Existenzgründung im Nebenerwerb

Die berufliche Selbstständigkeit ist in der Gesellschaft stark verankert. Viele Gründungen erfolgen zunächst im Nebenerwerb. Gut ein Drittel dieser Nebenerwerbsgründerinnen und -gründer planen, ihre Selbstständigkeit zukünftig zum Vollerwerb auszubauen. Die Möglichkeit, eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb zu beginnen, ist also eine wichtige Eintrittstür in das eigene Unternehmertum.
Nicht jede Existenzgründung muss mit großem Aufwand oder hohen Kosten verbunden sein. Im Gegenteil, es gibt auch die Möglichkeit, klein anzufangen:
  • mit wenig Startkapital
  • ohne sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter

Besondere Formen von Kleingründungen

  • Teilzeitgründungen
    Besonders klein sind Teilzeitgründungen weil, wie der Name schon sagt, nur relativ wenig Zeit investiert wird. Sie kommen besonders für solche Gründer in Frage, die nur wenig Zeit zur Verfügung haben (zum Beispiel alleinerziehende Mütter oder Väter).
  • Nebenerwerbsgründungen
    Sie sind eine Möglichkeit für solche Gründer, die eine feste Anstellung haben, diese aber zunächst nicht aufgeben wollen. Bei diesen Nebenerwerbsgründungen sind Sie also nicht hauptberuflich, sondern “nebenbei" selbstständig. Was Sie mit Ihrem Unternehmen verdienen muss nicht unbedingt ausreichen, um den Lebensunterhalt damit vollständig zu bestreiten. Nebenerwerbsgründungen sind besonders interessant für Gründer, die
    • unsicher sind, ob die Selbstständigkeit das Richtige für sie ist,
    • testen wollen, ob sich die Idee mit der sie sich selbstständig machen wollen, auch verwirklichen lässt und ob sie davon leben können,
    • Kinder und Haushalt versorgen müssen und kein Unternehmen gründen können, das einen 10-Stunden-Arbeitstag erfordert.

Vorteile von Kleingründungen

  • Geringeres Risiko: Wer (zunächst) allein in die Selbstständigkeit startet, kann feststellen, ob seine Geschäftsidee "trägt" und der Markt dafür vorhanden ist. Und das ohne große Kostenbelastung und Verantwortung für angestellte Mitarbeiter.
  • Geringerer Kapitalbedarf: Wer "klein" anfängt, kann dies in der Regel auch aus dem eigenen Geldbeutel finanzieren und ist unabhängig von Kreditinstituten.
  • Guter Test: Viele Gründer befürchten, dass ihr Einkommen aus der Unternehmertätigkeit zu gering ist, um den eigenen Lebensunterhalt (und den der Familie) zukünftig allein davon zu sichern. Mit einer Nebenerwerbs- oder Teilzeitgründung (und der Sicherheit weiterer fester Einkünfte) kann man zunächst einfach testen, ob "mehr drin" ist. Und - nicht zu vergessen - ob man für eine Selbstständigkeit geeignet ist.
  • Genug Zeit: Nicht jeder Gründer hat die Zeit, um ein "full-time-Unternehmen" zu führen. Dies betrifft nicht zuletzt Gründer, die für ihre Kinder sorgen müssen. Für Nebenerwerbs- oder Teilzeitgründungen reicht die Zeit womöglich schon, vor allem dann, wenn ein Unternehmen mit anderen Gründern zusammen betrieben wird.
  • Mehr Geld: Eine Nebenerwerbsgründung kann auch dazu genutzt werden, ein festes Einkommen aus einer Angestelltentätigkeit aufzubessern.

Tipps für Kleingründer

Wenn Sie eine Nebenerwerbsgründung planen, sollten Sie
  • gezielt nach einer Geschäftsidee für ein Unternehmen suchen, das möglichst geringe laufende Kosten (zum Beispiel Miete) und Investitionen (zum Beispiel Büroausstattung) erfordert. Halten Sie die Kosten so niedrig wie möglich.
  • prüfen, ob Sie mit dieser Geschäftsidee Ihr Unternehmen auch tatsächlich stundenweise betreiben können. Bei einem Einzelhandelsgeschäft ist dies zum Beispiel regelmäßig nicht möglich.
  • überlegen, welche Geschäftsideen auch Entwicklungsmöglichkeiten zulassen, zum Beispiel vom Schreibbüro zum Sekretariatsservice für Unternehmen oder vom Frühstücksservice für Büroangestellte zum eigenen Café.
Wenn Sie noch angestellt sind, regelt Ihr Arbeitsvertrag, ob und in welchem Umfang Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch selbstständig tätig sein dürfen.
In manchen Fällen muss Ihr Arbeitgeber zustimmen. Achten Sie auf alle Fälle darauf, dass Ihre Geschäftsidee nicht in Konkurrenz zum Unternehmen Ihres Arbeitgebers steht. Wenn Sie arbeitslos sind kann Ihnen Arbeitslosengeld I oder II nur weiterhin gewährt werden, wenn der zeitliche Umfang Ihrer Nebentätigkeit 20 Stunden wöchentlich nicht erreicht. Sollte Ihre Arbeitszeit 20 Stunden oder mehr betragen, gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und erhalten keine Leistungen mehr von der Agentur für Arbeit. Erreichen Sie also die 20-Stunden-Grenze, sollten Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit versuchen, den Gründungszuschuss zu beantragen, beziehungsweise beim Jobcenter das Einstiegsgeld. Diese Zuschüsse werden speziell für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit zur Verfügung gestellt. Wenn Sie die 20-Stunden-Grenze nicht erreichen, wird der Gewinn aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit, der über dem Freibetrag von 165 Euro im Monat liegt, vom Arbeitslosengeld I abgezogen. Wenn Sie nicht allein gründen können oder wollen, können Sie das Unternehmen gemeinsam mit anderen gründen und führen. Teamgründungen bringen für Gründer viele Vorteile. Im Team lassen sich fachliche oder kaufmännische Defizite ausgleichen.
Mehr Gründungspartner bedeuten auch mehr Eigenkapital, so dass die Finanzierung von notwendigen Anschaffungen leichter möglich ist. Darüber hinaus bieten Teamgründungen für Gründer einige besondere Vorteile:
  • Leichtere Kinderbetreuung: Haben die Gesellschafter zum Beispiel betreuungspflichtige Kinder, kann gemeinsam eine Tagesmutter engagiert oder aber ein separater Raum eingerichtet werden, in dem eine Hilfskraft die Kinder betreut. Fällt einer der Unternehmer aus weil ein Kind krank ist, bricht nicht gleich das ganze Geschäft weg.
  • Weniger Zeitaufwand: Darüber hinaus bieten Teams auch einen guten Einstieg für diejenigen, die erst einmal nur in Teilzeit ein Unternehmen führen können oder möchten. Sie können sich die Zeit mit einer Partnerin oder einem Partner entsprechend aufteilen.
  • Weniger Risiko: Viele Gründer haben Bedenken, ob das Unternehmen auch tatsächlich sie oder ihre Familie ernähren kann. Sie wollen oftmals keine oder nur geringe Darlehen oder Kredite in Anspruch nehmen. Um sich nicht zu verschulden, starten viele ihre Selbstständigkeit vom Büro in den eigenen 4 Wänden aus, oft auch mit gebrauchten Gerätschaften. Hier kann es wirtschaftlich sinnvoller sein, eine Partnerin oder einen Partner mit ins Boot zu nehmen, um Kosten zu teilen und Investitionen gemeinsam zu finanzieren.

Bezeichnung des Unternehmens bei Kleingründungen

Kleingewerbetreibende - dies sind nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende - müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an bestimmte Empfänger gerichtet werden, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben. Dies gilt auch für Rechnungen und Quittungen, sowie für alle weiteren Geschäftspapiere mit Ausnahme von Werbeschriften. Familienname und Vorname sind in der gleichen Schreibweise wie im Personalausweis anzugeben. Doppelnamen sind vollständig und unverändert anzuführen. Die Angabe eines Vornamens (des Rufnamens) genügt. Der Vorname darf nicht abgekürzt werden.
Das Gleiche gilt für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), dass heißt alle Gesellschafter müssen mit ausgeschriebenen Vor- und Zunamen aufgeführt werden.
Zusätze, die auf den Tätigkeitsbereich hinweisen, zum Beispiel "Großhandel mit Textilien" oder "Handelsvertretung" können diesen Angaben hinzugefügt werden.
Zusätze dürfen allerdings nicht den irreführenden Eindruck erwecken, als sei das Unternehmen im Handelsregister eingetragen. Firmenrechtliche Zusätze wie Center, International, Union und so weiter sind daher unzulässig. Auch die Verwendung des kaufmännischen "&-Zeichens" beziehungsweise des Inhaberzusatzes wirkt firmenähnlich und ist deshalb nicht gestattet, zum Beispiel: Berger & Partner.

Aufzeichnungspflicht

Die Phase vor der Gründung

Schon bevor Sie sich selbstständig machen, fallen Kosten an, die mit Ihrem künftigen Unternehmen zusammenhängen. So werden beispielsweise bereits vor der Betriebseröffnung oder vor der Gewerbeanmeldung Geschäftsräume angemietet, Berater werden eingeschaltet, Sie schaffen Teile der Geschäftsausstattung an oder unternehmen zur Anknüpfung von Geschäftskontakten Geschäftsreisen. In der Regel erzielen Sie in dieser Phase noch keine Einnahmen, so dass am Jahresende möglicherweise ein Verlust entsteht, den Sie von Ihren anderen Einkünften (zum Beispiel den Lohneinkünften) im Rahmen der Einkommensteuererklärung abziehen können.
Beachten Sie: Sammeln Sie sämtliche Belege von solchen Ausgaben. Ihre Geschäftspartner müssen Ihnen die Mehrwertsteuer als Vorsteuer getrennt in Rechnung stellen. Die Vorsteuerbeträge erhalten Sie vom Finanzamt im Rahmen einer Umsatzsteuer-Voranmeldung zurück.

Was ist bei Beginn des Geschäftsbetriebs zu tun? Welche Aufzeichnungen muss ein Kleinunternehmen führen?

Kasse

Die baren Geschäftsvorfälle (Einnahmen und Ausgaben), die mit dem Betrieb zusammen hängen, sollten täglich vollständig in ein Kassenbuch eingetragen werden. Der Barbestand, der sich aus dem Kassenbuch errechnet, muss mit dem tatsächlichen Bestand an Bargeld übereinstimmen.

Wareneingang

Jeder Gewerbebetrieb ist verpflichtet, alle eingekauften Halb- und Fertigwaren, aber auch die Roh- und Hilfsstoffe, aufzuzeichnen (Datum, Lieferant, Warenbezeichnung, Preis, Beleg-Hinweis). Soweit keine doppelte Buchführung eingerichtet ist, muss ein Wareneingangsbuch geführt werden.

Warenausgang

Ein Warenausgangsbuch braucht nur geführt zu werden, wenn zum Beispiel als Großhändler Waren an andere gewerbliche Unternehmen geliefert werden. Aufzuzeichnen sind Datum, Abnehmer, Warenbezeichnung, Preis und ein Beleg-Hinweis.

Gewinnermittlung

Eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung stellt die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) (Gewinn = Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben) dar. Diese Methode ist steuerlich aber nur zulässig, solange das Finanzamt nicht feststellt, dass Ihr Umsatz höher als 600.000 Euro oder Ihr gewerblicher Gewinn höher als 60.000 Euro im jeweiligen Geschäftsjahr ist.

Welche Bücher muss der größere Betrieb führen?

Wenn Sie sich im Nebenerwerb selbstständig machen, wird Ihr jährlicher Nettoumsatz (ohne Mehrwertsteuer) in der Regel unter 600.000 Euro und Ihr jährlicher Gewinn in der Regel unter 60.000 Euro liegen. So lange Sie unter diesen beiden Grenzen liegen, dürfen Sie die sogenannte einfache Buchführung praktizieren. Als Jahresabschluss legen Sie dem Finanzamt eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vor. Formulare zur Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) erhalten Sie beim Finanzamt.
Solange Sie unter den oben genannten Grenzen liegen und in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen, müssen Sie Ihr Unternehmen in der Regel nicht ins Handelsregister eintragen lassen.
Eine kaufmännische Buchführung ist dann einzurichten, wenn die genannten Grenzen überschritten werden oder wenn Sie als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen sind. Wenn Sie sich bisher nur wenig um Buchführungsfragen gekümmert haben, empfiehlt es sich, einen Berater einzuschalten. Die Buchführung ist nicht nur eine lästige Pflicht gegenüber dem Finanzamt, sondern sie kann auch ein wichtiges Steuerungsinstrument für das Unternehmen sein.

Was müssen kleine, aber auch größere Betriebe, steuerlich beachten?

Vom Finanzamt muss die Steuernummer angefordert werden. In der Regel sendet aber das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung von sich aus einen Betriebseröffnungsbogen zu. Werden Arbeitnehmer beschäftigt, sind Lohnkonten einzurichten. Die Erfassung, Aufzeichnung und Zahlung der Umsatzsteuer ist zu organisieren. Für grenzüberschreitende Warenbewegungen zwischen Unternehmen innerhalb der Europäischen Union ist eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu beantragen.

Geschäftsideen

Wenn Sie noch auf der Suche nach der für Sie passenden Geschäftsidee sind, empfiehlt sich der Besuch von Seminaren, Veranstaltungen oder Workshops. Dort können Sie auf interessante Ideen stoßen, die sich durchaus auch für eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb anbieten.

Finanzierung

Viele Vorhaben können Sie mit Mitteln aus verschiedenen Förderprogrammen finanzieren. Es stellt sich jedoch die Frage, wie Sie in den Genuss dieser Fördergelder kommen:
  1. Erstellen Sie Ihr Geschäftskonzept schriftlich. Im Rahmen der Konzepterstellung haben Sie auch die Frage nach dem Kapitalbedarf zu beantworten.
  2. Sie benötigen auf jeden Fall Eigenmittel. Haben Sie mindestens 15 Prozent des ermittelten Kapitalbedarfs in Form von Eigenkapital? Aus betriebswirtschaftlichen Gründen sollten Sie etwa 1/3 Eigenkapital haben, um konjunkturelle Talfahrten überstehen zu können.
  3. Nachdem Sie sich Klarheit über die Förderungsmöglichkeiten verschafft haben und das schriftliche Geschäftskonzept ebenfalls vorliegt, vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit Ihrer Hausbank. Nehmen Sie sich Zeit und bereiten Sie dieses wichtige Gespräch gründlich vor.
Die meisten Fördermittel werden nur bei Gründung einer Vollexistenz gewährt. Wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen wollen, stehen Ihnen jedoch die öffentlichen Förderprogramme "Startfinanzierung 80" der L-Bank und "ERP-Gründerkredit StartGeld" der KfW zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass öffentliche Fördermittel in Form von Darlehen immer über eine Hausbank zu beantragen sind und dass Sie auf den Erhalt dieser Darlehen keinen Rechtsanspruch haben.

Steuern

Der Gewinn aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit muss versteuert werden. Auf diese Weise partizipiert der Fiskus an der unternehmerischen Betätigung jedes Einzelnen. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer, bei Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer. Alle Gewerbebetriebe müssen außerdem die Gewerbesteuer beachten. Um den Gewinn zu ermitteln, sieht das Steuerrecht entweder die Einnahmenüberschussrechnung oder die Bilanzierung/doppelte Buchführung vor.

Kleinunternehmerregelung

Das Umsatzsteuerrecht sieht ein besonderes Wahlrecht für Klein(st)unternehmerinnen und -unternehmer vor, die ein Geschäft neu eröffnen. Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird und der Kleinunternehmer entsprechend optiert. Die von Lieferanten in Rechnung gestellte Vorsteuer geht somit in die Wareneinkaufskosten und die sonstigen Kosten ein. Machen Sie von dieser Regelung Gebrauch, dürfen Sie keine Umsatzsteuer gesondert in Rechnung stellen, Ihr Abnehmer hat dann auch keinen Vorsteuerabzug. Selbstverständlich können Sie jedoch auf die Steuerbefreiung verzichten und die Umsätze normal versteuern. Dies bietet sich immer dann an, wenn Sie hohe Vorbezüge haben (zum Beispiel Warenbezüge und Anlagenzugänge), die mit Vorsteuer belastet sind oder wenn sich Ihr Kundenkreis aus Unternehmen zusammensetzt.

Krankenversicherung für die selbstständige Nebentätigkeit

In der gesetzlichen Krankenversicherung können sich solche Personen freiwillig versichern lassen, die als Mitglied aus der Versicherungspflicht ausgeschieden und in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert waren.
Achtung: Wer als Selbstständiger aus seiner gesetzlichen Krankenversicherung ausscheidet, kann als Selbstständiger dort nicht wieder Mitglied werden.
Von den gesetzlichen Krankenkassen abgesehen, hat der Existenzgründer auch die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Aber auch die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und eine zusätzliche private Versicherung, zum Beispiel für Krankenhaustagegeld, kann unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse eine gute Kombination sein. Egal wie: Existenzgründer beziehungsweise Selbstständige müssen für ihre Krankenversicherung selbst sorgen. Es besteht die Möglichkeit während einer Übergangszeit in der gesetzlichen Krankenkasse des Ehegatten familienversichert zu bleiben beziehungsweise zu werden, sofern kein Einkommen von mehr als 455 Euro monatlich generiert wird und die Tätigkeit nicht hauptberuflich (das heißt über 20 Stunden in der Woche) ausgeübt wird. Eine freiwillige Weiterversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse ist im Falle einer Existenzgründung grundsätzlich möglich. Für Existenzgründer werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen besondere Angebote gemacht.
Soweit der Selbstständige bisher in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war und seine Familienangehörigen ebenfalls Versicherungsschutz erhielten, bleiben die Familienmitglieder weiterhin auch ohne Beitragserhöhung bei der freiwilligen Versicherung mitversichert.
Auf jeden Fall sollten Sie die Beitragssätze sowie das Leistungsangebot der Krankenkassen vergleichen und feststellen, welches für Sie - unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Familienverhältnisse - die günstigste Regelung ist. Die Höhe der Beiträge ist in den Satzungen der Krankenkassen geregelt. Die Berater der jeweiligen Krankenkasse erteilen nähere Auskünfte.
Inwieweit sich die selbstständige Nebentätigkeit eines Arbeitnehmers auf die gesetzliche Krankenversicherung auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Ausschlaggebender Faktor für eine Versicherungsfreiheit ist der Umfang der selbstständigen Tätigkeit, dass heißt es ist festzustellen, ob der Arbeitnehmer hauptberuflich selbstständig tätig wird. Dies ist in der Regel der Fall, wenn eine zusätzliche Kraft, die sozialversicherungspflichtig ist, dass heißt über 450 Euro Einkommen monatlich erhält, von ihm eingestellt wurde.

Rentenversicherung

Vor allem langjährig unselbstständig Beschäftigte, die die Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben, stellen sich die Frage, ob es möglich ist beziehungsweise Sinn macht, in die Rentenversicherung weiter einzubezahlen oder ob die Absicherung über entsprechende Versicherungen (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, ...) die vernünftigere Alternative ist.
Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören die Rentenversicherungen der Arbeiter, Angestellten und die knappschaftliche Rentenversicherung. Sie bilden das größte soziale Sicherungssystem in Deutschland. Da in der Rentenversicherung grundsätzlich alle Personen, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind, versichert werden, hat der Selbstständige (von einigen Ausnahmen abgesehen) für diesen Versicherungsschutz selbst vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Die Leistungen der Rentenversicherungen umfassen nicht nur die Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung, sondern auch berufsfördernde Maßnahmen und Leistungen, die der Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen.

Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für alle Personen, die als Arbeitnehmer gegen Vergütung beschäftigt sind. Dies gilt auch für die in einer Ausbildung stehenden Personen, selbst wenn ein Vergütungsanspruch nicht besteht. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze, die beim Überschreiten des Einkommens von der Versicherungspflicht entbindet.
Informationen zum Thema Rentenversicherung erhalten Sie auch unter Telefonnummer 0800 10004800 (Deutsche Rentenversicherung).

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist ein weiteres Standbein der sozialen Grundsicherung und dient der Unterstützung pflegebedürftiger Personen. Die Versicherungsleistungen erfolgen in häuslicher und stationärer Pflege. Leistungen zur häuslichen Pflege sind seit April 1995 möglich. Die stationäre Pflege wird seit Juli 1996 unterstützt. Anträge sind bei der Pflegekasse/Krankenkasse des Versicherten zu stellen. Es gelten die für die gesetzlichen Krankenversicherungen vorgesehen Beitragsbemessungsgrenzen. Die Pflegeversicherung ist auch von allen Gewerbetreibenden zu bezahlen; ein Wahlrecht besteht nicht.
Grundsätzlich sind alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Auch freiwillig versicherte Mitglieder unterliegen der Versicherungspflicht. Für sie besteht jedoch die Möglichkeit, einen Befreiungsantrag innerhalb von 3 Monaten zu stellen, wenn der Nachweis einer entsprechenden privaten Versicherung erbracht werden kann. So können die freiwillig versicherten Existenzgründer zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung wählen.

Rechtsformen

Wenn Sie Ihr Unternehmen alleine gründen, wird im Regelfall die Rechtsform Einzelunternehmen gewählt. Angemeldet wird Ihr Unternehmen beim Gewerbeamt der Stadt/Gemeinde, in welcher Ihr Unternehmen seinen Sitz haben soll. Die Kosten für solch eine Gewerbeanmeldung liegen zwischen 5 und 25 Euro. Wenn Sie mindestens zu zweit ein Unternehmen gründen, können Sie die Rechtsform Einzelunternehmen nicht wählen. Im Regelfall entscheidet man sich in diesem Fall für die Rechtsform Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Qualifizierung

Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme an unseren Tagesseminaren oder Grundlagen-Workshops zur Existenzgründung.
In regelmäßigen Abständen finden außerdem, verteilt über die Region sowie online, kostenfreie Veranstaltungen zur Existenzgründung im Nebenerwerb statt.