Förderinitiativen

Mitte Februar 2024 wurden zwei Initiativen zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie für zirkuläre Transformationsprozesse vor Ort veröffentlicht.
Am 15. Februar veröffentlichte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen Aufruf zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben innerhalb des Innovationsprogramms Zukunft Bau. Ziel ist es, den Wandel hin zu Klima- und Treibhausgasneutralität bis 2045 zu gestalten, Ressourcen zu schonen und den Bedarf an ökologischem und bezahlbarem Wohnraum zu decken. Gefördert werden Projekte, die einen Gebäudebezug als Schwerpunkt haben und einen substanziellen Beitrag zur Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen im Baubereich erwarten lassen. Für die Förderung eines Forschungsprojekts können sich Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (zum Beispiel Universitäten und Hochschulen), Unternehmen oder Einzelpersonen bewerben. Möglich sind auch Forschungsverbünde bzw. Kooperationen mehrerer Forschungspartner. Als Verbundprojekt reichen Sie eine gemeinsame Projektskizze ein. Die Projektskizzen müssen bis zum 31. Mai 2024, 24:00 Uhr, eingereicht werden.
 
Am 13. Februar 2024 wurde eine Förderinitiative veröffentlicht, in der BMWSB und BBSR ländliche Modellregion dazu aufrufen, zirkuläre Transformationsprozesse vor Ort anzustoßen. Mit der Initiative „Circular Rural Regions“ werden voraussichtlich vier deutsche Modellregionen im ländlichen Raum ausgewählt, die zwischen 2024 und 2027 mit jeweils rund 220.000 Euro bei der (Weiter-)Entwicklung von Konzepten und der Umsetzung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft in ihrer Region umfassend unterstützt und begleitet werden. 
Aufgerufen sind: 
  • Akteure der Regionalverwaltung unterhalb der Landesebene (zum Beispiel Kreise) 
  • semi-öffentliche Einrichtungen und kommunale Unternehmen (zum Beispiel Wirtschaftsförderungen, Regionalverbände) 
  • lokale Aktionsgruppen (LAGs)
  • andere zivilgesellschaftliche Institutionen
  • Zusammenschlüsse der oben genannten Institutionen
  • Frist
Die Frist zur Einsendung der Interessenbekundungen ist der 12. April 2024 um 12:00 Uhr.
 
Quelle: Geschäftsstelle Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ (SDB)