Saudi-Arabien: Zertifizierungspflicht und Konformitätssystem

Neue Hygieneanforderungen für Lebensmittel seit Juli 2021

Die saudische Lebensmittel- und Medikamentenbehörde (Saudi Food and Drug Authority – SFDA) hat sämtliche Auslandsvertretungen in Saudi-Arabien gebeten, Unternehmen auf die am 1. Juli 2021 in Kraft tretenden Anforderungen der Lebensmittelhygiene aufmerksam zu machen.
Über folgenden Link sind die seit dem 1. Juli 2021 geltenden Hygieneanforderungen einzusehen.

Saudi-Arabien hat nun doch die Zölle erhöht

Saudi-Arabien hatte angekündigt, die Einfuhrzölle auf mehr als 2.000 Tariflinien sowie die Umsatzsteuer erhöhen zu wollen. Die Umsetzung, die für den 10. Juni 2020 geplant war, wurde dann aber auf unbestimmte Zeit verschoben und die Liste der betroffenen Waren von der Webseite der saudi-arabischen Zollverwaltung entfernt.
Seit dem 20. Juni 2020 sind die Zollerhöhungen nun doch in Kraft. Die saudi-arabische Zollverwaltung hat auf Ihrer Website nun eine neue Liste mit Zollerhöhungen veröffentlicht, die eine reduzierte Auflistung von Produkten (von 1004 auf 575) beinhaltet.
Für Rückfragen steht Ihnen die AHK Saudi-Arabien zur Verfügung.

Online Registrierungstool Saber

Das Konformitätssystem SASO wird schrittweise durch das Saudi Product Safety Programm (SALEEM) ersetzt, ein neues Online Registrierungstool namens Saber soll für das Verfahren Erleichterung schaffen. Alle Produkte , die unter das SALEEM Schema fallen, müssen über das Online Tool Saber registriert werden. Eine Auflistung aller Waren, inklusive den technischen Regulierungen, die schon jetzt unter das Saber-Schema fallen, können über die Saber-Plattform abgerufen werden.
Die Liste der betroffenen Warengruppen werden laufend erweitert. Das Zertifizierungsverfahren ändert sich ab dem Tag des Inkrafttretens der technischen Regulierung, welches dann nur noch über das Online-Tool Saber erfolgen kann.
Seit 1. August 2019 erfolgt die nächste Erweiterung. Folgende technische Vorschriften sind hierzu erlassen worden:
  • Technische Vorschrift für selbstausgleichender Elektroroller (Scooter)
  • Technische Vorschriften für LKW-Schranken
  • Technische Vorschrift für abbaubare Kunststoffprodukte
  • Technische Vorschriften für Batterien und elektrische Zellen
  • Technische Vorschriften für Farben und Lacke
Für diese Waren werden seit dem 1. August 2019 keine CoC-Zertifikate (Certificate of Conformity) mehr akzeptiert.

Barcode seit 1. Januar 2020 erforderlich

Neben der Registrierung auf Saber ist für Importe in Saudi-Arabien seit dem 1. Januar 2020 auch eine EAN beziehungsweise ein Barcode erforderlich. Die EAN (European Article Number) ist die Nummer, die mit den Barcodes von Ihren Produkt zusammenhängen. Diese muss für den Export nach Saudi-Arabien außen an der Verpackung der Ware sichtbar sein. Das heißt, wenn ihre Ware zum Beispiel in Plastikfolie verpackt wird, müssen auf der Folie die EAN und der Barcode angebracht werden.

Zertifizierungspflicht für Kunststoffprodukte

Update vom 11. Februar 2020: Nachdem die saudi-arabische Organisation für Standards, Metrologie und Qualität (SASO) den Zeitpunkt der Umsetzung für Waren der Phase 2 und 3 mehrmals verschoben hatte (zuletzt auf den 1. April 2020), wurde die Umsetzung nach Auskunft der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Riad (AHK) nun auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Dies gilt insbesondere auch für Stretch Film und Shrink Film Rolls.
Laut einer entsprechenden Mitteilung auf der SASO-Website vom 3. Februar 2020 bleibt die Anwendung der diesbezüglichen Verordnung Nr. M.A-156-16-03-03 damit auf Einweg-Plastikartikel beschränkt, die bereits mit Beginn der Phase 1 im Jahr 2017 erfasst wurden. Die ursprüngliche Liste der „Phase-1-Waren“ wurde 2018 gekürzt. Damit gilt das gemäß der oben genannten Verordnung am 12. Dezember 2017 in Kraft getretene Verbot für die Einfuhr von Kunststoffprodukten, die nicht oxo-biologisch abbaubar sind, lediglich für folgende Produktgruppen fort:
  • Einkaufstüten, Müllbeutel, Wäschesäcke (HS 39151000, 39173210, 39241090, 39232100, 39241039)
  • Einwegtischdecken (39211900, 39232100)
Aus der aktuellen SASO-Mitteilung vom 3. Februar 2020 geht zudem hervor, dass eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der saudi-arabischen Ministerien für Umwelt, Wasser und Landwirtschaft die bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit der oxo-biologischen Abbaubarkeit von Kunststoffprodukten wissenschaftlich und ökologisch (neu) bewerten wird. Ziel sei es, die Recyclingaktivitäten Saudi-Arabiens im Einklang mit modernen Technologien und internationalen Standards zu verbessern.
Die bislang geplante Ausweitung der Zertifizierungspflicht auch auf Umverpackungen (secondary packaging, zum Beispiel shrink film, stretch film) der eigentlich einzuführenden Waren sieht der DIHK kritisch. Gemeinsam mit der Delegation der deutschen Wirtschaft in Riad (AHK) wurde diese Position während der letzten Jahre kontinuierlich an die deutschen, europäischen und saudi-arabischen Entscheidungsträger kommuniziert. Mit der bis auf Weiteres erfolgten Aussetzung der Phasen 2 und 3 ist es gelungen, eine unverhältnismäßige Mehrbelastung der deutschen Exportwirtschaft abzuwenden.

Weitere Informationen

Der Saber – Taining Guide, in englischer Sprache, enthält eine Systembeschreibung und das Vorgehen bei der Selbstauskunft.
Quelle: DIHK