USA-Ticker: Aktuelle Nachrichten und Hintergründe

Im Rahmen der „America First Trade Policy“ findet eine umfassende Neubewertung der Handelsbeziehungen und handelspolitischen Maßnahmen der USA statt, einschließlich der Einführung zusätzlicher Zölle, die fast alle Länder der Welt betreffen. In diesem Artikel verfolgen wir die Entwicklungen und sammeln Informationen über die Zollmaßnahmen der USA und die Reaktionen anderer Länder.

USA und Europäische Union (EU)

In unserem Artikel „Abkommen zwischen den USA und der EU: Zölle, Handel, Investitionen“ haben wir einen detaillierten Überblick über die für europäische Unternehmen geltenden US-Zölle sowie über die aktuellen Entwicklungen zusammengestellt.

USA und die Welt

Neueste Ankündigungen

Von den Zusatzzöllen sind pharmazeutische Produkte sowie patentierte pharmazeutische Produkte betroffen. Generika und zugehörige Wirkstoffe unterliegen derzeit keinen Zusatzzöllen. Die betroffenen Zolltarifnummer sowie die Ausnahmen sind im Anhang I und ANhang IV der Proklamation 11020 aufgeführt.
Die Zusatzzölle werden sollen stufenweise in Kraft treten:
  • am 31. Juli 2026 für die in Anhang III der Proklamation aufgeführten großen Unternehmen,
  • am 29. September 2026 für alle anderen Unternehmen.
Die Zusatzzölle werden zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben.
Die US-amerikanischen Zollbehörden weisen darauf hin, dass ohne gültige US‑Bankdaten keine Erstattungen erfolgen können. Weitere Details finden Sie im Artikel des US-Zoll und Grenzschutzes der USA.
  • Geprüft wird, ob Handelspartner der USA unzureichende Maßnahmen gegen die Einfuhr von mit Zwangsarbeit hergestellten Waren ergreifen und dadurch den US‑Handel beeinträchtigen sowie Untersuchungen der Handelspraktiken mehrerer Handelspartner im Zusammenhang mit strukturellen Überkapazitäten und Überproduktion in verschiedenen Industriesektoren.
  • Von den Untersuchungen ist unter anderem die Europäische Union betroffen.
  • Die Untersuchungen erfassen eine breite Palette von Sektoren, darunter etwa Stahl, Aluminium, Fahrzeuge, Elektronik und weitere Industriegüter.
Rechtswidrig sind:
  • Weltweiter Basiszoll („Reziproker Zoll“)
  • 15 Prozent Basiszoll für die EU
  • „Fentanyl-Zölle“ (Kanada/Mexiko 25 Prozent, China 10 Prozent)
Weiterhin gültig bleiben:
  • Zölle nach Section 232 (unter anderem):
    • Stahl/Aluminium: 50 Prozent
    • Autos: 15 Prozent
    • LkWs: 25 Prozent
    • Holz: 10 Prozent
Auf der Webseite der GTAI finden Sie eine Matrix und einen Überblick dazu, welche US-Zölle kumuliert werden können und welche nicht.
  • Betroffen sind mittelschwere und schwere Fahrzeuge (Lkw), Lkw-Teile sowie Busse.
  • Mittelschwere und schwere Lkw umfassen die Klassen 3 bis 8. Dazu zählen unter anderem große Pick-up-Trucks, Transporter für Umzüge, klassische Lastkraftwagen, Muldenkipper sowie Zugmaschinen für Sattelzüge mit 18 Rädern.
  • Zu den betroffenen Lkw-Teilen zählen Schlüsselteile wie Motoren, Getriebe, Reifen und Fahrgestelle.
  • Betroffen sind ferner verschiedene Busse, darunter Schulbusse, Linienbusse und Reisebusse.
  • Betroffene Waren, die am oder nach dem 15. Januar 2026 um 00:01 Uhr ET (Eastern Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen den zusätzlichen Einfuhrzöllen.
  • Weitere Informationen zu den betroffenen Zolltarifnummern, Ausnahmen und Regelungen finden Sie auf der Webseite der GTAI.
  • Waren, die nach dem 14. Oktober 2025, 00:01 Uhr ET (Eastern Time) zum freien Verkehr abgefertigt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz, davon betroffen ist Bauholz, Nutzholz und deren Derivate.
  • Die entsprechende Zolltarifnummer sind im Lumber and Timber 232 Annex aufgelistet.
  • Weitere Informationen auf Deutsch finden Sie auf der Webseite der GTAI.
  • Waren, die nach dem 7. August 2025 um 00:01 Uhr ET zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen den neuen zusätzlichen reziproken Zöllen gemäß Anhang II der E.O. vom 31. Juli 2025.
  • Weitere Informationen (einschließlich Ausnahmen) auf Deutsch finden Sie auf der Webseite der GTAI.
  • Betroffen sind sämtliche Einfuhrsendungen, die nicht unter 50 U.S.C. 1702(b) (unusual and extraordinary threat) fallen, unabhängig von ihrem Wert und Herkunftsland.
  • Ausgenommen sind die Sendungen, die über das internationale Postnetz versandt werden - diese unterliegen eigenen, gesonderten zollrechtlichen Vorschriften. Ausgenommen sind auch persönliche Gegenstände.
  • Weitere Informationen auf Deutsch finden Sie auf der Webseite der GTAI.
  • Betroffen sind Einfuhren von halbfertigen Kupfererzeugnissen und stark verarbeiteten Kupferderivatprodukten. Die Zusatzzölle gelten ausschließlich für den Kupferanteil der unter der Proklamation fallenden Waren.
  • Der Zusatzzoll wird zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben.
  • Weitere Informationen auf Deutsch finden Sie auf der Webseite der GTAI.

Frühere Ankündigungen

7. Juli 2025: Die Aussetzung der länderspezifischen Zollsätze wird bis 1. August 2025 verlängert.
11. April 2025: Ausnahme bestimmter Waren von Zollerhöhungen (einschließlich Waren aus China).
10. April 2025: Aussetzung der länderspezifischen Zollsätze bis zum 9. Juli 2025. Der am 5. April 2025 in Kraft getretene Zusatzzoll von 10 Prozent gilt weiterhin.
9. April 2025: Inkrafttreten der Zollerhöhungen gemäß den in Anhang 1 der Verordnung aufgeführten länderspezifischen Sätzen (für die EU - 20 Prozent). Ausgenommen sind die in Anhang 2 aufgeführten Waren und andere in Absatz 3 genannte Waren.
5. April 2025: Inkrafttreten zusätzlicher Zölle von 10 Prozent auf alle Importe aller Handelspartner (mit bestimmten Ausnahmen) und Ankündigung der länderspezifischen Zollerhöhungen ab dem 9. April 2025.
3. April 2025: Inkrafttreten der Zölle von 25 Prozent auf Einfuhren von Kraftfahrzeugen und bestimmten Kraftfahrzeugteilen (Motoren, Getriebe, Teile des Antriebsstrangs und elektrische Komponenten).
12. März 2025: Inkrafttreten der Zölle von 25 Prozent auf alle Einfuhren von Stahl und Aluminium.

USA und China

Neueste Ankündigungen

  • Die USA werden den sogenannten "Fentanyl-Zoll" auf chinesische Waren um 10 Prozentpunkte senken; der zusätzliche Zoll von 24 Prozent wird für ein Jahr weiterhin ausgesetzt. China wird seine Gegenmaßnahmen entsprechend anpassen.
  • Die USA werden die Umsetzung ihrer am 29. September angekündigten 50-Prozent-Durchdringungsregel für Exportkontrollen für ein Jahr aussetzen. China wird die Umsetzung der am 9. Oktober angekündigten relevanten Exportkontrollmaßnahmen für ein Jahr aussetzen.
  • Die USA werden die Durchführung ihrer Untersuchungsmaßnahmen gegen Chinas Schifffahrts-, Logistik- und Schiffbauindustrie für ein Jahr aussetzen.
  • Die US-Handelsbehörde prüft, ob China bestimmte Verpflichtungen aus dem 2020 geschlossenen Phase-One-Abkommen eingehalten hat. Das Phase One Abkommen zwischen den USA und China zielte darauf ab, Handelskonflikte zu entschärfen und Reformen in China zu fördern, vor allem beim Schutz geistigen Eigentums, Technologietransfer und Marktzugang.

Frühere Ankündigungen

12. Mai 2025: Vereinbarung zwischen den USA und China, gegenseitige Zusatzzölle für 90 Tage teilweise auszusetzen.
11. April 2025:
10. April 2025 / USA: Erhöhung der “reziproken” Zölle auf Importe aus China auf 125 Prozent und weitere Erhöhung der De-minimis-Tarifen.
9. April 2025:
  • China: Erhöhung von zusätzlichen Zöllen auf 84 Prozent auf alle Waren mit Ursprung in den USA ab dem 10. April 2025.
  • USA: Erhöhung der “reziproken” Zölle auf Importe aus China auf 84 Prozent und Erhöhung der De-minimis-Tarifen.
4. April 2025 / China: Ankündigung von zusätzlichen Zöllen auf alle Waren mit Ursprung in den USA ab dem 10. April 2025 und Verschärfung von Exportkontrollmaßnahmen.
2. April 2025 / USA: Abschaffung der de-minimis-Regelung für China und Hong Kong ab dem 2. Mai 2025.
4. März 2025 / USA: Erhöhung der Zölle auf Importe aus China auf 20 Prozent.
10. Februar 2025 / China: Inkrafttreten der Gegenzölle auf US-Waren: für Kohle und Flüssigerdgas - ein Sonderzoll von 15 Prozent, für Rohöl, landwirtschaftliche Maschinen und Pkw - 10 Prozent.
5. Februar 2025 / China: Einreichung einer Klage bei der WTO gegen die amerikanischen Sonderzölle.
4. Februar 2025 / USA: Inkrafttreten der Strafzölle von 10 Prozent gegen China.

USA, Kanada und Mexiko

Neueste Ankündigungen

19. Juni 2025 / Kanada: Ankündigung von neuen Maßnahmen zum Schutz der Stahl- und Aluminiumindustrie:
  • Ab dem 27. Juni 2025 unterliegen bestimmte Stahlwaren und Aluminiumprodukte , die nach Kanada importiert werden, einem Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent, sofern sie über das festgelegte Kontingent hinaus eingeführt werden.
  • Weitere Informationen auf Deutsch finden Sie auf der Webseite der GTAI.

Frühere Ankündigungen

7. April 2025 / Kanada: Ankündigung von Zusatzzöllen auf Einfuhren von PKW aus den USA. Das Datum des Inkrafttretens steht noch nicht fest.
  • Kraftfahrzeuge (KFZ), die nicht den United Stades-Mexico-Canada-Agreement (USMCA)-Ursprungsregeln entsprechen, sollen mit einem Zusatzzoll in Höhe von 25 Prozent belegt werden.
  • Bei KFZ, die die USMCA-Ursprungsregeln erfüllen, gilt der Zusatzzoll nur für den US-amerikanischen Anteil des Fahrzeugs.
6. März 2025 / USA: Anpassung der Zölle, damit die amerikanische Automobilindustrie nicht aufgrund der Struktur ihrer Lieferketten leidet.
13. März 2025 / Kanada: Einführung von zusätzlichen Zöllen in Höhe von 25 Prozent für bestimmte Stahl- und Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in den USA.
4. März 2025:
  • USA: Inkrafttreten der Zölle in Höhe von 25 Prozent auf zahlreiche Waren aus Mexiko und Kanada.
  • Kanada: Einführung von zusätzlichen Zöllen in Höhe von 25 Prozent für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA.
1. Februar 2025: Abschaffung der de-minimis-Regelung für Mexiko und Kanada.

Stand: 13. April 2026
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Quelle: GTAI, The White House, U.S. Customs and Border Protection