Nr. 5804558

Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung (Externenprüfung)

  • Dieses Angebot richtet sich, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag der Industrie- und Handelskammern, an Personen, die als Externe zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zugelassen werden wollen und ihren Wohnsitz in der Region Bodensee-Oberschwaben haben.
  • Interessenten anderer Regionen bitten wir, sich an Ihre zuständige IHK vor Ort zu wenden.
Mit der Zulassung zur Abschlussprüfung berechnen wir Ihnen eine Prüfungsgebühr gemäß Gebührentatbestand “C. 1.4” des Gebührentarifs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 388 KB) zur Gebührenordnung der IHK Bodensee-Oberschwaben an. Die Prüfung kann erst nach Bezahlung des Gebührenbescheids abgelegt werden.