Prüferin oder Prüfer werden

Die IHK-Prüfungen in der Aus- und Fortbildung nehmen ehrenamtlich tätige Prüferinnen und Prüfer ab. Sie werden alle fünf Jahre dazu berufen. In der IHK Mittleres Ruhrgebiet sind mehr als 700 Prüferinnen und Prüfer in über 130 Prüfungsausschüssen tätig.
Die IHK Mittleres Ruhrgebiet sucht laufend Fachleute aus Unternehmen, die bereits an der Aus- und Fortbildung junger Menschen beteiligt sind und Spaß daran haben, auch im Prüfungswesen Qualität zu garantieren und den Nachwuchs zu fördern. In einem Prüfungsausschuss mitzuarbeiten, kostet sicher Zeit, aber es lohnt sich – für die Prüfungsteilnehmer, für die Unternehmen und für die Prüferinnen und Prüfer!

Wie werde ich Prüferin oder Prüfer?

Auf der Arbeitgeberseite muss nicht unbedingt die Chefin / der Chef selbst im Prüfungsausschuss mitmachen. Es kann auch eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in geeigneter Position von der Unternehmensleitung beauftragt und der IHK vorgeschlagen werden.
Interessierte Arbeitnehmer:innen, die Gewerkschaftsmitglied sind, können sich an ihre Gewerkschaft wenden. Die Gewerkschaft benennt dann der IHK die Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innen.
Lehrkräfte setzten sich mit der jeweiligen Schulleitung in Verbindung. Die IHK beruft dann auf Vorschlag der Schulleitung. Bei Fortbildungsprüfungen können sich Dozent:innen direkt an die IHK wenden.

Möchten Sie Prüferin oder Prüfer werden? 

Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie ganz unverbindlich.
Hier können Sie sich für eine Tätigkeit als Prüfer/-in bewerben.
Sind Sie noch unschlüssig, ob Sie Prüferin oder Prüfer werden wollen, können Sie auch in die Ausschussarbeit „hineinschnuppern“, zum Beispiel als Gast (Hospitation) während einer Prüfung.

Aufsichtstätigkeit

Die IHK sucht auch Aufsichtspersonen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der schriftlichen Prüfungen überwachen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Welche Aufgaben haben Prüferinnen und Prüfer?

Der Prüfungsausschuss ermittelt und bewertet Prüfungsleistungen und beurteilt verbindlich die Prüfungsergebnisse. Dabei entscheidet der Prüfungsausschuss eigenverantwortlich über Bestehen oder Nichtbestehen. Zu den Aufgaben der Prüfungsausschussmitglieder gehören insbesondere – je nach Beruf – zum Beispiel die Bewertung von schriftlichen Prüfungsarbeiten, Arbeitsproben, Prüfstücken, Präsentationen oder Dokumentationen.

Darüber hinaus sind in vielen Ausbildungsberufen, Fortbildungs- oder Sachkundeprüfungen mündliche und/oder praktische Prüfungen in unterschiedlichen Ausprägungen durchzuführen und zu bewerten. Gegebenenfalls sind dafür von den Prüferinnen und Prüfern entsprechende Prüfungsaufgaben vorzubereiten. Die Aufgaben werden dann arbeitsteilig durch den Prüfungsausschuss übernommen.

Was muss eine Prüferin / ein Prüfer mitbringen?

Die Prüferinnen und Prüfer der IHK gewährleisten die hohe Qualität der Prüfungen sowie praxisgerechte Prüfungen. Sie sollten insbesondere
  • fundierte fachliche Kompetenz und Erfahrung (zum Beispiel abgeschlossene Berufsausbildung/Studium/Fortbildung/Berufspraxis),
  • menschliche Reife,
  • pädagogisches Gespür,
  • Sach- und Methodenkompetenz,
  • sensibles Eingehen auf erwachsene und berufserfahrene Prüfungsteilnehmer,
  • Urteilsvermögen und
  • Verantwortungsbewusstsein
mitbringen. Sie sollten mindestens halbtags aktiv im Berufsleben stehen, also mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten und zum Zeitpunkt der Berufung die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben. Von Vorteil ist eine langjährige Erfahrung als Fach- oder Führungskraft.

Die Bereitschaft sich immer auf dem aktuellsten Stand der Entwicklungen in Ihrer Branche zu halten, sich auf die jeweiligen Prüfungen vorzubereiten, sowie kooperativ und konstruktiv mit der IHK zusammen zu arbeiten, sind Notwendigkeiten für die verantwortungsvolle Aufgabe der Prüfer:innen.

Wie viel Zeit beansprucht die Prüfertätigkeit?

So ganz nebenbei geht es leider nicht. In der Regel finden zwei Prüfungen pro Jahr statt. Diese können sich jeweils auch über mehrere Tage erstrecken. Prüferinnen und Prüfer sollten deshalb bereit und in der Lage sein, die Zeit für die aktive Teilnahme an den Prüfungen aufzubringen.
Die meisten Unternehmen wissen um den Wert der Prüfertätigkeit. Aus diesem Grund stellen sie ihre Mitarbeiter auch für die Prüfertätigkeit frei. Fragen Sie Ihre Arbeitgeberin / Ihren Arbeitgeber.
Nicht immer ist es erforderlich, dass alle Mitglieder eines Prüfungsausschusses anwesend sein müssen; meistens kann mit dem Vorsitzenden abgesprochen werden, welche Prüferin / welcher Prüfer an welchen Tagen teilnehmen soll. Prüf- und Beschlussfähigkeit müssen aber jederzeit gewährleistet sein. Je mehr Prüferinnen und Prüfer mitmachen, desto geringer wird die Beanspruchung des Einzelnen.

Wie werden Prüferinnen und Prüfer auf die Aufgabe vorbereitet?

Neue Prüferinnen und Prüfer werden von den erfahrenen Mitgliedern des Prüfungsausschusses „sanft“ in die Prüfungswirklichkeit eingearbeitet. Vor einer Berufung durch die IHK kann eine unverbindliche gastweise Teilnahme an einer mündlichen Prüfung ermöglicht werden. Als Hospitant:in lernen Sie Ihre neuen Aufgaben in der Praxis kennen. Sie blicken Kolleg:innen über die Schulter und profitieren von deren Erfahrung. Umfangreiches Informationsmaterial zum jeweiligen Ausbildungsberuf bzw. der jeweiligen Fortbildungs- oder Sachkundeprüfung erleichtert die Einarbeitung und dient fortan als Leitfaden.

Warum lohnt sich die Arbeit als Prüferin / Prüfer?

Ohne ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer wäre es der IHK Mittleres Ruhrgebiet unmöglich, über 4.100 Prüfungen im Jahr durchführen. Die Prüfertätigkeit ist eine reizvolle Aufgabe, von der auch die Prüferinnen / Prüfer selbst profitieren.
Denn Prüferinnen / Prüfer
  • übernehmen gesellschaftliche Verantwortung,
  • sammeln Erfahrungen, die für die Ausbildung im eigenen Unternehmen nützlich sind,
  • erhalten gesellschaftliche Wertschätzung durch die Mitwirkung im Ehrenamt,
  • bilden Netzwerke und ermöglichen Austauschmöglichkeiten mit anderen Ausbilder:innen,
  • erhalten aktuelle Informationen zu allen Neuerungen im Berufsbild/Weiterbildungsprofil,
  • sind eingebunden in die aktuelle Fachentwicklung,
  • nehmen Einfluss auf Prüfungsabläufe und -inhalte,
  • erhalten Informationen zum Prüfungsablauf und zu Prüfungskriterien,
  • bilden ihre Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz aus und
  • stützen die betriebliche Ausbildung insgesamt – auch als Qualitätsmerkmal des Wirtschaftsstandorts.
Aber auch Unternehmen profitieren von der Prüfungstätigkeit ihrer Mitarbeiter:innen. Sie
  • stärken die regionale Wirtschaft durch ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen,
  • unterstützen die Selbstverwaltung der Wirtschaft, indem sie den Nachwuchs prüfen,
  • ermöglichen die Einflussnahme auf die Gestaltung der Prüfungen durch die Unternehmen,
  • erhalten kostenlose Schulungen über neue Ausbildungsinhalte und Prüfungsabläufe für die Prüfer:innen und
  • sind die besseren und motivierteren Ausbilder:innen und Praktiker:innen.

Warum sollte ich meine Mitarbeiter:innen für die Arbeit in einem Prüfungsausschuss freistellen? 

Zwar ist die Prüfungstätigkeit eine ehrenamtliche Tätigkeit, doch ergeben sich aus einer Freistellung Ihrer Mitarbeiter:innen auch positive Aspekte für Sie als Arbeitgeberin / Arbeitgeber. Ihre Ausbilder:innen sammeln zum Beispiel wertvolle Erfahrungen für die Ausbildung im eigenen Unternehmen. Sie kennen den Prüfungsablauf und Bewertungskriterien und gewinnen Einblicke in aktuelle Fachentwicklungen. Auch Sozial- und Methodenkompetenzen lassen sich durch das Ehrenamt ausbauen.

Das Prüfen bietet Mitarbeitenden aber auch die Chance, Verantwortung zu übernehmen und eigenverantwortlich zu Handeln. Eigenschaften, die der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter und dem Unternehmen auch im Berufsalltag weiter helfen. Durch die Tätigkeit stehen sie im fachlichen und persönlichen Austausch mit Unternehmen aus der eigenen Branche.

Mit der ehrenamtlichen Prüfungstätigkeit stützen Sie die betriebliche Ausbildung insgesamt und ermöglichen so ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen. Die Alternative zum ehrenamtlichen Prüfungswesen wäre der Aufbau eines staatlichen Prüfungswesen oder spezieller Zertifizierungseinrichtungen. Beides müsste letztendlich von den ausbildenden Unternehmen bezahlt werden. Das wäre teurer und weniger praxisnah. Gleichzeitig wären Abschlüsse sehr schwer vergleichbar.

Was erhalten Prüferinnen und Prüfer für ihre Arbeit?

Da die Prüfungstätigkeit ein Ehrenamt ist, erhalten Prüferinnen und Prüfer eine Aufwandsentschädigung. Hierunter fallen zum Beispiel der Zeitaufwand für die Abnahme und Bewertung von Prüfungen sowie die Fahrtkosten zum Prüfungsort. Dadurch ist die IHK in der Lage, die Kosten für das Prüfungswesen im Interesse der Mitgliedsunternehmen niedrig zu halten.

Die meisten Unternehmen wissen um den Wert der Prüfungstätigkeit. Aus diesem Grund stellen sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch für die Prüfungstätigkeit frei.
Die Entschädigung für Zeitversäumnis ist in der Regel gemäß § 3 Nr. 26 Satz 1 / § 3 Nr. 26 a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in der jeweils gültigen Fassung bis zu einer Höhe von 3.000 Euro / 840 Euro pro Jahr steuerfrei. Wird der steuerfreie Betrag überschritten, wird empfohlen, steuerrechtlichen Rat einzuholen. Auch bei Nichtüberschreiten des Betrages empfehlen wir die Angabe in der Steuererklärung. Die Fahrtkosten sind gemäß § 3 Nr. 13 EStG in der jeweils gültigen Fassung steuerfrei.

Wo finden Prüferinnen und Prüfer das IHK-Online-Portal?

Prüferinnen und Prüfer können sich im Online-Portal über ihre Prüfungstätigkeit informieren, Projektanträge bearbeiten, die Prüfungsentschädigung erfassen und sich online zu Prüfungsseminaren anmelden.

Ausbildung

Fortbildungsprüfungen

Login für Prüfer/-innen (Fortbildungsprüfungen)
Hinweis: Die Zugangsdaten erhalten Prüferinnen und Prüfer bei Ihrem IHK-Ansprechpartner für den jeweiligen Prüfungsausschuss.