Prüfung Gefahrgutbeauftragte: Neuer Fragenkatalog seit 1. Januar 2025

Durch die Änderungen der Regelungen für den Gefahrguttransport im Straßen- und Schienenverkehr sowie in der Binnen- und Seeschifffahrt gelten ab dem 1. Januar 2025 für die IHK-Prüfungen zum Gefahrgutbeauftragten, die ab diesem Zeitpunkt gültigen Vorschriften nach ADR/RID/ADN 2025 und IMDG-Code 42-24.
Der Fragenfundus für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten wird unter Federführung der Deutschen Industrie- und Handelskammer erarbeitet. Er ist die Basis für die Erstellung der Fragebogen für die Gefahrgutbeauftragtenprüfungen.
Weitere Hinweise können Sie dem Deckblatt des Fragenkatalogs entnehmen, der für die Vorbereitung auf die Prüfungen in folgende Bereiche unterteilt ist:
  • Nationale Rechtsvorschriften
  • Verkehrsträgerübergreifende Rechtsvorschriften
  • Straßenverkehr
  • Eisenbahnverkehr
  • Binnenschiffsverkehr
  • Seeschiffsverkehr