Alarmstufe im Notfallplan Gas
Aktuelle Situation und Entwicklungen
Als Reaktion auf die Kürzung der russischen Gaslieferungen durch die Pipeline Nord Stream 1 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter Minister Robert Habeck am 23. Juni die sogenannte Alarmstufe des Notfallplans Gas (Notfallplan) festgestellt. Gas wird von nun an als knappes Gut behandelt. Die Bundesregierung trifft Maßnahmen, Gas einzusparen und ruft zu einer nationalen Kraftanstrengung auf. Aktuell gilt die Versorgung von Privathaushalten und Unternehmen aber ausdrücklich als gesichert, aber angespannt.
Mit der Alarmstufe geht daher auch ein klares Signal an alle Endverbraucher in Industrie, öffentlichen Einrichtungen und Privathaushalten, den Gasverbrauch weiter zu reduzieren.
Diese Seite dient dazu, Ihnen als Mitgliedsunternehmen der IHK Bodensee-Oberschwaben (IHK) einen Überblick über die aktuelle Lage zu verschaffen, offizielle und verlässliche Informationsquellen zu sammeln und auf diese für Sie übersichtlich zu verweisen. Außerdem finden Sie hier einen Verweis auf Positionen und Pressemeldungen Ihrer IHK sowie des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zum Thema.
Notfallplan Gas und aktuelle Maßnahmen der Bundesregierung
Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt drei Stufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist.
Aktuell befindet sich die Bundesrepublik Deutschland in der zweiten Stufe des Notfallplans, der sogenannten „Alarmstufe“. Diese sieht noch keine unmittelbaren Eingriffe des Staates in das Marktgeschehen vor, sondern setzt weiterhin auf marktbasierte Mechanismen.
Der im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) vorgesehene Preisanpassungsmechanismus, der Energieversorgern die direkte Weitergabe der hohen Einkaufspreise ermöglicht, ist aktuell noch nicht zur Anwendung vorgesehen, da die Bundesregierung die Voraussetzungen dazu aktuell noch nicht als gegeben ansieht.
Die aktuelle Lage ist dynamisch. Ihre IHK informiert Sie auf dieser Seite stets aktuell über alle relevanten Entwicklungen und hält Sie auf dem Laufenden!
Quellen und weitere Informationen von Bundesregierung und BMWK zum Thema:
- https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-liste-notfallplan-gas.pdf,
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/alarmstufe-gas-2055422
Weitere Informationen
Aktueller Überblick des DIHK zum Thema mit Ansprechpersonen zum Thema:
Überblick des BMWK über kurz- und langfristige Potentiale zum Energiesparen, zum Wechsel der Energieträger, über Förderprogramm und mehr:
Angebote Ihrer IHK zum Thema
Positionierung der Industrie- und Handelskammer/Aktuelle Pressemeldungen zum Thema
Pressemeldungen der IHK Bodensee-Oberschwaben (Neueste zuerst)
- Zumeldung IHK Bodensee-Oberschwaben zur Ausrufung der Alarmstufe im Notfallplan Gas (23.06.2022)
- Nachbericht über eine Veranstaltung der IHKs Bodensee-Oberschwaben, Ulm, Ostwürttemberg und Schwaben zur sicheren Energieversorgung in Süddeutschland (25.05.2022)
- Energieversorgung aktuell größtes Risiko für Unternehmen (08.04.2022)
- IHK fordert Entlastung der Unternehmen bei den Energiepreisen (25.03.2022)
Meldungen und Positionen des DIHK
Pressemeldungen des DIHK zum Thema
- „Mit Vollgas zu Gaseinsparungen, aber mit Köpfchen“, Beitrag von Dr. Sebastian Bolay, DIHK-Bereichsleiter Energie, Umwelt und Industrie (30.06.2022)
- Auswertung einer DIHK-Kurzbefragung zu Erdgaseinsparpotentialen der Unternehmen (29.06.2022)
Stand 06.07.2022