Innovationspreis BW - Bewerben Sie sich für den diesjährigen Rudolf-Eberle-Preis

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus schreibt den Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg, den Dr.-Rudolf-Eberle-Preis, für besondere innovatorische Leistungen mittelständischer Unternehmen aus. Bewerbungen sind bis zum 31. Mai 2024 möglich.
Ausgezeichnet werden beispielhafte Leistungen:
  • bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen
  • bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen.
Mit dem Innovationspreis BW werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro sowie Urkunden vergeben. Darüber hinaus lobt die MBG mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH im Rahmen des Wettbewerbs einen Sonderpreis für junge Unternehmen in Höhe von 7.500 Euro aus.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung.
  • mit Sitz in Baden-Württemberg und
  • einem Jahresumsatz bis zu 100 Millionen Euro und
  • maximal 500 Beschäftigten.
Bestehen bei einem Unternehmen Mehrheitsbeteiligungen mit anderen Unternehmen, so ist der Umsatz der Unternehmensgruppe maßgebend. Ingenieurbüros müssen in Deutschland produzieren lassen. Der Sonderpreis richtet sich an junge Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro erzielen.

Wie können Sie sich bewerben?

Bewerbungen werden ausschließlich online unter https://bewerbung.innovationspreis-bw.de entgegengenommen.

Unterstützt werden Sie bei Ihrer Bewerbung von den Innovationsberatungsstellen
  • bei Ihrer Industrie- und Handelskammer,
  • bei Ihrer Handwerkskammer oder
  • bei Unternehmer Baden-Württemberg e.V. Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart

Wie wird entschieden?

Über die Vergabe des Preises entscheidet ein Preiskomitee. Die Mitglieder bewerten die Bewerbungen nach folgenden drei Kriterien:

Technischer Fortschritt: 
  • Gegenstand der Bewerbung
  • Darlegung der technischen Neuheit im Vergleich zum Stand der Technik und der Wettbewerber
  • bei zulassungspflichtigen Produkten und Verfahren einen Nachweis der Zulassung
  • weitere Informationen (zum Beispiel Zusammenarbeit mit externen Stellen, Kooperation mit anderen Unternehmen).
Besondere unternehmerische Leistung.
  • zum Beispiel Risikobereitschaft, persönlicher Einsatz, Erkennen von Marktnischen
Nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg:
  • realisierter Umsatz mit dem Bewerbungsgegenstand
  • sofern noch kein Umsatz mit dem Bewerbungsgegenstand erzielt wurde, Nachweis über Bestellungen für das betreffende Produkt im Ausschreibungsjahr
  • Angaben zum Markt (Markteinführung, derzeitige Marktposition, Entwicklungsmöglichkeiten)
  • weitere Informationen (wie zum Beispiel Messebeteiligungen).

Ist eines dieser Kriterien nicht erfüllt, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Das Preiskomitee bestimmt die Aufteilung des Preises und berät das Land bei der Ausgestaltung der Preisvergabe. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.