Alarmstufe im Notfallplan Gas

Aktuelle Situation und Entwicklungen

Als Reaktion auf die Kürzung der russischen Gaslieferungen durch die Pipeline Nord Stream 1 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter Minister Robert Habeck am 23. Juni die sogenannte Alarmstufe des Notfallplans Gas (Notfallplan) festgestellt. Gas wird von nun an als knappes Gut behandelt. Die Bundesregierung trifft Maßnahmen, Gas einzusparen und ruft zu einer nationalen Kraftanstrengung auf. Aktuell gilt die Versorgung von Privathaushalten und Unternehmen aber ausdrücklich als gesichert, aber angespannt.
Mit der Alarmstufe geht daher auch ein klares Signal an alle Endverbraucher in Industrie, öffentlichen Einrichtungen und Privathaushalten, den Gasverbrauch weiter zu reduzieren.
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Notfallplan Gas und aktuelle Maßnahmen der Bundesregierung

Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt drei Stufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist.
Aktuell befindet sich die Bundesrepublik Deutschland in der zweiten Stufe des Notfallplans, der sogenannten „Alarmstufe“. Diese sieht noch keine unmittelbaren Eingriffe des Staates in das Marktgeschehen vor, sondern setzt weiterhin auf marktbasierte Mechanismen.
Der im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) vorgesehene Preisanpassungsmechanismus, der Energieversorgern die direkte Weitergabe der hohen Einkaufspreise ermöglicht, ist aktuell noch nicht zur Anwendung vorgesehen, da die Bundesregierung die Voraussetzungen dazu aktuell noch nicht als gegeben ansieht.
Die aktuelle Lage ist dynamisch. Ihre IHK informiert Sie auf dieser Seite stets aktuell über alle relevanten Entwicklungen und hält Sie auf dem Laufenden!
Quellen und weitere Informationen von Bundesregierung und BMWK zum Thema:

Weitere Informationen

Aktueller Überblick des DIHK zum Thema mit Ansprechpersonen zum Thema:
Überblick des BMWK über kurz- und langfristige Potentiale zum Energiesparen, zum Wechsel der Energieträger, über Förderprogramm und mehr:

Angebote Ihrer IHK zum Thema

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Stand 06.07.2022