Lang-Lkw: Zeitfenster für neue Streckenanträge aktuell günstig

Seit dem 1. Januar 2017 können Lang-Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 m im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren. Dies bedeutet, dass Lang-Lkw nur auf den in einer Positivliste aufgeführten Strecken fahren dürfen. Da die 14. Änderungsverordnung zum Lang-Lkw gerade vorbereitet wird, ist das Zeitfenster für neue Streckenanträge aktuell günstig.
Die Bundesländer und die Autobahn GmbH des Bundes prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage regelmäßig vom Bundesministerium für Verkehr aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung.
Am 31. Januar 2025 ist die 13. Änderungsverordnung zum Lang-Lkw (LKWÜberlStVAusnV) in Kraft getreten und wie uns das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mitgeteilt hat, ist nun die 14. Änderungsverordnung in Vorbereitung. Als Frist für die Rückmeldung der Bundesländer an das Bundesministerium für Verkehr wurde der 31. Oktober 2025 genannt. Dies bedeutet, dass das Zeitfenster für neue Streckenanträge aktuell günstig ist und konkrete Anträge zeitnah zu stellen sind, damit die Strecken nach positiver Bewertung vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg noch für die 14. Änderunsgverordnung beim Bund angemeldet werden können.
Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg