anlaufstellen

Bei der Servicestelle für betriebliche Kinderbetreuung des KVJS (Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg) können sich Unternehmen zum gesamten Spektrum betrieblich unterstützter Kinderbetreuung beraten lassen.

An den Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e. V. können Sie sich wenden, wenn Sie sich über das Thema Kindertagespflege informieren oder eine Großtagespflegestelle im Unternehmen einrichten möchten. Hier finden Sie auch den Flyer „Kindertagespflege: familiär gut betreut“für Unternehmen sowie Tageselternvereine in Ihrer Nähe.

Weitere Infos dazu bietet das Bundesfamilienministerium im Handbuch Kinderstagespflege – Wissenswertes für Betriebe.

Praxisnahe Informationen bietet das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“. Hier finden Sie zahlreiche Broschüren, Checklisten und Leitfäden, unter anderem das ebooklet „Mit betrieblicher Kinderbetreuung punkten“ und die Broschüre „Unternehmen Kinderbetreuung – Praxisleitfaden für die betriebliche Kinderbetreuung“.

Hilfestellung gibt auch das Checkheft „Familienorientierte Personalpolitik“ des Deutschen Industrie- und Handelskammertags.

Quelle: IHK Stuttgart