Verkehrsministerium ermöglicht ausnahmsweise schwerere Schadholztransporte

Aufgrund der anhaltend kritischen Situation in den baden-württembergischen Wäldern ermöglicht das Verkehrsministerium mit einem Erlass ausnahmsweise schwerere Schadholztransporte als sonst. 
Die starke Trockenheit im vergangenen Sommer und Herbst sowie der Schädlingsbefall belasten die Wälder in Baden-Württemberg. Um die negativen Auswirkungen dieser Entwicklung abzuschwächen und betroffenes Schadholz zügig aus dem Wald abfahren zu können, hat das Verkehrsministerium einen entsprechenden Erlass herausgegeben. Auf dessen Grundlage können Speditionen der Holzlogistik beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für ein zulässiges Gesamtgewicht von Fahrzeugkombination von bis zu 44 Tonnen beantragen. Diese Ausnahmeregelung ist der akuten kritischen Lage in den Wäldern geschuldet. 
Die Straßeninfrastruktur ist für solche Belastungen auf Dauer nicht ausgelegt. Mit steigendem Gewicht der Fahrzeuge steigt der Verschleiß der Infrastruktur überproportional. Für diese Tonnagen nicht geeigneten Brücken sind von der Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ausgenommen. Der Erlass stellt keine dauerhafte Lösung für den immer häufiger auftretenden Bedarf der Schadholzbeseitigung dar.

Um den betroffenen Speditionen der Holzlogistik Planungssicherheit zu geben, gilt der Schadholzerlass bis zum 31. Dezember 2027. Gleichwohl ist dieser lange Gültigkeitszeitraum mit der Aufforderung an Forstverwaltung und Unternehmen verbunden, dauerhafte Lösungen zu entwickeln und umzusetzen, die keiner weiteren Ausnahmegenehmigung bedürfen.