Energie- und Stromsteuer berechnen

Das Excel-Berechnungstool berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den Paragraphen 51 bis 54 Energiesteuergesetz beziehungsweise nach Paragraphen 9 bis 9b Stromsteuergesetz. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können damit sehr schnell einschätzen, welche Erstattungsansprüche sie gegenüber dem Hauptzollamt geltend machen können.
Für die meisten Unternehmen des produzierenden Gewerbes lohnt sich allein schon die vergleichsweise einfache Beantragung der Stromsteuerermäßigung nach § 9b StromStG. Bei erfolgreicher Antragstellung werden 20,00 Euro pro Megawattstunde erstattet (abzüglich eines Sockelbetrages von 250 Euro).
Der Spitzenausgleich nach § 10 StromStG beziehungsweise § 55 EnergieStG ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Dessen Berechnung ist im Excel-Tool nicht mehr enthalten. Die Einführung eines Energiemanagementsystems ist damit für Rückerstattungen der Strom- beziehungsweise Energiesteuer nicht mehr erforderlich.
Das Berechnungstool der IHK Lippe zu Detmold wird bundesweit von vielen IHKs empfohlen.
Quelle: IHK Lippe zu Detmold