Rumänien

Unternehmen außerhalb der Region Bodensee-Oberschwaben finden ihren IHK-Ansprechpartner vor Ort über den bundesweiten IHK-Finder.

Vorbemerkung

Allgemeine Informationen zum Thema Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland finden Sie in unserem Artikel “Basisinformationen zur Entsendung von Arbeitnehmern”.
Der nachstehende Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die Besonderheiten und die zu beachtenden Voraussetzungen für eine Arbeitnehmerentsendung nach Rumänien.

Entsendemitteilung

Rumänien hat neue Formulare für die Entsendung von Arbeitnehmern in das Land eingeführt. Nunmehr gibt es ein neues Meldeformular beziehungsweise eine neue Entsendebescheinigung (Anhang I des Regierungsbeschlusses Nr. 654/2021) sowie ein weiteres Meldeformular (Anhang II), welches bei einer Verlängerung der Entsendedauer zu nutzen ist. Die neuen Formulare finden Sie hier.
EU-Unternehmen oder Unternehmen, die im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und im Rahmen grenzüberschreitender Dienstleistungen Arbeitnehmer nach Rumänien entsenden, sind verpflichtet, eine Mitteilung zu Händen der lokalen Arbeitskammer, welche für den Arbeitsplatz zuständig ist, zu schicken. Die Meldung muss in rumänischer Sprache verfasst sein und im Normalfall 5 Tage vor Beginn der Tätigkeiten in Rumänien, spätestens jedoch am ersten Arbeitstag, erfolgen. Eine Kopie der Mitteilung muss auch dem Auftraggeber in Rumänien übergeben werden. Zudem ist ein gesetzlicher Vertreter in Rumänien als Ansprechpartner für die Behörden zu benennen. Unternehmen, die keinen gesetzlichen Vertreter in Rumänien haben, müssen einen nach Rumänien entsandten Arbeitnehmer als Kontaktperson für die Zusammenarbeit mit den Kontrollbehörden bestellen.

Nachweispapiere

Für den Fall einer Überprüfung durch die rumänischen Behörden sollten am Tätigkeitsort zumindest die folgenden Nachweispapiere bereitgehalten werden:
  • Firmendaten des entsendenden Unternehmens
  • Firmendaten des ansässigen Auftraggebers beziehungsweise Dienstleistungsempfängers
  • Personendaten der entsandten Arbeitnehmer sowie deren Beruf
  • Art und voraussichtliche Dauer der Tätigkeit
  • Angaben zum Einsatzort in Rumänien
  • Nachweis über die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge (A1-Bescheinigung) sowie Kopien der Arbeitsverträge, Arbeitszeitnachweise/Stundenzettel sowie Gehaltsabrechnungen
  • Nachweise über Arbeitszeitregelungen
  • Regelungen zum Jahresurlaub
  • Lohnnachweise, einschließlich Ausgleichsregelungen bezüglich der Überstunden
  • Regelungen in Sachen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Zulassungsvoraussetzungen und reglementierte Berufe

Wer Dienstleistungen in anderen Ländern der Europäischen Union erbringen will, muss – auch wenn es grundsätzlich die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU gibt –  sich mit den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort vertraut machen. Die Länderberichte auf der Webseite des Portal 21 helfen hierbei einen ersten Überblick zu erhalten.
Ist die angebotene Dienstleistung einer reglementierten Berufsgruppe in Rumänien zuzuordnen, sollte vor  Arbeitsaufnahme die zuständige Behörde im Gastland kontaktiert werden. Diese hat dann zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Befähigungsnachweise erforderlich sind. Informationen über zulassungspflichtige Berufe können ebenfalls online dem Portal 21 entnommen werden.
Bei einem zulassungsfreien Gewerbe kann die Dienstleistung natürlich ohne vorherige anzeige, unter Beachtung der nationalen Meldepflichten (siehe oben), erbracht werden.