• Ladenöffnungszeiten

  • Ladungssicherung
    Ladungssicherung gewinnt als Merkmal von Transportqualität immer mehr an Bedeutung. Die Rechtsgrundlagen und Anforderungen dazu sind vielfältig. Dabie sind alle an der Verladung beteiligten Personen für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich. Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim informiert zu rechtlichen Aspekten der Ladungssicherung wie beispielsweise zur Haftung und gibt praktische Hinweise.
    Andreas Jerouschek
    Andreas Jerouschek
    Referent Verkehr
    • 0941 5694-232
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  • Länderinformationen
    Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim informiert Sie über Ihren Zielmarkt und vermittelt Ihnen wichtige Kontakte für Ihre Markterschließung.

    Weitere Informationen

    • Länder und Märkte
  • Landesplanung
    In Deutschland werden die Grundlagen für Raumentwicklung im Raumordnungsgesetz (ROG) geregelt. Diese werden von den nachfolgenden Planungsebenen in Bayern mit dem Landesplanungsgesetz (BayLplG) und dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) weiter konkretisiert. Diese Vorgaben werden wiederum in den Regionalplänen der Raumordnungsgebiete gebietsscharf konkretisiert bzw. festgelegt. Die Regionalpläne werden von den zuständigen regionalen Planungsverbänden aufgestellt. Beispielsweise werden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Abbau von Rohstoffen oder die Errichtung von Windkraftanlagen definiert. Die IHK setzt sich dafür ein, dass die Landesplanug räumliche Nutzungskonflikte minimiert und der gewerblichen Wirtschaft ausreichende Planungs- und Standortsicherheit gewährleistet wird.
    Sibylle Aumer
    Sibylle Aumer
    Bereichsleiterin
    Regionalpolitik, Arbeitsmarkt und Statistik
    • 0941 5694-244
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  • Lebensmittelkennzeichnung

  • Lebensmittelrecht
    Für Lebensmittel gelten komplizierte rechtliche Regelungen. Häufig geht es um Fragen der Aufbewahrung und des Umgangs mit den einzelnen Lebensmitteln. Zu beachten ist zum Beispiel auch die Lebensmittelhygieneverordnung HACCP. Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim leistet Erstberatung zu Fragen des Lebensmittelrechts. Die IHK kann und darf die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und gibt Infomaterial heraus. Darüber hinaus nimmt sie zu Gesetzesentwürfen Stellung und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.
    Silke Auer
    Silke Auer
    Leiterin Geschäftsstelle Neumarkt | Referentin Tourismus
    • 09181 32078-10
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    Weitere Informationen

    • Nährwertdeklaration und Allergenkennzeichnung
  • Lehrstellenatlas
    Adressen von Ausbildungsbetrieben in der Oberpfalz und im Landkreis Kelheim
    Anita Folger
    Anita Folger
    Berufliche Ausbildung
    • 0941 5694-213
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  • Lehrstellenbörse (Datenbank)
    Die IHK-Lehrstellenbörse im Internet bietet eine Plattform für Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt. Betriebe können ihre Angebote auf diesem Weg umfassend präsentieren und nach Bewerbern suchen. Jugendliche können sich über freie Ausbildungs- und Praktikumsplätze informieren, mit den Unternehmen in Kontakt treten und eigene Lehrstellengesuche aufgeben. Die Lehrstellenbörse steht im Internet-Angebot der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim unter Datenbanken zur Verfügung. Sie erreichen Sie auch unter www.ihk-lehrstellenboerse.de
    Christina Spitzer
    Christina Spitzer
    Berufliche Ausbildung
    • 0941 5694-248
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    Weitere Informationen

    • IHK-Lehrstellenbörse
  • Leitfaden Industrie 4.0
    Mit dem Leitfaden Industrie 4.0 möchte die IHK Regensburg vor allem kleinen und mittleren Unternehmen Handlungsempfehlungen und praktische Tipps an die Hand geben. Zudem schildern Experten aus Theorie und Praxis in Interviews ihre Erfahrungen mit der Digitalisierung und zeigen damit wie facettenreich das Thema ist.
  • Lenk- und Ruhezeiten
    Zum Schutz des Fahrpersonals und der anderen Verkehrsteilnehmer gibt es strenge Regeln für die so genannten Lenk- und Ruhezeiten, auch als Sozialvorschriften bezeichnet. Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Schaffung und Durchsetzung gleicher Wettbewerbsbedingungen.
    Andreas Jerouschek
    Andreas Jerouschek
    Referent Verkehr
    • 0941 5694-232
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  • Lieferantenerklärung
    Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung, mit der ein Lieferant Angaben im Hinblick auf die Präferenzursprungseigenschaft gelieferter Waren macht. Grundsätzlich wird eine Lieferantenerklärung bei Warenbewegungen innerhalb der Europäischen Union verwendet. Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim unterstützt und berät Sie bei Ihren Fragen rund um das Dokument.

    Weitere Informationen

    • Bitte um Teilnahme an der EU-Umfrage zu Ursprungsregeln
    • Lieferantenerklärung
  • Lieferbedingungen / Incoterms®
    Wer im Import- oder Exportgeschäft tätig ist, muss mit seinen Vertragspartnern auch Regelungen zu den für das Geschäft gültigen Lieferbedingungen treffen. Für den internationalen Geschäftsverkehr wurden von der International Chamber of Commerce in Paris (ICC) die in Außenhandelsverträgen üblicherweise verwendeten Klauseln zusammengetragen und in den Incoterms (International Commercial Terms) zusammengefasst.
  • Lkw-Maut
    Seit dem 1. Januar 2005 wird in Deutschland für Lkws, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen haben, eine entfernungsabhängige Maut für die Benutzung der Bundesautobahnen erhoben. Für die Höhe der Maut sind neben der zurückgelegten Strecke die Schadstoffklasse und die Achsanzahl des Fahrzeugs von Bedeutung.
    Andreas Jerouschek
    Andreas Jerouschek
    Referent Verkehr
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