Nr. 5804558

Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung (Externenprüfung)

Voraussetzungen

  • Mit der Zulassung zur Abschlussprüfung berechnen wir Ihnen eine Prüfungsgebühr gemäß Gebührentatbestand “C. 1.4” des Gebührentarifs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 620 KB) zur Gebührenordnung der IHK Bodensee-Oberschwaben an. Die Prüfung kann erst nach Bezahlung des Gebührenbescheids abgelegt werden.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei fehlerhaften/unvollständigen Angaben keine Prüfungszulassung möglich ist!
Dieses Angebot richtet sich, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag der Industrie- und Handelskammern, an Auszubildende (m/w/d), die als Externe zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zugelassen werden wollen und ihren Wohnsitz in der Region Bodensee-Oberschwaben haben. Interessenten anderer Regionen bitten wir, sich an Ihre zuständige IHK vor Ort zu wenden.
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Angaben zum Gebührenbescheid, zum Beruf und zum Auszubildenden