Nationaler Aktionsplan Wirtschafts- und Menschenrechte (NAP)

Nationaler Aktionsplan Wirtschafts- und Menschenrechte (NAP)

Im Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Ziel des NAP ist es, dass mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten bis 2020 Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse (zum Beispiel Lieferketten) integriert haben. Indirekt sind damit auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) betroffen.
Laut dem für das Monitoring federführend zuständige Ministerium (Auswärtige Amt) und dem mit der Durchführung beauftragten Konsortium (unter anderem Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) ist dieses nicht als Prüfung im Sinne einer Wirtschaftsprüfung zu verstehen. Die erhobenen Daten sollen der Bundesregierung vielmehr Anhaltspunkte liefern, ob beziehungsweise wie zum Beispiel ein Beschwerdemechanismus umgesetzt werden kann, oder wo Unternehmen bei der Umsetzung vor Herausforderungen stehen.
Am 8. Oktober 2020 wurde der Abschlussbericht des NAP-Monitoringprozesses verabschiedet. Er enthält die Analyse und Bewertung der Gesamtergebnisse der drei Erhebungen von 2018 bis 2020. Auch alle NAP-Zwischenberichte stehen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts zur Verfügung.
Unternehmen, die zu bestimmten Ländern menschenrechtsspezifischen Fragen haben, können sich zum Beispiel an folgende Institutionen wenden:

Statusbericht zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Zum NAP wurde von der Bundesregierung zum Ende der Legislaturperiode ein Statusbericht erstellt und eine Übersicht an Unterstützungsangeboten für Unternehmen. Ebenso gibt es eine Filmreihe mit Praxistipps zur Umsetzung der Sorgfaltspflichtenelemente. Eine Überarbeitung des NAPs wird es in der neuen Legislaturperiode geben.
Der Statusbericht enthält neben der Auflistung der circa 50 Einzelmaßnahmen und Positionierungen der Bundesregierung folgende wesentliche Aussagen:
  • Mit der Umsetzung des NAPs habe die Bundesregierung internationale Anerkennung erfahren. "Wirtschaft und Menschenrechte" haben sich - auch infolge des NAP - als ein substantieller Teilbereich der deutschen Menschenrechtspolitik mit eigenen Steuerungsgremien und Dialogforen, Instrumenten und Projekten verfestigt.
  • Wichtig sei die Aufgabe der Bundesregierung, den eigenen NAP durch einen EU-Umsetzungsrahmen für die UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte (UN-Leitprinzipien) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und anderen Mitgliedstaaten zu ergänzen.
  • Der NAP habe bisher trotz seines umfassenden Blickes nicht umfassend alle Themen, Prozesse und Akteure behandelt, die relevant für eine gelingende Umsetzung der UN-Leitprinzipien sein können, wie zum Beispiel die Verhandlungen beim UN-Menschenrechtsrat über einen neuen völkerrechtlichen Vertrag zu Wirtschaft und Menschenrechte (UN Treaty Process).
  • Die Umsetzung der UN-Leitprinzipien sei ein "kontinuierlicher Prozess fortwährender Anstrengungen, der Bundesregierungen über Legislaturperioden hinweg verpflichtet." Der Interministerielle Ausschuss Wirtschaft und Menschenrechte (IMA) habe im Dezember 2020 entschieden, dass laufende Umsetzungsmaßnahmen der Bundesregierung, die der NAP mandatierte, fortgesetzt werden. Die Sitzungen des IMA werden bis zur Annahme eines überarbeiteten NAP fortgesetzt.
Der Statusbericht steht auf der Internetseite des Auswärtigen Amts zur Verfügung. Die NGOs haben einen Schattenstatusbericht zum NAP erstellt.

Weiterführung NAP - Koalitionsvertrag

Der Statusbericht stellt eine Zusammenfassung der vielfältigen Aktivitäten der Bundesregierung zur Umsetzung des NAP seit seiner Verabschiedung im Dezember 2016 dar. Er enthält auch die Ankündigungen zu einer Überarbeitung des NAP sowie zu einem Umsetzungszeitraum über Legislaturperioden hinweg. Daraus ergibt sich, dass aus Sicht des IMA mit dem NAP und den bisher durchgeführten Maßnahmen die UN-Leitprinzipien in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt sind und deshalb der Prozess fortgesetzt werden muss. Bereits zu Beginn des Jahres hatte das Auswärtige Amt versucht, eine Überarbeitung des NAP noch in dieser Legislaturperiode zu erreichen, fand hierfür jedoch keine Zustimmung. Im neuen Koalitionsvertrag steht hierzu auf Seite 147:
„Basierend auf den VN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte setzen wir uns für einen europäischen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte ein. Wir werden den nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte im Einklang mit dem Lieferkettengesetz überarbeiten.“
Daher werden die Arbeiten zum NAP und den UN-Leitprinzipien in dieser neuen Legislaturperiode fortgesetzt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ist bereits mit einem entsprechenden Auftrag für ein National Baseline Assessment ausgestattet und wird dieses im Februar 2022 vorlegen.

Online-Tools und Netzwerke

Ihr Unternehmen möchte Verantwortung für soziale und ökologische Nachhaltigkeit entlang seiner gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette übernehmen? Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung bietet Unternehmen eine individuelle, vertrauliche und kostenfreie Erstberatung zum Thema Sorgfaltsprozesse. Beratungstermine können angefragt werden unter HelpdeskWiMR@wirtschaft-entwicklung.de oder unter +49 (0) 30 590 099 430. Ergänzend bietet der Helpdesk zusammen mit Kooperationspartnern einige Online-Tools, die Unternehmen frei zur Verfügung stehen:
  • KMU Kompass: Der „KMU Kompass“ ist ein praktisches Online-Tool speziell für kleine und mittlere Unternehmen, das Ihnen hilft, Sorgfaltsprozesse Schritt für Schritt zu implementieren. Zahlreiche Praxishilfen stehen zudem zum Download zur Verfügung und unterstützen bei der Umsetzung.
  • CSR Risiko-Check: Sofern Sie aus dem Ausland importieren oder im Ausland Produktionsstätten haben, können Sie mit diesem Online-Tool produkt-, rohstoff- und länderspezifische CSR-Risiken einschätzen und bekommen Möglichkeiten aufgezeigt, diese Risiken zu managen.
  • Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte: Der „Praxislotse“ bündelt wichtige Informationen und zahlreiche Fallstudien zu konkreten Menschenrechtsthemen, wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung, existenzsichernde Löhne und faire Arbeitszeiten.
Des Weiteren gibt es auch eine Praxis-Filmreihe zu den unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Diese greift die fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten auf. Die Kurzfilme porträtieren Unternehmen, die bei der Achtung von Menschenrechten in Lieferketten vorangehen und Nachhaltigkeit in ihre betriebliche Praxis integriert haben. Sie zeigen, wie eine erfolgreiche Umsetzung der fünf Kernelemente gelingen kann.
Quelle: DIHK