Innovationsgutschein für Kooperationen zwischen Unternehmen und Startups kommt

Der neue Innovationsgutschein "Mittelstand trifft Startup" kann beantragt werden. Bis zu 20.000 Euro Zuschuss sind möglich.
Etablierte Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro sind dabei antragsberechtigt. Die Förderquote liegt bei 50 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer maximalen Summe von 40.000 Euro, heißt der maximale Zuschuss beträgt 20.000 Euro.
Gefördert werden Kosten, die dem Zuwendungsempfänger von externen Start-ups für verkaufte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden. Die erworbenen Produkte und Dienstleistungen werden dann vom Zuwendungsempfänger in interne Prozesse integriert oder für die Entwicklung eines neuen Produkts oder einer Dienstleistung verwendet. Das kooperierende Start-up darf nicht älter als 10 Jahre sein, mit ihrer Technologie und/oder ihrem Geschäftsmodell innovativ sein und ein signifikantes Mitarbeitenden- und/oder Umsatzwachstum haben (Start-up-Definition gemäß des Deutschen Startup Monitors des Deutschen Startup Verbandes).
Die Anträge werden über die L-Bank gestellt.
Der Gutschein erweitert die Förderlinien der Innovationsgutscheine in Baden-Württemberg. Diese bestehen derzeit aus den Innovationsgutscheinen "BW", “Hightech BW” und “Start-up BW”. Diese sind jedoch nur für Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern zugänglich.
Der Gutschein "Mittelstand trifft Startup" erweitert die Zielgruppe auf Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne jederzeit bei Ihrem Ansprechpartner der IHK wenden.