Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Ein Teil der mündlichen Prüfung wird als "Fallbezogenes Fachgespräch" durchgeführt. Grundlage dafür bildet einer von zwei Reporten über eine betrieblich durchgeführte Fachaufgabe.
Allgemeine Hinweise
Der Prüfling erstellt für jede der beiden Wahlqualifikationen einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe. Der Ausbildende (Betrieb) hat zu bestätigen, dass die Fachaufgaben vom Prüfling eigenständig im Betrieb durchgeführt wurden.
Die Reporte sind bis zum festgesetzten Termin über das IHK-Bildungsportal einzureichen.
Dem Prüfling wird am Tag der mündlichen Prüfung mitgeteilt, welche der beiden betrieblichen Fachaufgaben vom Prüfungsausschuss ausgewählt wurde. Die darin beschriebene betriebliche Fachaufgabe bildet die Grundlage des Fallbezogenen Fachgesprächs. Das Fachgespräch dauert maximal 15 Minuten.
Anforderungen an die betrieblichen Fachaufgaben
Der Prüfungsteilnehmer soll im Fachgespräch über eine der beiden selbstständig durchgeführten
betrieblichen Fachaufgaben zeigen, dass er
betrieblichen Fachaufgaben zeigen, dass er
- komplexe Aufgaben bearbeiten,
- seine Vorgehensweise begründen,
- Problemlösungen in der Praxis erarbeiten,
- Hintergründe und Schnittstellen erläutern
- Ergebnisse bewerten
kann.
Formale Hinweise für die Reporterstellung
- maximal 3 Seiten Umfang (ohne Deckblatt), DIN A4
- Schriftgröße 12, Schriftart Arial
- 1-zeilig verfasst
- einseitig beschrieben
- linker und rechter Rand 2,5 cm, fortlaufende Seitennummerierung
- Verwendung der Ich-Form
- Name auf jeder Seite
- ganze Sätze
- Angabe der (Wahl-) Qualifikationseinheit
Gliederungspunkte der Reporte
- Deckblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 41 KB)(Name Prüfling, Name Ausbildungsbetrieb, Wahlqualifikation, Thema der Fachaufgabe, Erklärung vom Prüfling und Ausbildungsbetrieb, dass Fachaufgabe selbständig durchgeführt wurde und Unterschriften Prüfling und Ausbildungsbetrieb)
- Aufgabenstellung/Arbeitsauftrag
- Planungs- und Vorbereitungsphase
- Durchführungsphase
- Auswertungsphase
Abgabefrist für Reporte
Sommerprüfung
Upload Report: 1. Juni
Winterprüfung
Upload Report: 1. Dezember
Verspätet vorgelegte Reporte können zum Nichtbestehen der Abschlussprüfung führen.