Fachkräfte aus Drittstaaten einstellen - Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das am 01.03.2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten.
Fachkräfteengpässe sind eine der zentralen Herausforderungen für die Unternehmen in Deutschland: "Die Fachkräftesituation in deutschen Unternehmen bleibt angespannt – trotz schwächerer Wirtschaftslage. 47 Prozent der Unternehmen können offene Stellen längerfristig nicht besetzen, weil sie keine passenden Arbeitskräfte finden." (Quelle: "DIHK-Report FACHKRÄFTE 2020").
Neben der besseren Beschäftigung inländischer Potenziale kommt der Zuwanderung, auch aus Drittstaaten, mehr Bedeutung zu.
Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes: Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung sollen künftig leichter nach Deutschland zu Arbeitszwecken einwandern. Bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert. Darüber hinaus beschleunigt das Gesetz die notwendigen Verwaltungsverfahren. 
Das Land NRW richtete hierfür die „Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW“ (ZFE NRW) in Köln ein, die landesweit für die Durchführung der sogenannten Fachkräfteverfahren zuständig sein wird (s. Flyer im Downloadbereich). 
Neben der Verbesserung der Verfahren durch die ZFE NRW ändert sich durch das Gesetz noch Folgendes:

Die Positivliste für berufliche Abschlüsse entfällt

Bislang durften nur Personen mit beruflichen Abschlüssen in sogenannten "Engpassberufen" einreisen. Mit dem FEG kann nun jede Person, die über einen qualifizierten Berufsabschluss verfügt, ein Einreisevisum beantragen. Voraussetzung hierbei: Der Berufliche Abschluss muss in Deutschland anerkannt sein/werden und es muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen.

Sonderregelung für Berufskraftfahrer und IT-Spezialisten

  • Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr dürfen zukünftig ohne Berufsanerkennung einwandern. Allerdings bleibt in diesem Fall die Vorrangprüfung bestehen. Darüber hinaus müssen die Personen über die EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sowie die Grundqualifikation für die jeweiligen Kraftfahrzeuge verfügen.
  • Erwerbsmigrierende mit IT-Hintergrund: Das Anerkennungsverfahren für die Erteilung eines Visums entfällt. Eine 3-jährige Berufserfahrung innerhalb der letzten 7 Jahre sowie ein Mindestgehalt beim deutschen Arbeitgeber reichen aus.

Die Vorrangprüfung entfällt in weiten Teilen

Bislang musste die Arbeitsagentur in jedem Fall prüfen, ob ein EU-Bürger vorrangig vor Bewerbern aus Drittstaaten einen Anspruch auf einen zu vergebenen Arbeitsplatz hat. Für Erwerbsmigranten mit beruflichem Abschluss entfällt künftig diese Regelung.

Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (NRW)

Betriebe, die einen Arbeitnehmer aus Drittstaaten einstellen wollen sowie Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren wollen, finden hier Unterstützung.
Darüber hinaus hält die Seite viele Informationen, eine FAQ-Liste und Erklärvideos zum Thema bereit.

Internationale Fachkräfte erfolgreich rekrutieren und integrieren

Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) gibt Tipps und Anregungen zum Thema. Zum Beispiel: 
  • Bewerbungsverfahren gestalten,
  • Stellenanzeigen erstellen,
  • Bewerbungs- und Einstellungsverfahren gestalten,
  • Einstieg erleichtern,
  • Alltag unterstützen,
  • Belegschaft mitdenken.
Wichtige Information zur Einreise und zum Aufenthalt finden Sie hier: Ausländische Fachkräfte - Einreise und Aufenthalt.