Konsultation zur Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
(diese Konsultation wurde bereits abgeschlossen, die nachfolgende Veröffentlichung dokumentiert ihren Inhalt)
Ausgangslage
Die aktuelle Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag die Modernisierung des Genossenschaftsrechts mit der Einführung einer neuen Rechtsform vereinbart. Nun liegt ein Vorschlag für ein Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) vor. Die Initiative für die neue Gesellschaftsform ging ursprünglich von der Stiftung Verantwortungseigentum e.V. im Jahr 2020 aus.
- Ziel hinter der neuen Gesellschaftsform ist die Förderung des nachhaltigen, langfristig orientierten Unternehmertums. Substanz, Innovationskraft und unternehmerische Selbstständigkeit sollen hiermit langfristig gesichert werden.
- Abweichend vom ursprünglichen Vorschlag sieht das aktuelle Rahmenkonzept eine neue eigenständige Rechtsform außerhalb bereits bestehender Gesetze vor,
- die sich in Gründung und inhaltlicher Ausgestaltung an der Genossenschaft orientiert,
- aber auch Elemente von Kapitalgesellschaften und Stiftungen enthält.
- Kernelement der GmgV soll die dauerhafte Vermögensbindung sein.
- Ausschüttungen werden ausgeschlossen. Gewinne verbleiben zur Reinvestition im Unternehmen.
- Statt Gesellschaftern soll die GmgV Mitglieder haben. Die Mitgliedschaft soll persönlich, Anteile nicht vererb- oder übertragbar sein. Jedes Mitglied soll eine Stimme haben.
- Steuerlich soll die GmgV weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Damit die Gesellschaft nicht zum Steuerumgehungsmodell wird, ist eine turnusmäßige Ersatzerbschaftssteuer vorgesehen.
- Weitere Details zur inhaltlichen Ausgestaltung enthält unser Online-Artikel Neues zur Gesellschaft mit gebundenem Vermögen.
Bringen Sie sich in die weiteren Beratungen ein und lassen Sie uns Hinweise, Anregungen und Kommentare bis Montag, 13. April 2026, zukommen!
Diese Konsultation richtet sich, entsprechend dem Auftrag der Industrie- und Handelskammern, an Unternehmen mit Sitz in der Region Bodensee-Oberschwaben (Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg und Landkreis Sigmaringen). Unternehmen anderer Regionen bitten wir, sich an ihre zuständige IHK vor Ort zu wenden.
