Gefahrgutschulung gemäß 1.3 ADR

Gemäß den Gefahrgutverordnungen für Straße, Eisenbahn, See- und Binnenschifffahrt müssen alle Personen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, unterwiesen werden. Diese Regelung ist an keine Mengengrenze gebunden. Daher müssen auch Unternehmen, die keinen Gefahrgutbeauftragten haben, entsprechende Unterweisungen durchführen. 
Um den Transport von gefährlichen Gütern sicher abzuwickeln, gibt es für jeden oben genannten Verkehrsträger internationale Vorschriften. Das ADR ist das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Im Kapitel 1.3 ADR ist die Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, geregelt. Das IHK Gefahrgutbüro bietet die hierfür erforderliche Schulung an.
Die nächste Gefahrgutschulung gemäß 1.3 ADR findet am 23. April 2024 in der IHK Bodensee-Oberschwaben von 8:30 bis 17:00 Uhr statt. Die Anmeldung erfolgt über das IHK Gefahrgutbüro.
Kosten: 260 Euro
Zielgruppe: Personen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind