Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

Die fachliche Eignung des Unternehmers oder des Verkehrsleiters wird in der Regel durch die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr nachgewiesen.
Die Fachkundeprüfung muss nicht abgelegt werden, wenn der Fachkundenachweis zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens durch eine entsprechende  Aus- beziehungsweise Fortbildung im Güterkraftverkehrsgewerbe oder durch eine langjährige leitende Tätigkeit im Güterkraftverkehrsgewerbe erbracht wurde. Diese langjährige Tätigkeit wird jedoch gemäß Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr nur anerkannt, wenn sie ununterbrochen zwischen dem 4. Dezember 1999 und 4. Dezember 2009 erfolgt ist.
Seit dem 15. Februar 2024 wurde die Abnahme der Güterkraftverkehrsprüfung von der IHK Bodensee-Oberschwaben auf die IHK Reutlingen übertragen. Somit ist die IHK Reutlingen für Prüfungsteilnehmer zuständig, die ihren Wohnsitz ab diesem Zeitpunkt in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg oder Sigmaringen haben.