Zollbestimmungen Vereinigtes Königreich

Seit 1. Januar 2021 besteht – trotz Freihandelsabkommen – eine normale Zollgrenze zwischen dem Vereinigten Königreich (GB) und der Europäischen Union.
Aus innergemeinschaftlichen Lieferungen werden Exporte und Importe. Dies ist Übersicht zu Themenfeldern, die das Vereinigte Königreich betreffen.

Zollgrenze EU-GB

Zollanmeldungen für Großbritannien, keine Änderung für Nordirland

Unabhängig vom geltenden Freihandelsabkommen ist, dass es eine Zollabfertigung für den Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien (England, Schottland, Wales) gibt. Lieferungen nach Nordirland werden weiterhin als innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt.
Das bedeutet für Lieferungen zwischen der EU und Nordirland
  • keine Zollanmeldungen
  • normale umsatzsteuerliche Handhabung (unter anderem Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • Intrastatmeldungen (Code XI)
In einem Zoll-Leitfaden informiert die Generaldirektion Zoll und Steuern Unternehmen über die Auswirkungen der Grenze für den Warenverkehr.

Lieferbedingungen überprüfen

Im Binnenmarkt ist das Risiko einer Lieferbedingung „frei Haus” oder DDP überschaubar. Im Warenverkehr mit einem Drittland bedeutet es, dass der Lieferant Kosten und Risiko der Zollabfertigung trägt und sich gegebenenfalls im Empfängerland steuerlich registrieren muss. Die Kosten sind mit dem vereinbarten „frei Haus”-Preis abgegolten. Dies sollte bei Vereinbarungen berücksichtigt werden.

Alle Warenverkehre betroffen

Seit das Vereinigte Königreich (GB) ein Drittland ist, sind alle Warenverkehre davon betroffen, nicht nur endgültige Ausfuhren oder Einfuhren. Zollabfertigung auf beiden Seiten des Ärmelkanals und auf der irischen Insel wird es geben müssen für:
  • Reparaturen
  • Berufsausrüstung
  • Messegüter
  • Lagerbewegungen
Beispiel: Falls nach Ablauf der Übergangsfrist Wartungsarbeiten an einer Maschine in GB durchgeführt werden sollen, muss die mitgeführte Berufsausrüstung vier Mal zollrechtlich abgefertigt werden: Ausfuhr EU, Einfuhr GB, Wiederausfuhr GB, Wiedereinfuhr EU. Es gibt die Möglichkeit der zollrechtlichen Abfertigung mit Carnet A.T.A. oder auch der Vorübergehenden Verwendung ohne Carnet.

Rückwaren

Im Warenverkehr zwischen GB und der EU gilt jetzt die übliche Rückwarenregelung (kein Zoll, keine Steuer bei der nachweislichen Wiedereinfuhr). Für Waren, die vor dem 1. Januar 2020 aus der EU nach GB geliefert wurden, gilt: Wenn solche Waren aus GB in die EU27 zurückkommen, ist eine analoge Anwendung der Rückwarenregelung möglich. Als Nachweis der Lieferung nach GB dient beispielsweise ein Lieferschein oder eine Gelangensbestätigung.

GB: Einfuhrbestimmungen, Zollabgaben, Zollverfahren

Zolldienstleister

Die britische Verwaltung hält im Internet eine Liste mit Zolldienstleistern vor. Diese “List of custom agents and fast parcel operators” soll helfen, geeignete Zolldienstleister und spezialisierte Zollagenten im VK zu finden. Denn: EU-Exporteure sollten rechtzeitig klären, wer im VK die Verzollung übernehmen wird.

Zolltarif - Wie hoch sind die Zölle

Der Zolltarif des Vereinigten Königreichs entspricht in weiten Teilen dem EU-Zolltarif, sieht jedoch Vereinfachungen sowie Zollreduzierungen für einige Waren vor. Die für GB geltenden Zollsätze und Einfuhrbestimmungen lassen sich in der Access2Markets-Datenbank recherchieren.
Aufgrund des Handelsabkommens gilt für Waren mit präferenziellem Ursprung EU Zollfreiheit bei der Einfuhr in das Vereinigte Königreich und umgekehrt. Details zum Abkommen, den geltenden Ursprungsregeln und -nachweisen haben wir im Artikel “Handels- und Kooperationsabkommen EU-Vereinigtes Königreich (TCA)” zusammengestellt.

Zollformalitäten, Zollverfahren, Zollkontrollen, Einfuhrbestimmungen – Wie funktioniert Verzollung in GB?

Das von der britischen Regierung veröffentlichte Dokument The Border with the European Union. Importing and Exporting Goods geht detailliert auf Import- und Exportvorgänge ein, beschreibt Zollformalitäten, Zollverfahren und Abgabenerhebung in GB und weist auf die Regularien und Einfuhrbestimmungen besonderer Warengruppen hin.

Zollsystem CDS

Das britische Zollsystem CDS basiert, trotz Brexit, auf dem EU-Unionszollkodex. Daher sind der Aufbau der Anmeldungen und die Datenanforderungen in CDS weitgehend identisch mit denen in der Europäischen Union beziehungsweise in ATLAS. Beispielsweise gibt es die Unterlagencodierung Y901. Die Anforderung, den Ursprung beim Import anzugeben, resultiert aus dieser Datengleichheit: Beim Import in die EU muss der nicht-präferenzielle Ursprung ebenfalls angegeben werden. Wenn dieser unbekannt ist, kann in der EU der Sitz des Lieferanten verwendet werden.

Beispiele für Abfertigungsprobleme

Die häufigsten immer noch bestehenden Abfertigungsprobleme in abnehmender Häufigkeit:
  • offene Ausfuhrvorgänge: Auch nach Monaten werden zahlreiche Ausfuhrverfahren nach GB nicht von den EU-Grenzzollstellen erledigt. Auch KEP-Sendungen sind deutlich betroffen. Hinweise zur Erledigung offener Ausgangsvermerke finden Sie im Artikel der IHK Region Stuttgart.
  • Forderung nach Angabe des Warenursprungs oder von EORI-Nummern in Rechnungen; Keine Akzeptanz von QU: Dies liegt nun an der Einführung von CDS. Bei unbekanntem Ursprung: Sitz des Lieferanten.
  • Keine Zollvorteile beim Import in die EU trotz Ursprungsnachweis:
    • (Wieder)Einfuhr von EU-Ursprungsware in die EU: Hier fällt der normale Zollsatz an
    • Nutzung von sogenannten Erklärungen zum Ursprung für Mehrfachsendungen, wobei das Ausstellungsdatum der Erklärung nach dem Beginn des Gültigkeitsdatums liegt: Wird aus schwer nachvollziehbaren Gründen nicht anerkannt.
      Problem gelöst: Diese formalistische Auffassung hat die EU-Kommission im Januar 2023 korrigiert, die IHK-Organisation hatte sich dafür eingesetzt: Nun kann auch eine Erklärung zum Ursprung für Mehrfachsendungen, deren Beginn der Geltungsdauer vor dem Datum der Ausfertigung liegt, grundsätzlich bei der Einfuhr in die EU anerkannt werden.

Präferenzieller Ursprung und Lieferantenerklärungen

Der Brexit hat auch Konsequenzen für präferenzielle Ursprungsregelungen. Bei diesem Thema wird – im Gegensatz zu Zollverfahren und Exportkontrolle – nicht zwischen GB und Nordirland unterschieden. Es gibt nur einen gemeinsamen Ursprung für das Vereinigte Königreich, die Kennung ist GB.

Seit 2021: Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich

Es handelt sich um ein bilaterales Abkommen. EU-Ursprungsware ist im Vereinigten Königreich zollfrei, GB-Ware in der EU. Eine zollfreie Weiterlieferung der GB-Ware beispielsweise in die Schweiz ist nicht möglich. Als grenzüberschreitender Nachweis dient die Ursprungserklärung auf einem Handelspapier. Bei Warenwerten über 6.000 Euro muss der Nachweis aus der EU in Richtung GB eine REX-Nummer enthalten. Bei Nachweisen aus GB muss hingegen die GB-EORI des Lieferanten angegeben sein. Details zum Abkommen, den Ursprungsregeln und -nachweisen finden Sie im Artikel “Handels- und Kooperationsabkommen EU-Vereinigtes Königreich (TCA).

Altregelung: Lieferantenerklärungen bis 2020

Seit 1. Januar 2021 sind GB-Waren keine EU-Waren mehr und folglich nicht mehr als EU-Waren präferenzberechtigt. Lieferantenerklärungen aus GB (hier einschließlich Nordirland) bis Ende 2020 sind nach dem Brexit und dem Ablauf der Übergangsfrist grundsätzlich ungültig.
Lieferantenerklärungen aus der EU27 bis Ende 2020 gelten normal weiter. Ausnahme: Sollte in der Erklärung allerdings neben dem präferenziellen Ursprung „Europäische Union” auch ein Hinweis auf den nationalen/nicht-präferenziellen Ursprung GB enthalten sein, hätte der Empfänger der Lieferantenerklärung Kenntnis über den „GB-Ursprung”. Folge: Diese Ware verliert ihre Präferenzeigenschaft.

Handelsabkommen Großbritanniens mit anderen Staaten

Die britische Regierung hat eine Übersicht über die Handelsabkommen veröffentlicht, die GB verhandelt hat. Insbesondere für deutsche Unternehmen mit Produktionsstätten in GB ist es wichtig zu wissen, ob und welche Zollvorteile aus Handelsabkommen seit dem Brexit genutzt werden können. Faktisch wurden die bestehenden Abkommen der EU mit diesen Staaten einfach kopiert. EU-Ursprungsware kann in diesen Abkommen kumuliert, also angerechnet werden.
Beispiel Abkommen GB-Schweiz
Im Abkommen GB-Schweiz kann EU-Ware als präferenzberechtigt angerechnet werden. Damit kann beispielsweise EU-Vormaterial in GB verbaut und auf die Ursprungsregel angerechnet werden, wenn diese Ware in die Schweiz geliefert wird. Andersherum gilt dies ebenso. Quelle: Schweizer Zirkular No. 071-13-GB-001 BREXIT 06

Warentransport

Die britische Regierung hat einen Leitfaden für Speditionsunternehmen und gewerbliche Fahrer veröffentlicht, die Waren zwischen Großbritannien (England, Schottland und Wales) und der Europäischen Union befördern. Der Leitfaden informiert über die Arbeitsabläufe seit dem 1. Januar 2021 und gibt unter anderem Hinweise darüber, welche Dokumente benötigt werden, welche neuen Regeln für das Verkehrsmanagement an Häfen und welche neuen Grenzkontrollverfahren gelten.

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung bleibt im Vereinigten Königreich für unterschiedliche Produktgruppen unbefristet gültig. Bitte beachten Sie hierzu unseren Artikel “Produktzulassungen und Kennzeichnungspflichten im Vereinigten Königreich”.
Die britische Regierung informiert auf ihrer Internetseite Using the UKCA marking über die neue Markierung. Wichtig: Entgegen den bisherigen Planungen können mit dem CE-Zeichen markierte Produkte ohne zeitliche Befristung weiterhin nach GB geliefert werden. Das CE-Zeichen bleibt parallel zum UKCA-Zeichen gültig.

Exportkontrolle

Lieferungen nach Großbritannien (England, Schottland, Wales) werden als Ausfuhren betrachtet und unterliegen den entsprechenden exportkontrollrechtlichen Bestimmungen. Gelistete Güter dürfen nur mit Ausfuhrgenehmigung exportiert werden. Für Lieferungen nach Nordirland, die als innergemeinschaftliche Lieferungen gelten, ist unter Umständen eine Verbringungsgenehmigung erforderlich, wie vor dem Brexit auch. Als Verfahrenserleichterung wurde die Allgemeine Genehmigung EU001 um das Bestimmungsland Vereinigtes Königreich erweitert.
Nähere Informationen finden Sie im IHK-Artikel Allgemeine Genehmigungen (AGG). Das BAFA informiert ausführlich auf seiner Website zum Thema Brexit.
Quelle: IHK Stuttgart