Abkommen zwischen den USA und der EU: Zölle, Handel, Investitionen

Die USA und die Europäische Union (EU) haben sich am 27. Juli 2025 auf ein Handelsabkommen geeinigt. Am 21. August 2025 wurde die Einigung in einer gemeinsamen Erklärung (Joint Statement) veröffentlicht. In diesem Artikel haben wir einen Überblick über die wesentlichen Inhalte zusammengestellt, der helfen soll, sich im laufenden Zollstreit zu orientieren.

Aktueller Stand der Einigung (21. August 2025)

US-Zölle auf EU-Produkte

Seit dem 7. August 2025 gilt ein einheitlicher Zollsatz in Höhe von 15 Prozent für den Großteil der Waren aus der EU vor. Bei diesem Zollsatz handelt es sich um eine Obergrenze mit bestimmten Ausnahmen.

In Fällen, wenn der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) der USA über 15  Prozent liegt, wird der MFN-Zoll erhoben (ohne zusätzliche Aufschläge).
Die Obergrenze von 15  Prozent gilt auch für EU-Ausfuhren von folgenden Erzeugnissen:
  • Arzneimittel
  • Halbleiter
  • Holz
  • Fahrzeuge und KfZ-Teile
  • Industriegüter
  • bestimmte Meeresfrüchte
  • Nüsse
  • Milchprodukte
  • frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse
  • verarbeitete Lebensmittel
  • Getreide und Pflanzsamen
  • Sojabohnenölsaaten
  • Schweinefleisch und Bisonfleisch

US-Zölle auf EU-Stahl, Aluminium und Derivate

Diese Waren unterliegt derzeit nach wie vor einem Zollsatz von 50  Prozent. Die Zölle sollen gesenkt werden und ein Quotensystem soll eingeführt werden. Verhandlungen laufen noch.

US-Zölle für strategische EU-Produkte

Ausnahmen von der Zollobergrenze von 15 Prozent gelten für die folgenden EU-Erzeugnisse:
  • nicht verfügbare natürliche Ressourcen (einschließlich Kork)
  • alle Luftfahrzeuge und Luftfahrzeugteile
  • Generika und ihre Bestandteile
  • chemische Vorläuferstoffe
USA verpflichten sich, nur Meistbegünstigungstarife (MFN) anzuwenden, die nahe Null sind. Die EU und die USA werden daran arbeiten, diese Liste in Zukunft weiter auszubauen.

EU-Zölle auf US-Produkte

Die EU wird die Zölle auf US-amerikanische Industriegüter gänzlich abschaffen.

Geplant ist zudem eine zusätzliche Marktöffnung für bestimmte US-Erzeugnisse der Fischereiindustrie im Rahmen von Zollkontingenten.
Produkte wie Sojabohnenöl, Pflanzsamen, Körner oder Nüsse sowie verarbeitete Lebensmittel wie Tomatenketchup, Kakao und Kekse werden einen besseren Zugang zum EU-Markt im Rahmen von Zollkontingenten haben.
Die EU-Kommission hat hierzu zwei Verordnungsentwürfe vorgelegt. Der Rat sowie das Europäische Parlament müssen beiden Vorschlägen zustimmen, damit sie in Kraft treten können.

Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse

Die USA und die EU planen gemeinsame Schritte zur Reduzierung nichttarifärer Handelshemmnisse.
Genannt werden die Zusammenarbeit bei Normen für Kraftfahrzeuge und gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS) und durch Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen in weiteren Industriezweigen.

Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit

Die EU und die USA werden die Widerstandsfähigkeit der Lieferkette verbessern und nicht marktbezogene Strategien und Praktiken angehen. Genannt ist außerdem die Zusammenarbeit bei der Überprüfung von Investitionen und Ausfuhrkontrollen. Darüber hinaus laufen die Verhandlungen zu einem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Cybersicherheit.

Stärkung der Ursprungsregeln

Die USA und die EU beabsichtigen, klare Ursprungsregeln festzulegen, um sicherzustellen, dass die Vorteile des Abkommens ausschließlich beiden Vertragsparteien zugutekommen.

Energieversorgung

Die EU beabsichtigt, in den nächsten drei Jahren US-Flüssigerdgas-, Öl- und Kernenergieprodukte im Wert von 750 Mrd. USD (ca. 700 Mrd. EUR) zu beschaffen.

KI-Chips

Die EU beabsichtigt, KI-Chips aus den USA im Wert von 40 Mrd. EUR zu erwerben.

Investitionen

Die EU soll zusätzlich 600 Milliarden US-Dollar (ca. 550 Mrd. EUR) in verschiedenen Sektoren in den USA investieren.

Überprüfung der Betroffenheit und geltenden Zollsätzen

US-Zölle, die in Kraft sind, sind in der Datenbank Access2Markets und der Datenbank der US International Trade Commission: Harmonized Tariff Schedule abgebildet.

Wie geht es weiter?

Zahlreiche zentrale Punkte sind weiterhin ungeklärt. Die politische Einigung vom 27. Juli 2025 und die gemeinsame Erklärung vom 21. August 2025 sind nicht rechtsverbindlich. Beide Seiten werden sich für die Umsetzung der wichtigsten in der Gemeinsamen Erklärung enthaltenen Verpflichtungen einsetzen.

Weiterführende Informationen

Stand: 3. September 2025
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Quelle: The White House, U.S. Customs and Border Protection, Europäische Kommission, GTAI, DIHK