Sie befinden sich hier
Wer eine Gaststätte betreiben will, kommt täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Er/sie muss wissen, wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind und nach welchen Hygieneregeln er/sie zu handeln hat. Daher werden die Teilnehmenden der Gaststättenunterrichtung über die lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften im Sinne des Verbraucherschutzes informiert.
Alle Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe müssen gem. § 34a Gewerbeordnung die Teilnahme an einem Unterrichtungsverfahren nachweisen!