Darf ich eine Marke verwenden?
Die Etablierung einer erfolgreichen und allseits bekannten Marke ist ein häufiges Ziel von Herstellern, Dienstleistern oder Händlern. Auch kleine Unternehmen platzieren sich nicht selten bereits in der Gründungsphase mit einer eigenen Marke. Doch wie findet man heraus, ob eine Bezeichnung überhaupt verwendet werden darf oder bereits durch Dritte geschützt ist? Damit die Namensgebung nicht in einem Rechtsstreit endet, bieten wir Ihnen im Folgenden am Beispiel einer Wortmarke einen kurzen Leitfaden zur Markenrecherche.
- Vorüberlegungen
- Welche Rechte können einer Markennutzung entgegenstehen?
- Eigenständige Markenrecherche
- Welche Rolle spielen die Nizza-Klassen?
- Was bedeutet Verwechslungsgefahr?
- Auch eine nicht eingetragene Marke kann geschützt sein
- Praktische Checkliste für die Markenrecherche
- Markenrecherche durch Dienstleister
- Markenanmeldung
- Häufige Fragen zur Verwendung einer Marke
- Anfrage bei der IHK
Hinweis: Die aufgeführten Informationen dienen lediglich zur ersten Orientierung im Umgang mit Begrifflichkeiten und Vorgehensweisen. Die Verwendung einer Marke auf Basis einer unvollständigen Markenrecherche birgt erhebliche Risiken. Eine fundierte Analyse ist in der Regel nur durch Experten, entsprechende Dienstleister beziehungsweise Patentanwälte möglich. Nutzen Sie bei Bedarf unsere kostenlose Erfinder- und Patentberatung, um sich unverbindlich mit einem Patentanwalt auszutauschen.
Ob Sie einen Markennamen verwenden dürfen, lässt sich nicht allein durch eine Suche im Markenregister feststellen. Vor der Verwendung sollten Sie prüfen, ob identische oder ähnliche ältere Marken, Unternehmenskennzeichen oder sonstige Kennzeichenrechte bestehen. Auch eine nicht eingetragene Marke kann unter bestimmten Voraussetzungen geschützt sein. Entscheidend sind unter anderem das Zeichen, die Waren und Dienstleistungen, die Ähnlichkeit der Zeichen und die konkrete Nutzung.
Vorüberlegungen
Was genau wollen Sie mit Ihrer Marke erreichen? Vertreiben Sie in großem Stil Produkte mit hohem Wiedererkennungswert oder werden Sie sich voraussichtlich auf Dienstleistungen an einem einzigen Standort beschränken?
Je nach Zielsetzung ist zu analysieren, welchen Beitrag Themen wie Produktqualität, Persönlichkeit, Vertriebskonzept oder die Marke zu Ihrem Verkaufserfolg haben werden - und wie viel Zeit und Geld in die Stärkung der einzelnen Bereiche fließen soll.
Auch der geplante räumliche Tätigkeitsbereich ist wichtig. Wer zunächst ausschließlich in Deutschland tätig sein möchte, hat andere Rechercheanforderungen als ein Unternehmen, das seine Produkte oder Dienstleistungen von Anfang an in mehreren europäischen Ländern oder weltweit anbieten will.
Vor allem bei einer langfristig angelegten Marke empfiehlt es sich, bereits vor der Markteinführung ausreichend Zeit in die Recherche zu investieren. Eine spätere Änderung von Produktnamen, Verpackungen, Webseiten, Werbemitteln oder Domains kann erheblich aufwendiger und teurer sein.
Welche Rechte können einer Markennutzung entgegenstehen?
Für die Frage, ob Sie eine Bezeichnung verwenden dürfen, reicht es nicht aus, ausschließlich nach identischen Eintragungen im Markenregister zu suchen.
Nach dem Markengesetz kann Markenschutz unter anderem durch die Eintragung einer Marke, aber auch durch Benutzung mit Verkehrsgeltung oder unter bestimmten Voraussetzungen durch die notorische Bekanntheit einer Marke entstehen.
Darüber hinaus können geschäftliche Bezeichnungen geschützt sein. Dazu gehören insbesondere Unternehmenskennzeichen und Werktitel. Auch solche Rechte können einer späteren Nutzung eines ähnlichen Zeichens entgegenstehen.
Bei der Recherche sollten deshalb insbesondere folgende Bereiche berücksichtigt werden:
- identische und ähnliche eingetragene oder angemeldete Marken
- deutsche Marken
- Unionsmarken
- internationale Markenregistrierungen mit Schutzwirkung in Deutschland
- durch Benutzung entstandene Markenrechte
- Unternehmenskennzeichen und Firmennamen
- sonstige geschäftliche Bezeichnungen
- gegebenenfalls Werktitel
- tatsächliche Benutzungen vergleichbarer Bezeichnungen im Markt
- bei einer internationalen Tätigkeit zusätzlich die relevanten ausländischen Markenregister
Eine Markenrecherche ist deshalb immer eine Risikoanalyse und keine einfache Abfrage nach dem Motto „Name gefunden“ oder „Name nicht gefunden“.
Eigenständige Markenrecherche
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit bieten sich folgende Datenbanken zur Recherche bereits eingetragener Marken an:
- Markenrecherche beim Deutschen Patent- und Markenamt
- Markenrecherche beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum
- Markenrecherche beim EUIPO: TMview
- Markenrecherche bei der World Intellectual Property Organization
Das DPMA weist ausdrücklich darauf hin, dass DPMAregister zwar eine kostenfreie Recherche nach deutschen Marken ermöglicht, dort aber keine Ähnlichkeitssuche durchgeführt werden kann. Eine ähnliche Marke kann jedoch ebenfalls zu einem Konflikt führen. Für eine umfassendere Recherche empfiehlt das DPMA deshalb zusätzlich die Datenbanken von EUIPO und WIPO.
Auch das EUIPO stellt mit eSearch plus und TMview kostenlose Suchmöglichkeiten zur Verfügung. TMview ermöglicht die Recherche von Marken verschiedener teilnehmender nationaler, internationaler und EU-Markenämter.
Vorgehensweise am Beispiel des Deutschen Patent- und Markenamtes:
- Geben Sie Ihre gewünschte Marke im Suchfeld "Marke" ein und starten Sie die Suche.
- Suchen Sie im weiteren Verlauf außerdem nach Begriffen, die ähnlich sind oder auch ähnlich klingen. Denken Sie dabei an verschiedene Schreibweisen, verschiedene Möglichkeiten der Aussprache, Weglassen von Leerzeichen, Plural oder Singular
- Betrachten Sie gefundene identische oder ähnliche Marken nun genauer, indem Sie auf das Aktenzeichen der angezeigten Ergebnisse klicken. Prüfen Sie die angezeigten Dienstleistungs- und Warenklassen nach der Nizza-Klassifikation, inwiefern diese mit Ihren Geschäftsfeldern kollidieren.
- Falls der Markenname bereits vergeben ist oder eine offenkundige Verwechslungsgefahr besteht, sollten Sie die Wahl einer anderen Bezeichnung in Betracht ziehen.
Falls der gewünschte Markenname offenbar noch nicht vergeben ist, bedenken Sie dennoch, dass immer das Risiko einer unvollständigen Recherche oder nicht erkannten Verwechslungsgefahr bleibt. Zudem sollten weitere Recherchemöglichkeiten genutzt werden, da Markenschutz unabhängig von einer Eintragung beispielsweise auch durch Erlangung von sogenannter Verkehrsgeltung entstehen kann.
Hinweis: Eine Markenrecherche kann beispielsweise auch im Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg in Stuttgart durchgeführt werden. Dort steht auch spezielle Software zur Verfügung und das Personal vor Ort unterstützt Sie kostenlos bei deren Verwendung für die Recherche.
Welche Rolle spielen die Nizza-Klassen?
Bei der Recherche sollten Sie die Waren und Dienstleistungen betrachten, für die eine Marke geschützt ist. Diese werden bei der Markenanmeldung nach der sogenannten Nizza-Klassifikation eingeordnet.
Dabei gilt allerdings: Die Nummer der Klasse allein entscheidet nicht darüber, ob zwei Marken kollidieren.
Nach § 14 MarkenG sind Waren oder Dienstleistungen nicht allein deshalb ähnlich, weil sie derselben Nizza-Klasse zugeordnet sind. Umgekehrt sind Waren oder Dienstleistungen nicht allein deshalb unähnlich, weil sie in unterschiedlichen Klassen stehen. Entscheidend sind die konkreten Waren und Dienstleistungen sowie weitere Umstände des jeweiligen Einzelfalls.
Deshalb sollte bei einem Treffer nicht lediglich geprüft werden, ob dieselbe Klassennummer verwendet wird. Vielmehr ist zu untersuchen, ob eine wirtschaftliche oder inhaltliche Nähe zwischen den angebotenen Waren und Dienstleistungen besteht.
Was bedeutet Verwechslungsgefahr?
Eine identische Marke ist nicht die einzige mögliche Gefahr.
Auch eine ähnliche Marke kann problematisch sein. Das Markengesetz untersagt unter bestimmten Voraussetzungen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen, wenn für das Publikum eine Verwechslungsgefahr besteht.
Bei der Bewertung können unter anderem folgende Aspekte eine Rolle spielen:
- Ähnlichkeit der Zeichen
- klangliche Ähnlichkeit
- bildliche Ähnlichkeit
- begriffliche Ähnlichkeit
- Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen
- Kennzeichnungskraft der älteren Marke
- Bekanntheit der älteren Marke
Eine Marke kann zudem einen erweiterten Schutz genießen, wenn es sich um eine im Inland bekannte Marke handelt.
Deshalb sollte eine Recherche nicht mit dem Ergebnis „keine identische Marke gefunden“ beendet werden.
Auch eine nicht eingetragene Marke kann geschützt sein
Falls der gewünschte Markenname offenbar noch nicht vergeben ist, bedenken Sie dennoch, dass immer das Risiko einer unvollständigen Recherche oder einer nicht erkannten Verwechslungsgefahr bleibt.
Außerdem kann Markenschutz unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Eintragung entstehen. § 4 MarkenG nennt neben der Eintragung insbesondere die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, wenn dieses innerhalb der beteiligten Verkehrskreise Verkehrsgeltung erlangt hat, sowie die notorische Bekanntheit einer Marke.
Deshalb sollte zusätzlich recherchiert werden, ob der gewünschte Name bereits von einem anderen Unternehmen tatsächlich benutzt wird.
Eine Suche im Internet, in Branchenverzeichnissen, Fachmedien und auf den Webseiten von Wettbewerbern kann hierbei wertvolle Hinweise liefern. Das EUIPO empfiehlt für die Überwachung von Marken ebenfalls, neben den Registern den Markt und beispielsweise Unternehmenswebseiten, Presse und Fachzeitschriften zu beobachten.
Auch die Recherche nach Unternehmensnamen und geschäftlichen Bezeichnungen ist sinnvoll. Unternehmenskennzeichen können unabhängig von einer Markenregistrierung geschützt sein.
Praktische Checkliste für die Markenrecherche
Vor der Verwendung eines neuen Markennamens sollten Sie möglichst folgende Prüfungen durchführen:
- gewünschte Bezeichnung im DPMAregister suchen
- nach ähnlichen Schreibweisen und Wortbestandteilen suchen
- phonetisch ähnliche Begriffe berücksichtigen
- Singular und Plural prüfen
- Varianten mit und ohne Leerzeichen oder Bindestrich prüfen
- mit EUIPO eSearch plus prüfen
- mit TMview prüfen
- mit WIPO Global Brand Database prüfen
- Waren und Dienstleistungen der gefundenen Marken vergleichen
- nicht nur auf identische Nizza-Klassen achten
- Unternehmensnamen und geschäftliche Bezeichnungen recherchieren
- tatsächliche Verwendung vergleichbarer Bezeichnungen im Internet und Markt prüfen
- bei relevanten Treffern den aktuellen Rechtsstand kontrollieren
- bei einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko eine professionelle Markenrecherche in Betracht ziehen
Diese Prüfung kann eine erste Orientierung geben. Sie ersetzt bei einer wirtschaftlich wichtigen Marke jedoch keine umfassende rechtliche Prüfung.
Markenrecherche durch Dienstleister
Zahlreiche Dienstleister bieten professionelle Markenrecherchen an. Die Kosten hierfür hängen von zahlreichen Faktoren ab. Patentanwälte verfügen auch über praktische Erfahrung in Markenrechtsstreitigkeiten und können das Risiko von Widersprüchen gegen Ihre Anmeldung einschätzen.
Nutzen Sie gerne auch unsere kostenlose Erfinder- und Patentberatung, um sich unverbindlich mit einem Patentanwalt auszutauschen.
Markenanmeldung
Falls nach eingehender Recherche davon auszugehen ist, dass Sie Ihre Marke verwenden dürfen, können Sie diese bei Bedarf auch als Schutzrecht anmelden.
Eine Markenanmeldung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn die Bezeichnung langfristig als Kennzeichen für Produkte oder Dienstleistungen aufgebaut werden soll. Durch die Eintragung entsteht grundsätzlich Markenschutz für die im Register erfassten Waren und Dienstleistungen.
Die Anmeldung der Marke kann über einen Patentanwalt erfolgen oder selber durchgeführt werden. Informationen zu Anmeldegebühren, Verfahren et cetera finden Sie auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Häufige Fragen zur Verwendung einer Marke
Darf ich einen Markennamen verwenden, wenn ich ihn nicht im DPMAregister finde?
Nicht unbedingt. Das DPMAregister enthält zwar wichtige Informationen, ermöglicht aber keine vollständige Ähnlichkeitssuche. Außerdem können ältere Rechte auch außerhalb des deutschen Markenregisters oder aufgrund tatsächlicher Benutzung bestehen. Das DPMA empfiehlt für eine umfassendere Recherche zusätzlich die Datenbanken von EUIPO und WIPO.
Reicht es aus, wenn meine Marke in einer anderen Nizza-Klasse eingetragen ist?
Nein. Unterschiedliche Klassen bedeuten nicht automatisch, dass keine rechtliche Kollision besteht. Ebenso bedeutet die gleiche Klasse nicht automatisch, dass Waren oder Dienstleistungen ähnlich sind. Entscheidend ist die konkrete Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Zeichen sowie die weiteren Umstände des Einzelfalls.
Kann eine Marke geschützt sein, obwohl sie nicht eingetragen wurde?
Ja. Markenschutz kann unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Benutzung mit Verkehrsgeltung oder durch notorische Bekanntheit entstehen.
Sollte ich vor der Markenanmeldung eine Markenrecherche durchführen?
Ja. Eine Recherche vor der Anmeldung kann helfen, mögliche Konflikte mit älteren Marken und sonstigen Rechten frühzeitig zu erkennen und unnötige Kosten zu vermeiden.
Ist eine Google-Suche für die Markenrecherche ausreichend?
Nein. Eine Google-Suche kann eine sinnvolle Ergänzung sein, ersetzt aber keine Recherche in den relevanten Markenregistern. Auch Unternehmenskennzeichen und sonstige geschäftliche Bezeichnungen sollten berücksichtigt werden.
Wann sollte ich einen Patentanwalt einschalten?
Insbesondere bei wirtschaftlich wichtigen Marken, internationalen Märkten, umfangreichen Produktportfolios oder auffälligen Treffern in der Recherche kann eine professionelle Prüfung sinnvoll sein. Je größer die geplante Investition in eine Marke ist, desto wichtiger ist eine sorgfältige Vorprüfung.
Anfrage bei der IHK
Gerne stehen wir für Anfragen von Unternehmen aus der Region Bodensee-Oberschwaben auch persönlich zur Verfügung. Verwenden Sie hierfür bitte unser Kontaktformular.
