• Umschulung, Beratung
    Wer aus arbeitsmarktlichen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem erlernten oder ausgeübten Beruf tätig sein kann, entschließt sich häufig zu einer Umschulung, d.h. der geordneten Vorbereitung auf einen neuen Beruf. In der Regel handelt es sich dabei um Berufe, in denen auch eine Berufsausbildung möglich ist. In diesen Fällen entsprechen die Prüfungen denen der Auszubildenden. Umschulungsbetriebe und -träger bedürfen einer Eignungsfeststellung.
    Tina-Maria Mohr
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    • 0231 5417-264
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    Jens Nordmann
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    • 0231 5417-285
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  • Umwelt-Audit (EMAS)
    Aufgrund einer EG-Verordnung (EMAS) können seit 1995 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewerbliche Unternehmen und andere Organisationen an dem einheitlichen System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung teilnehmen. Teilnehmer an diesem System erstellen eine auf das Unternehmen bezogene Umwelterklärung für die Öffentlichkeit. Ein zugelassener Umweltgutachter überprüft die Umweltpolitik, die Umweltprogramme, das Umweltmanagementsystem, die Umweltprüfungs- bzw. Umweltbetriebsprüfungsverfahren und die Umwelterklärung auf Übereinstimmung mit den Vorschriften der EG-Verordnung und erklärt die Umwelterklärung für gültig. Die zuständige IHK trägt anschließend die Teilnehmer des EG-Systems unter der Voraussetzung, dass kein Verstoß gegen einschlägige Umweltvorschriften vorliegt, in ihr EMAS-Verzeichnis ein.
    Torsten Mack
    Torsten Mack
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    Weitere Informationen

    • EMAS-Register
  • Umweltberatung

    Torsten Mack
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    Stefan Peltzer
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    • 0231 5417-146
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    Weitere Informationen

    • Umwelt und Umweltschutz
    • "Natur auf Zeit" soll gesetzlich verankert werden
  • Umweltmanagement
    Ein Umweltmanagementsystem (UM-System) berücksichtigt die Umweltaspekte bei allen Tätigkeiten eines Unternehmens. Ziel ist es, Umweltbelastungen kontinuierlich zu vermeiden. Das UM-System regelt die Organisationsstruktur, Zuständigkeiten, Verhaltensweisen, förmlichen Verfahren, Abläufe und Mittel für die Festlegung und Durchführung der Umweltpolitik.

    Auf internationaler Ebene wurden zwei Umweltmanagementsysteme geschaffen:

    -die internationale Norm DIN ISO 14001
    -die europäische Verordnung EMAS

    Ein Zertifikat nach der DIN ISO
    14001 bestätigt die Konformität eines UM-Systems mit den Anforderungen der Norm.

    Die IHK informiert über die Normenreihen und kann akkreditierte (zugelassene) Umweltgutachter benennen.

    Siehe auch <a href="http://www.dortmund.ihk24.de/Ressourcen/azliste/azdetails.jsp?id=143">Umwelt-Audit (EMAS)</a>
    Torsten Mack
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    Stefan Peltzer
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    • Umwelt und Umweltschutz
    • "Natur auf Zeit" soll gesetzlich verankert werden
  • Umweltschutz
    Die IHK ist Berater in allen Umweltschutzfragen. Die IHK-Umwelt-Abfallberater können unmittelbar Auskunft geben, über Fachberater und entsprechende Fachuntersuchungen.

    Den kompletten Umweltservice bieten die Industrie- und Handelskammern bundesweit unter der Web-Adresse <a href="http://www.ihk-umkis.de"target="_parent">www.ihk-umkis.de</a> an. Das neue Umweltfirmen-Kommunikationssystem (UMKIS) präsentiert im Internet die größte deutsche Online-Marktübersicht zum Bereich Umweltschutz.
    Torsten Mack
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    • 0231 5417-274
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    Weitere Informationen

    • Umwelt und Umweltschutz
    • "Natur auf Zeit" soll gesetzlich verankert werden
    • Circular Economy - Ressourcen im Kreislauf halten
    • WirtschaftsGrün - Naturnahe Gestaltung von Firmengeländen
  • Umwelt- und Energieausschuss

    Stellv. HauptgeschäftsführerWulf-Christian Ehrich
    Stellv. Hauptgeschäftsführer Wulf-Christian Ehrich
    • 0231 5417-246
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    Torsten Mack
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    • 0231 5417-274
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    Weitere Informationen

    • Umwelt- und Energieausschuss
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
    Bundeswehr, Technisches Hilfswerk oder ähnliche Institutionen bemühen sich, zu Übungszwecken Arbeiten im Auftrag Dritter vorzunehmen. Die Übernahme solcher Arbeiten ist nur gestattet, wenn gewerbliche Unternehmen in der Region fehlen, die diese Arbeiten auch durchführen könnten. Diese Regelung soll einen nicht kostendeckenden Wettbewerb seitens gemeinnütziger Einrichtungen verhindern. Bundeswehr, Technisches Hilfswerk oder andere Institutionen dürfen derartige Arbeiten nur ausführen, wenn die IHK eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat.
    Celine Rodrigues
    Celine Rodrigues
    • 0231 5417-166
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  • Unternehmensnachfolge
    Eine der wichtigsten Aufgaben für die langfristige Unternehmenssicherung ist die Regelung der Unternehmensnachfolge. Diese will rechtzeitig und gezielt vorbereitet sein, um Erhalt und Weiterentwicklung der Firma zu sichern. Die IHK zu Dortmund unterstützt Unternehmen bei Fragen der Nachfolge mit persönlichen Beratungsgesprächen und Veranstaltungen.
    Alexander Hoffmann
    Alexander Hoffmann
    • 0231 5417-259
    • E-Mail schreiben
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    Katharina Pickhardt
    Katharina Pickhardt
    • 0231 5417-156
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    Weitere Informationen

    • Checkliste für Gastronomiebetriebe
    • Unternehmensnachfolge
    • Unternehmenswerkstatt Deutschland
  • Unternehmenssicherung / Krisenmanagement
    Leidet Ihr Unternehmen an akuter Eigenkapitalschwäche? Stecken Sie in einem Liquiditätsengpass? Oder machen Ihnen Managementprobleme zu schaffen? Mit welchen Schwierigkeiten Sie auch kämpfen, wir helfen Ihnen aus Ihren betrieblichen Nöten. Dazu holen wir kompetente Helfer an den Runden Tisch: Experten aus Kammern und Banken sowie unabhängige Projektbetreuer. Auch Ihre Finanzierungspartner sind dabei. So hilft Ihnen der Runde Tisch weiter: Zunächst deckt eine gründliche Unternehmensdiagnose die Schwachstellen in Ihrem Betrieb auf. Mit diesem Hilfsangebot soll auch ein Stillhalteabkommen mit Ihrer Hausbank erreicht werden, so dass Ihre Kredite weiterlaufen können. Schließlich entwickeln alle Beteiligten gemeinsam eine sachgerechte und praktikable Lösung zur Sicherung Ihres Unternehmens. Der Runde Tisch berät Sie kostenlos.
    Malte Brämer
    Malte Brämer
    • 0231 5417-382
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    Katharina Pickhardt
    Katharina Pickhardt
    • 0231 5417-156
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  • Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen
    Zahlreiche Länder fordern vom deutschen Exporteur die Beglaubigung unterschiedlicher Dokumente zur Einfuhr der Ware wie z. B. Handelsrechnungen (mit Angaben über Preisgestaltung, Herstellungsart usw.) und Ursprungszeugnisse (Angabe über den Ursprung der Ware). Die Beglaubigung wird im Regelfall von der IHK vorgenommen.
    Auwi-Bescheinigungen/-Dokumente
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    Malte Fraisl
    Malte Fraisl
    • 0231 5417-273
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    Britta Moege
    • 0231 5417-165
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    Anke Schulze-Altenmethler
    • 02381 92141-514
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    Petra Tolk
    Petra Tolk
    • 0231 5417-170
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    Weitere Informationen

    • Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen online beantragen
    • Für Exporteure: Bescheinigungen, Beglaubigungen und Legalisierungen
    • Ursprungszeugnisse: Zweck und Ausfüllhilfen