Nr. 5972270

CBAM-Betroffenheitsüberprüfung

Stand: 30. März 2026

Nutzen Sie unsere Checkliste, um schnell und einfach zu überprüfen, ob der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) für Sie gilt und welche Verpflichtungen sich daraus für Sie ergeben.

CBAM-Regelphase seit dem 1. Januar 2026

Seit dem 1. Janiar 2026 befindet sich der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in der Regelphase.
  • Aufgrund weitreichender Folgen sollte geklärt werden, ob Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen besteht.
  • Potenziell betroffen können alle in der EU ansässigen Unternehmen sein, die Aluminium, Düngemittel, Eisen, Elektrizität, Stahl, Wasserstoffe, Zement sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte aus Nicht-EU-Staaten in die EU importieren.
Gerne beraten wir Sie auf der Grundlage des Ergebnisses.

Checkliste zur CBAM-Betroffenheit