Welche Rechte und Pflichten gelten für meine Branche?

Mit Beschluss vom 27. Januar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen traten am 28. Januar 2022 in Kraft. Seit dem 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung.
Aktuell gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe I.
In der Übersicht finden Sie die Regelungen in den verschiedenen Lebensbereichen übersichtlich dargestellt.
Außerdem stellen wir Ihnen ein Plakat (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 212 KB) zur Verfügung, mit dem Sie auf die seit 12. Januar 2022 geltenden FFP2-Maskenpflicht Ihre Kunden hinweisen können.