Dienstleistungserbringung im Ausland
Wer Dienstleistungen im Ausland anbieten möchte, steht vor vielen Fragen: Welche rechtlichen Vorgaben gelten? Muss ich mein Unternehmen anmelden oder besondere Nachweise erbringen? Wie sieht es mit Steuern, Sozialversicherung und Meldepflichten aus? Unser Artikel fasst zusammen, was Unternehmen und Selbstständige wissen müssen – von der Vorbereitung über rechtliche Rahmenbedingungen bis hin zu praktischen Tipps für einen erfolgreichen Auslandseinsatz.
Mitarbeiterentsendung
Eine Arbeitnehmerentsendung liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein Arbeitnehmer auf Weisung seines inländischen Arbeitgebers (entsendendes Unternehmen) im Ausland eine Beschäftigung für ihn ausübt.
Eine Mitarbeiterentsendung bringt zahlreiche rechtliche, steuerliche und organisatorische Aspekte mit sich, die berücksichtigt werden müssen.
- In unserem Artikel Basisinformationen zur Entsendung von Mitarbeitern haben wir eine Übersicht, in dieser erklärt wird, was Arbeitgeber beachten müssen – von Meldepflichten und Sozialversicherung (unter anderem A1 Bescheinigung) über Arbeitsvertrag und Steuer Fragen bis hin zu Schutz- und Fürsorgepflichten. Bei Fragen zu speziellen Ländern haben wir die wichtigsten Länder für Sie zusammengefasst.
- Wenn Sie eine Geschäftsreise in ein Drittland planen, informieren Sie sich im Voraus über die geltenden Visa- und Sicherheitsbestimmungen. Praktische Informationen finden Sie im Portal des Auswärtigen Amts und bei der zuständigen Auslandshandelskammer.
Abrechnung von Dienstleistungen im Ausland
Beim grenzüberschreitenden Erbringen von Beratungen, Montagen oder Reparaturen ist die umsatzsteuerliche Behandlung entscheidend – insbesondere wo die Leistung steuerbar ist und wie die Rechnung aussehen muss.
- Der folgende Leitfaden: “Abrechnung von Dienstleistung im Ausland” gibt einen kompakten Überblick über die Grundregel, Formalitäten und Besonderheiten bei EU- und Drittlandsfällen.
- Des weiteren sind die Rechnungshinweise in Landessprache wichtig.
- Ein weiterer Aspekt ist die elektronische Rechnung, diese gewinnt in der Europäischen Union immer mehr an Bedeutung und wird in Zukunft in vielen Ländern verpflichtend sein.
Abrechnung von elektronischen Dienstleistungen
Elektronische Dienstleistungen sind Leistungen, die über das Internet oder ein elektronisches Netz erbracht werden. Sie sind im Wesentlichen automatisiert und erfordern nur minimale menschliche Beteiligung.
Für elektronische Dienstleistungen gilt das Bestimmungslandprinzip – Ihre Rechnungen müssen nach dem Standort Ihres Kunden besteuert werden. Erfahren Sie im Artikel “Abrechnung elektronischer Dienstleistungen”, wer – Unternehmer oder Privatkunde, EU-Inland, EU-Ausland oder Drittland – betroffen ist, und wie das vereinfachte Verfahren (OSS) funktioniert.
Exportkontrolle für Dienstleistungen
Auch Dienstleistungserbringung kann der Exportkontrolle unterliegen, wie zum Beispiel "technische Unterstützung“ sowie "Handels- und Vermittlungsgeschäfte“.
"Technische Unterstützung“ erfasst jede technische Dienstleistung, wie Reparatur, Wartung, Entwicklung, aber auch die Weitergabe praktischer Fähigkeiten und Kenntnisse beispielsweise durch Beratung und Ausbildung oder im Rahmen von Seminaren, Workshops sowie Forschungskooperationen. Technische Unterstützung kann auch in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form erbracht werden. (BAFA Merkblatt zur Exportkontrolle)
Embargoregelungen der EU können auch nicht nur die Ausfuhr des Gutes, sondern auch die Erbringung von Dienstleistungen betreffen.
- Eine kompakte Einführung in das Thema Embargos sowie eine Übersicht der betroffenen Länder finden Sie auf der BAFA-Webseite.
Warenlieferung
Dienstleistungserbringung geht oft einher mit Warenlieferung.
- Beim Versand von Waren an Unternehmer in andere EU-Mitgliedstaaten eröffnen sich erhebliche Vorteile: unter bestimmten Voraussetzungen können Lieferungen umsatzsteuerfrei erfolgen. Doch welche Bedingungen gelten, welche Nachweise und Meldungen müssen erbracht werden und wie sieht die korrekte Rechnungsstellung aus? Auf unserer Übersichtsseite “Warenlieferung in der EU” wird zusammengefasst, worauf Unternehmen unbedingt achten müssen – von der gültigen USt-IdNr. über den Gelangensnachweis bis zur Zusammenfassenden Meldung.
- Beim Export von Waren ins EU-Ausland gibt es vieles zu beachten: von der richtigen Warenklassifizierung und Liefernachweisen bis hin zu Zoll- und Transportbestimmungen (Incoterms® 2020).
Leitfaden der EU-Kommission
Das Portal Access2Markets bietet einen Überblick über Geschäftskonzepte und Prozesse, mit denen Sie sich vertraut machen sollten, wenn Sie Dienstleistungserbringung außerhalb der EU planen.
Stand: 19. November 2025
Wir aktualisieren unseren Artikel kontinuierlich für Sie. Wir können Ihnen jedoch nicht garantieren, dass die Inhalte immer auf dem neuesten Stand sind.
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