Vereinfachter Arbeitsmarktzugang für britische Staatsangehörige

Das Vereinigte Königreich gehört gemäß der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung“ zu den sogenannten “Best-Friends-Staaten”. Für Briten gelten aufenthalts- und -beschäftigungsrechtliche Erleichterungen, vergleiche § 41 Aufenthaltsverordnung und § 26 Absatz 1 Beschäftigungsverordnung.
Seit dem 1. Januar 2021 können britische Staatsangehörige, die nach Deutschland einreisen, unter erleichterten Bedingungen einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten. Das Vereinigte Königreich gehört zur Liste der Staaten, deren Staatsangehörige jede Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation ausüben dürfen.
Die Vorrangprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit der Beschäftigungsbedingungen werden von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt.