Abschlussprüfung Extern

Auch ohne klassische Berufsausbildung haben Sie die Möglichkeit einen Berufsabschluss zu erreichen.
Entscheidend ist, dass Sie eine längere einschlägige Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf erworben haben, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Auch im Ausland erworbene Abschlüsse oder im Ausland gesammelte Berufserfahrung können berücksichtigt werden. Als Mindestzeit dieser praktischen Tätigkeit sollten Sie die eineinhalbfache Dauer der regulären Ausbildungszeit nachweisen können.
Den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung (Externenprüfung) können Sie über ein Web-Form stellen.
Sofern Sie unsicher sind, ob Ihre Voraussetzungen ausreichen oder welchem Ausbildungsberuf Ihre bisherige Berufserfahrung zugeordnet werden kann, kommen Sie bitte auf uns zu.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen in einem persönlichen Gespräch weiter.