Erfinder- und Patentberatung

Die Erfinder- und Patentberatung bietet Ihnen unter anderem die Möglichkeit, die Absicherung Ihrer Erfindung durch gewerbliche Schutzrechte mit einem erfahrenen Patentanwalt zu besprechen. Ebenso können Sie geplante Marken- beziehungsweise Design-Anmeldungen diskutieren.
Hier erfahren Sie, was Sie vor einer Anmeldung zur Erfinder- und Patentberatung beachten sollten und wie Sie sich optimal auf das Gespräch mit dem Patentanwalt vorbereiten.

Informationen zur Vorbereitung

Wichtige Fragen, die Sie im Vorfeld der Beratung klären sollten:
  • Sind Sie Unternehmer/selbstständig oder Arbeitnehmer/Angestellter?
    Sofern Sie Arbeitnehmer/Angestellter sind und die Erfindung - auch wenn diese in der Freizeit erfolgte - Ihr Arbeitsgebiet auch nur ansatzweise berührt, müssen Sie diese zunächst Ihrem Arbeitgeber melden. Eine Beratung durch einen Patentanwalt ist erst möglich, wenn Ihr Arbeitgeber die Erfindung freigegeben hat.
    Beachten Sie hierzu bitte auch das Arbeitnehmererfindungsgesetz.
  • Aus welcher Motivation heraus ist die Erfindung entstanden?
    Zum Beispiel aus einer Kundenanfrage, einem Auftrag, einer neuen technologischen Fähigkeiten, eigene Idee, Bedarf im Bekanntenkreis...
  • Welches Schutzrecht streben Sie an?
    Patent, Gebrauchsmuster, Marke, eingetragenes Design? Eine Übersicht über gewerbliche Schutzrechte finden Sie unter www.dpma.de.
Falls Sie ein Patent, Gebrauchsmuster oder eingetragenes Design anmelden wollen, beachten Sie bitte auch folgende Fragen:
  • Haben Sie bereits eine Zeichnung oder ein Muster angefertigt?
    Bitte bringen Sie diese gegebenenfalls zum Beratungstermin mit.
  • Haben Sie Ihre Idee / Ihr Produkt bereits verkauft, vermarktet oder mit Dritten darüber gesprochen?
    Halten Sie Ihre Erfindung vor der Anmeldung von Schutzrechten unbedingt geheim.
  • Haben Sie sich über Konkurrenzprodukte am Markt beziehungsweise über alternative Lösungen für die Problemstellung informiert?
    Bringen Sie das Ergebnis Ihrer Recherche gegebenenfalls zum Beratungstermin mit.
  • Fassen Sie die Erfindung und deren Nutzen für künftige Kunden in drei Sätzen zusammen.
    "Verraten" Sie bei der Terminvereinbarung jedoch nicht den Kern Ihrer Erfindung.
    Beispiel: Die Erfindung betrifft ein neuartiges Verfahren zur Mikroperforation von Folien. Durch eine bestimmte Vorbehandlung mit Wärme lassen sich einheitlichere Porengrößen herstellen. Für Kunden entstehen außerdem Vorteile durch eine höhere Bearbeitungsgeschwindigkeit bei gleich bleibenden Prozesskosten.
  • Wie hoch schätzen Sie die Entwicklungs- und Vertriebskosten Ihres neuen Produktes im ersten Jahr ein?
    Beispiel: Patentanmeldung 5.000 Euro, 2 Mannjahre für Forschung und Entwicklung 140.000 Euro, Zulassung/Zertifizierung 60.000 Euro, Marketing 80.000 Euro, Vertrieb 40.000 Euro, Sonstiges (Büro, Energie, Kfz) 25.000 Euro.
  • Auf welcher Grundlage basieren Ihre Annahmen zur künftigen Umsatzerwartung mit dem neuen Produkt?
    Zum Beispiel konkrete Kundenanfrage / Auftrag, eigene Branchenkenntnisse, quantitative Marktstudie, Befragung im Bekanntenkreis.

Termine und Anmeldung

Die kostenfreie Erfinder- und Patentberatung im IHK-Bezirk Bodensee-Oberschwaben findet monatlich nach Terminabsprache bei den Patentanwälten vor Ort statt. Folgende Kanzleien führen die Beratungen abwechselnd durch:
  • Daub Patentanwaltskanzlei und Rechtanwaltskanzlei (Überlingen)
  • Heyerhoff Geiger & Partner Patentanwälte (Überlingen)
  • Nowlan & Stadler Patentanwälte (Friedrichshafen)
  • Patentanwälte Otten, Roth, Dobler & Partner (Ravensburg)
Für den Erhalt des Gutscheins für eine kostenfreie Erstberatung durch den Patentanwalt wenden Sie sich bitte an den oben rechts genannten Ansprechpartner der IHK Bodensee-Oberschwaben.