Abschlussprüfung Extern
An einer IHK-Abschlussprüfung kann im Ausnahmefall auch derjenige teilnehmen, der keine Ausbildung durchlaufen hat. Die sogenannte „externe Prüfung“ regelt das Berufsbildungsgesetz in § 45 Absatz 2.
Zulassungsvoraussetzungen
Als wichtigste Voraussetzung gilt Ihre Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf, in dem Sie die Abschlussprüfung ablegen wollen. Hier müssen Sie nach dem Berufsbildungsgesetz das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungsdauer des Berufes in dem von Ihnen angestrebten Ausbildungsabschluss gearbeitet haben.
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Dauer der Berufstätigkeit:
Bei einer Regelausbildungsdauer von 3 beziehungsweise 3,5 Jahren ist eine Berufstätigkeit von mindestens 4 Jahren und 6 Monaten beziehungsweise 5 Jahren und 3 Monaten nachzuweisen. Bei Teilzeittätigkeiten verlängert sich die nachzuweisende Berufstätigkeit äquivalent zu einer Vollzeitbeschäftigung.Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden. - Art der Berufstätigkeit:
Externe können grundsätzlich nur nach einschlägiger beruflicher Tätigkeit zur Prüfung zugelassen werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen. Dies weisen Sie über Kopien von qualifizierten Arbeitszeugnissen beziehungsweise Tätigkeitsnachweisen nach.
Beispiel: Für einen dreijährigen Ausbildungsberuf, wie zum Beispiel „Kauffrau für Büromanagement“, sind dies viereinhalb Jahre Berufspraxis. Bei einem zweijährigen Ausbildungsberuf, wie zum Beispiel “Verkäufer/-in” müssen drei Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Prüfungsvorgaben gemäß Ausbildungsordnung
Die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen der anerkannten Ausbildungsberufe sind in den Ausbildungsverordnungen verbindlich geregelt. Die Ausbildungsverordnungen finden Sie auf der Homepage des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Prüfungstermine und Antrags-/Anmeldefristen
Die IHK führt Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen zweimal im Jahr durch. Die Sommerprüfung findet etwa im Zeitraum zwischen Ende April und Juli und die Winterprüfung im Zeitraum zwischen November und Januar statt. Bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung kann die Abschlussprüfung Teil 1 auch im Frühjahr (zwischen Februar und April) oder Herbst (September bis Oktober) stattfinden und Teil 2 folgt dann in der jeweiligen Sommer- oder Winterprüfung.
Die nächsten Prüfungstermine - differenziert nach kaufmännische Berufe und Logistikberufe, technische Berufe und gastgewerbliche Berufe - und Anmeldefristen finden Sie auf unserer Homepage.
Antrag auf Zulassung zur Externen-Prüfung
Den Antrag auf Zulassung zur Externen-Prüfung können Sie über ein von der IHK zur Verfügung gestellten Web-Form stellen.
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem IHK-Gebührentarif.
Prüfungsaufgaben zu Übungszwecken
Es gibt eine Vielzahl an Anbietern von Prüfungsaufgaben zu Übungszwecken. Der IHK Bodensee-Oberschwaben sind aktuell aber nur zwei Verlage bekannt, die alte Prüfungsaufgaben, wie sie überwiegend in Baden-Württemberg verwendet werden, anbieten.
Prüfungsaufgaben für gewerbliche Berufe:
Pädagogischer Fachverlag DW GmbH
Ambrosius-Heim-Straße 29
72393 Burladingen
www.paedagogischer-fachverlag.de
Ambrosius-Heim-Straße 29
72393 Burladingen
www.paedagogischer-fachverlag.de
Prüfungsaufgaben für kaufmännische Berufe und Logistikberufe:
grips Verlag für Prüfungsaufgaben e.K.
In den Scheurengärten 40
75446 Wiernsheim
www.grips-pruefungsaufgaben.de
In den Scheurengärten 40
75446 Wiernsheim
www.grips-pruefungsaufgaben.de
Sofern Sie unsicher sind, ob Ihre Voraussetzungen ausreichen oder welchem Ausbildungsberuf Ihre bisherige Berufserfahrung zugeordnet werden kann, kommen Sie bitte auf uns zu.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen in einem persönlichen Gespräch weiter.
