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Gefahrgut

Gefahrgüter sind Stoffe, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit besondere Anforderungen an den Transport stellen. Um den Unternehmen ein kompetente Stelle für Fragen zum Gefahrgutbereich bieten zu können, wurde ein Gefahrgutbüro in Reutlingen eingerichtet, was unter der Telefonnummer 07121/201-190 oder per Mail unter ggb@reutlingen.ihk.de zu erreichen ist.

Gemäß den Gefahrgutverordnungen für Straße, Eisenbahn, See- und Binnenschifffahrt müssen alle Personen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, unterwiesen werden. Diese Regelung ist an keine Mengengrenze gebunden. Daher müssen auch Unternehmen, die keinen Gefahrgutbeauftragten haben, entsprechende Unterweisungen durchführen.

Lithium-Batterien sind Bestandteil vieler elektronischer Geräte, die äußerlich harmlos erscheinen. Jedoch können sich die Lithiumbatterien überhitzen und entzünden. Daher werden durch gesetzliche Bestimmungen alle Sendungen mit Lithiumbatterien als Gefahrgut bewertet. Das IHK-Gefahrgutbüro bietet hierzu ein Seminar an, welches aufzeigt, wie Unternehmer, Betriebsinhaber, Gefahrgutbeauftragte und Mitarbeiter Lithium-Batterien sicher verpacken und versenden.

Durch die Änderungen der Regelungen für den Gefahrguttransport im Straßen- und Schienenverkehr sowie in der Binnen- und Seeschifffahrt gelten ab dem 1. Januar 2025 für die IHK-Prüfungen zum Gefahrgutbeauftragten, die ab diesem Zeitpunkt gültigen Vorschriften nach ADR/RID/ADN 2025 und IMDG-Code 42-24.