Nr. 6645308

Konsultation zur EU Deforestation Regulation (EUDR)

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte soll ab Ende dieses Jahres Anwendung finden und betrifft eine Vielzahl von Rohstoffen (Rindfleisch, Palmöl, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk) und daraus hergestellte Produkte. Unternehmen, die betroffene Waren in die EU einführen oder in der EU produzieren und auf dem Markt bereitstellen sowie aus der EU ausführen, sind mit den umfangreichen Sorgfalts-, Dokumentations- und Nachweispflichten konfrontiert.
Diese Konsultation wurde bereits abgeschlossen, die nachfolgende Veröffentlichung ihres Inhalts hat daher nur dokumentartorischen Charakter!

Ausgangslage

Da die komplexen Anforderungen der Verordnung weiterhin nur schwer umsetzbar sind, setzt sich die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) für eine erneute Verschiebung und grundlegende Überarbeitung ein, dazu wurde ein Vorschlagspapier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 177 KB) erstellt. Die IHK Bodensee-Oberschwaben (IHK) konsultiert dazu ihre Mitglieder. Wir bitten um Ihre Hinweise, Anregungen und Kommentare bis Donnerstag, 7. August 2025, 14:00 Uhr.
Diese Konsultation richtet sich, entsprechend dem Auftrag der Industrie- und Handelskammern, an IHK-Mitgliedsunternehmen mit Sitz in der Region Bodensee-Oberschwaben (Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg und Landkreis Sigmaringen). Auswärtige IHK-Unternehmen bitten wir, sich an ihre zuständige IHK vor Ort zu wenden.
DIHK-Verbesserungsvorschläge (Kurzversion):
  • Verschiebung des Geltungsbeginns der EUDR
  • Einführung einer WTO-konformen Null-Risiko-Länderkategorie - Produkte, die in diesen Ländern gewonnen, hergestellt oder gehandelt werden, sollten grundsätzlich aus dem Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen werden.
  • Einführung des Once-Only-Prinzips - wenn der Inverkehrbringer bereits nachgewiesen hat, dass das Produkt entwaldungsfrei und legal erzeugt wurde, gilt dies auch für die weiteren Handelsstufen.
  • Einführung des Übergangsjahrs mit Testcharakter, während dessen Sanktionen ausgesetzt werden
  • Einführung einer De-minimis-Schwelle
  • Schaffung einer Alternative zur Geolokalisierungspflicht, zumindest in einer Übergangsphase

Ihre Einschätzung

Zuordnung