Nr. 5597858

Unterrichtungen

Das KompetenzWerk bietet das Unterrichtungsverfahren gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO) und die Unterrichtung im Gaststättengewerbe nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes an.

Unterrichtung

Gaststätte

Wer eine Gaststätte betreiben will, kommt täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Er/sie muss wissen, wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind und nach welchen Hygieneregeln er/sie zu handeln hat. Daher werden die Teilnehmenden der Gaststättenunterrichtung über die lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften im Sinne des Verbraucherschutzes informiert.

Bewacher © cocoparisienne/Pixabay

Alle Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe müssen gem. § 34a Gewerbeordnung die Teilnahme an einem Unterrichtungsverfahren nachweisen!