US-Zölle: Orientierungshilfe für Unternehmen im laufenden Zollstreit

Die Verhängung zusätzlicher Zölle im Rahmen der Handelspolitik von US-Präsident Donald Trump hat erhebliche Auswirkungen auf das internationale Geschäft europäischer Unternehmen. In diesem Artikel haben wir eine Hilfestellung für Unternehmen zusammengestellt, die ihnen helfen soll, sich im laufenden Zollstreit zu orientieren.

Überblick von neuen US-Zöllen

Folgende Zölle wurden von der US-Administration eingeführt (Stand 15. April 2025):
  • „Reziproke“ Zölle gegen fast alle Länder (inkl. EU)
  • Zölle auf Fahrzeuge und KfZ-Teile
  • Zölle auf Eisen, Stahl, Aluminium und Waren daraus
  • Zölle gegen China
  • Zölle gegen Mexiko und Kanada
  • Zölle gegen Venezuela und Länder, die Erdöl in Venezuela kaufen
Die europäische Exporteure sind somit vor allem von “reziproken” Zöllen sowie von warenspezifischen Zöllen betroffen.

„Reziproke“ Zölle

Einen zusätzlichen Importzoll von 10 Prozent gilt für alle Importe ab dem 5. April 2025. Der Zoll wird zusätzlich zu den normalen US-Zöllen erhoben.

Ausgenommen sind:


Zusätzliche länderspezifische Zölle wurden am 9. April 2025 für 90 Tage ausgesetzt.

  • Ausnahme – China. Für Waren mit chinesischem Ursprung gelten aktuell die „reziproke“ Zölle von 125 Prozent.
  • Die ausgesetzte Regelung sieht vor, dass anstelle des allgemeinen Satzes von 10 Prozent länderspezifische Sätze erhoben werden sollen. Für EU-Waren sind Zölle von 20 Prozent vorgesehen. Für alle Staaten, die in dem Anhang I der Proklamation nicht genannt sind, sollten die allgemeinen 10 Prozent greifen.
  • Der länderspezifische Zollsatz knüpft am Ursprungsland der Ware an und nicht am Lieferland.
Link zur entsprechenden Proklamation (The White House): Modifying Reciprocal Tariff Rates to Reflect Trading Partner Retaliation and Alignment

Zölle auf Fahrzeuge und KfZ-Teile

Die zusätzlichen Zölle von 25 Prozent werden für Fahrzeuge seit dem 5. April erhoben und für bestimmte KfZ-Teile spätestens ab dem 3. Mai 2025. Die Zölle werden zusätzlich zu den normalen Zöllen erhoben.
Die Einzelheiten und sowie die betroffenen Zolltarifnummern sind in der Proclamation 10908 dargestellt (Federal Register): Adjusting Imports of Automobiles and Automobile Parts Into the United States

Zölle auf Eisen, Stahl, Aluminium und Waren daraus

Die Zusatzzölle von 25 Prozent werden für Eisen, Stahl, Aluminium und Waren daraus seit dem 12. März erhoben. Am 4. Juni 2025 wurden die Zölle auf Stahl- und Aluminium-Importe von 25 Prozent auf 50 Prozent erhöht.
Betroffene Zolltarifnummern sind in folgenden Notices (Federal Register) aufgelistet:
Die Zusatzzölle betreffen Ursprungswaren aller Länder. Trotzdem werden Informationen zum Land des „Schmelzens und Gießens” verlangt.
Die Zölle verstehen sich zusätzlich zu den normalen (nicht für 90 Tagen ausgesetzten „reziproken“) Drittlandszöllen.

Weitere nützliche Informationen:

Überprüfung der Betroffenheit und geltenden Zollsätzen

Zusatzzölle, die in Kraft sind, sind in der Datenbank Access2Markets und der Datenbank der US International Trade Commission: Harmonized Tariff Schedule abgebildet.
Stand: 4. Juni 2025
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Quelle: GTAI, DIHK, IHK Region Stuttgart, The White House, U.S. Customs and Border Protection