Coronavirus - Lieferketten und Zölle

Eine Übersicht über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus auf die Auslandsmärkte erhalten Sie in diesem GTAI Spezial. Aktuelle länderspezifische Informationen erhalten Sie auch in den Webinaren der IHKs und AHKs. Auf der Webseite der AHKs berichten diese im Corona Kompass in kurzen Videos über die derzeitige Situation im jeweiligen Land berichten.

Lieferketten in Zeiten von Corona

Reiseeinschränkungen, geschlossene Grenzen und Transportprobleme verlangen erhebliche Anstrengungen und große Flexibilität im Betriebsablauf. Mehr als die Hälfte der deutschen Unternehmen im Ausland berichtet aufgrund der Coronavirus-Pandemie von Problemen in ihren Lieferketten bzw. ihrer Logistik. 30 Prozent beklagen fehlende Waren und Dienstleistungen. Weitere Details zu den internationalen Lieferketten deutscher Unternehmen im Ausland finden Sie in der Sonderauswertung der AHK-Umfrage „Neusortierung von Lieferketten“.
Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Waren und Vorprodukte Sie aus dem Ausland beziehen und bei welchen Lieferanten ein erhöhtes “Corona-Risiko” vorhanden ist. Dabei können Sie sich an folgende Fragen orientieren:
  • Wie lange reichen meine Lagerbestände?
  • In welchen Ländern produzieren meine Lieferanten?
  • Wie sieht die Lieferkette meiner Lieferanten aus?
  • Bin ich vertraglich an meinen Lieferanten gebunden?
  • Wie stark trifft mich ein möglicher Lieferausfall? Habe ich alternative Bezugsquellen?
Informationen zur aktuellen Lage in den Ländern Ihrer Handelspartner finden Sie auf der Webseite der Auslandshandelskammern.
Sichern Sie Ihre Lieferkette:
  • Setzen Sie sich mit ihrem Lieferanten in Verbindung. Sprechen Sie mit ihm auch über die Möglichkeit alternativer Beschaffungswege.
  • Investieren Sie in Ihr Lager. Kaufen Sie Restbestände soweit möglich.
  • Stimmen Sie sich mit Ihrem Logistikdienstleister ab und prüfen Sie Ihre Transportwege. Suchen Sie nach alternativen Frachtlösungen.
  • Planen Sie einen größeren Zeitpuffer für die Lieferung ein.
Verschaffen sie sich einen Überblick über mögliche alternative Bezugsquellen:
  • Wo befinden sich andere Lieferanten, die für Sie in Frage kommen?
  • Gibt es Bezugsquellen in Ländern, die möglicherweise weniger von Einschränkungen durch Corona betroffen sind?
  • Finden sich Lieferanten im Inland?
  • Sind Sie auf den Lieferanten unbedingt angewiesen oder gäbe es eine inhouse-Lösung?
Weitere Information zur Geschäftspartnersuche finden Sie in unserem Artikel “Erfolgreich Netzwerken im Ausland”.

Transport und Logistik nach China

Die Corona-Situation in Shanghai ist weiterhin angespannt. Es bestehen großflächige Lockdowns auch im weiteren Umfeld. Informationen zu den Auswirkungen auf deutsche Unternehmen finden Sie auf der Website der AHK Greater China.
Derzeit hat ein Großteil der europäischen Airlines seine Flüge nach China ausgesetzt. Vereinzelte Frachter-Verbindungen bestehen und werden planmäßig wieder hochgefahren.
Tipps für Unternehmen mit bevorstehenden Lieferungen nach China:
  • Rechnen Sie mit Verspätungen.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Kunde die Sendung in Empfang nehmen kann.
  • Klären Sie mit Ihrem Spediteur ab, ob die geplante Flugverbindung stattfindet.
  • Sprechen Sie mit Ihrer Transportversicherung, ob eventuelle Verspätungsschäden reguliert werden
  • Rechnen Sie mit steigenden Transportpreisen.
  • Prüfen Sie andere Transportmöglichkeiten.
  • Versuchen Sie Ihre Produktion an die veränderte Situation anzupassen. Überprüfen Sie in diesem Zusammenhang Ihre Lagerkapazitäten.

Wie sieht es mit der Exportabsicherung aus?

Wer in China oder in anderen Krisengebiete Kunden hat, leidet derzeit unter Lieferproblemen.
  • Nach wie vor übernimmt der Bund Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) für Exporte nach China und andere Coronavirus-Risikogebiete.
  • Auch bestehender Deckungsschutz bleibt uneingeschränkt bestehen.
  • Hermesdeckungen sichern sowohl Schäden in der Phase der Herstellung ab als auch, wenn eine Forderung nach Lieferung ausfällt.
Informieren Sie sich am besten direkt bei im Portal der Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland.

Bundesregierung sichert Warenverkehr ab

Die Bundesregierung spannt gemeinsam mit den Kreditversicherern einen Schutzschirm in Höhe von 30 Milliarden Euro auf, um Lieferantenkredite deutscher Unternehmen zu sichern und die Wirtschaft in schwierigen Zeiten zu stützen. Kreditversicherungen schützen Lieferanten vor Zahlungsausfällen, wenn ein Abnehmer im In- oder Ausland die Rechnung nicht bezahlen kann oder will. Der Bund übernimmt für das Jahr 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro. Durch die damit verbundene Hebelwirkung wird die Absicherung eines Geschäftsvolumens in Höhe von rund 400 Milliarden Euro erreicht. Die Kreditversicherer beteiligen sich substantiell und überlassen dem Bund 65 Prozent der Prämieneinnahmen im Jahr 2020. Zudem tragen sie Verluste bis zu einer Höhe von 500 Millionen Euro selbst und übernehmen die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen. Die aktuellen Bürgschafts- und Garantieprogramme zur Abfederung der Corona-Krise sowie die Corona-Hilfen der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft können noch bis zum Jahresende 2021 in Anspruch genommen werden. Die Verlängerung des Schutzschirms für Lieferketten und Warenkreditversicherungen kann weiter dazu beitragen, die häufig in Wertschöpfungsketten organisierte deutsche Wirtschaft an dieser Stelle zu stabilisieren und Liquidität in den Unternehmen zu halten.

EU befreit Einfuhr von medizinischer Ausrüstung aus Drittstaaten von Zöllen

Die EU-Kommission DG Taxud hat die Möglichkeit, bestimmte medizinische Geräte und Materialien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zollfrei und einfuhrumsatzsteuerfrei in die EU einzuführen, bis zum 30.06.2022 verlängert (Kommissionsbeschluss vom 22.12.2021). Von den Befreiungen sind unter anderem Schutzmasken und -ausrüstung, Testkits und Beatmungsgeräte umfasst. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der Abgabenbefreiung finden Sie im ursprünglichen Kommissionsbeschluss (EU) Nr. 2020/491, auf der Corona-Website von DG Taxud sowie auf der Corona-Website der deutschen Zollverwaltung. DG Taxud stellt auf ihrer Corona-Website auch eine Indikativ-Liste (Stand 31.05.2021) mit Zolltarifnummern der (teilweise) abgabenbefreiten Hilfsgüter zu Verfügung.

Informationen des Zolls

Die Zollverwaltung hat Informationen zu Fristverlängerungen, Hilfsgütern, Außenwirtschaftsrecht und zur elektronischen Kommunikation auf ihrer Webseite veröffentlicht. Während der Coronakrise sollen die Vorlage von Dokumenten in elektronischer Form, Verlängerungen zollrechtlicher Fristen (zum Beispiel Gestellung, Verwahrung, Zolllager) sowie Steuerstunden ermöglicht werden. Die Hauptzollämter sind angewiesen, bei Steuern, welche von den Zollverwaltungen verwaltet werden, den Steuerpflichtigen angemessen entgegenzukommen.
Die Erleichterungen für Unternehmen, die durch die COVID-19-Pandemie unmittelbar und erheblich negativ betroffen sind, wurden über den 31. März 2021 hinaus bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Hierzu gehört insbesondere die Möglichkeit der Stundung bestimmter Steuerarten, zum Beispiel der Einfuhrumsatzsteuer, der Energiesteuer, Stromsteuer und bestimmte Verbrauchssteuern. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren für Steuerstundungen entnehmen Sie bitte dieser Website des deutschen Zolls.
Wie alle Zollstellen in Deutschland stellen auch die Zollämter im Bereich des Hauptzollamts Ulm während der Corona-Krise die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes sicher. Es bestehen Konzepte, die die Abfertigung von Waren auch bei eingeschränktem Einsatz des Personals gewährleisten. Zu beachten ist insbesondere, dass persönliche Kontakte so wenig wie möglich stattfinden sollen.
  • Unternehmen setzen sich daher bitte für Abfertigungsmaßnahmen zunächst telefonisch/per E-Mail mit den Zollämtern in Verbindung und besprechen das weitere Vorgehen.
  • Gleiches gilt für private Empfänger von Postsendungen. Diese sollen nach Möglichkeit die Abfertigung von zuhause beantragen.
  • Die Kontaktstellen für die Kraftfahrzeugsteuer bleiben besetzt; auch hier wird um vorherige telefonische Kontaktaufnahme gebeten.
In den örtlichen Zollstellen bestehen Konzepte zur Aufrechterhaltung der Zollabfertigung, so dass auch bei Ausfallszenarien einzelner Standorte eine Abfertigungsmöglichkeit grundsätzlich gewährleistet wird. Sollte die Abfertigung in konkreten Fällen eingeschränkt werden, erhalten Unternehmen Informationen über Mitteilungen in regionalen Presseorganen sowie über die Internetseite www.zoll.de, speziell in der Rubrik Allgemeine Dienststellensuche.