Nr. 5833364

Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen (neu)

Gliederung der Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Dauer
Prüfungsinstrument
Gewichtung
Teil 1          
Allgemeine Versicherungswirtschaft
120 Min.
schriftlich
20 Prozent
Teil 2



Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und
Versicherungsfallbearbeitung
150 Min.
schriftlich
30 Prozent
Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
15 Min.
Gesprächssimulation
20 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Min.
schriftlich
10 Prozent
Projektbezogene Prozesse in der
Versicherungswirtschaft
20 Min.
Fallbezogenes Fachgespräch
20 Prozent

Prüfungsbereich Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt (Kundenberatungsgespräch)

Im Prüfungsbereich Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist
1. Kundengespräche systematisch und zielorientiert zu führen,
2. die Interessen von Kundinnen und Kunden ganzheitlich zu berücksichtigen,
3. auf Kundenfragen und -einwände einzugehen,
4. analoge oder digitale Medien gesprächsunterstützend einzusetzen und
5. über den Gesprächsanlass hinausgehende Kundenbedarfe zu erkennen und anzusprechen.
Für das Kundenberatungsgespräch wird eines der folgenden Kundenbedarfsfelder zugrunde gelegt, das der Prüfling mit der Prüfungsanmeldung angibt:
1. die Absicherung von Wohnen und Wohneigentum,
2. die Absicherung von Berufsausübung und Freizeitgestaltung,
3. die Absicherung von Mobilität und Reisen,
4. die Förderung der Gesundheit sowie die Absicherung von Krankheit und Pflege,
5. die Vorsorge für das Alter und die Vermögensbildung,
6. die Absicherung des Einkommens und die Hinterbliebenenversorgung oder
7. die Absicherung von Nicht-Privatkunden
Für das Kundenberatungsgespräch stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus dem vom Prüfling gewählten Kundenbedarfsfeld zur Auswahl. Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung. Das Kundenberatungsgespräch dauert höchstens 15 Minuten und wird unter der Prämisse geführt, dass sämtliche Informationspflichten (nach § 15 VersVermV) sowie Aufklärungspflichten (insbesondere zu den Themen Datenschutz und Dokumentationspflicht)  bereits im Vorgespräch ausreichend erfüllt beziehungsweise thematisiert wurden.
Zugelassene Hilfsmittel: Alle analogen und digitalen Medien, die in der täglichen Praxis von Versicherungsagenturen in Beratungsgesprächen  verwendet werden (z. B. Flyer, Tablets, Notebooks, Broschüren und Beratungsleitfäden). 
Voraussetzung für den Einsatz von digitalen Hilfsmitteln (z. B. Notebook oder Tablet):
1. Display muss für Prüferkunden lesbar sein,
2. Prüfling trägt das Riko für die Funktionsfähigkeit.
 

Prüfungsbereich projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft (fallbezogenes Fachgespräch)

 Im Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. die Bearbeitung einer komplexen berufstypischen Aufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
2. die Aufgabe nachvollziehbar darzustellen und in den betrieblichen Zusammenhang einzuordnen,
3. unterschiedliche Lösungswege zu entwickeln, eine Auswahl zu treffen, diese zu begründen und dabei insbesondere wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen,
4. projektorientierte Arbeitsweisen in der Bearbeitung der Aufgabe anzuwenden,
5. Ergebnisse der Aufgabenbearbeitung, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, zu bewerten und
6. den gewählten Lösungsweg sowie das gesamte Vorgehen während der Aufgabenbearbeitung zu reflektieren. 
Der Prüfling hat zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch auf Basis einer Wahlqualifikation – diese muss bei der Prüfungsanmeldung mitgeteilt werden –  eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist vom Prüfling und Ausbildungsbetrieb zu bestätigen. 
Für die praxisbezogene Aufgabe ist ein maximal vierseitiger Report zu erstellen. In dem Report beschreibt der Prüfling die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis, sowie den Prozess zu reflektieren, der zu dem Ergebnis geführt hat. Der Report soll zwei bis vier Seiten umfassen.  Der Report sowie die Bestätigung über die eigenständige Durchführung (Deckblatt Report)  müssen der IHK zum festgelegten Zeitpunkt über das IHK-Bildungsportal vorgelegt werden.