• Raumordnung
    Mit Bauleitplänen ordnet die Kommune mit verbindlicher Wirkung die städtebauliche Entwicklung auf ihrer Gemarkung. Nur auf bestimmten Flächen und Gebieten dürfen Industriebetriebe, Bürohäuser, Einzel- und Großhandelsbetriebe oder Hotels ansiedeln oder errichtet werden. Als Träger öffentlicher Belange wirkt die IHK Karlsruhe bei diesem Verfahren mit und vertritt die Interessen der Wirtschaft in Fragen des Baurechts und der Stadtsanierung. Sie achtet darauf, dass der Bedarf an Gewerbeflächen aller Art angemessen berücksichtigt wird, unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung der regionalen Infrastruktur und wirkt bei der Aufstellung und Änderung von Landesentwicklungs- und regionalen Raumordnungsplänen mit. Bei Raumordnungsverfahren zu großflächigen Handels-, Verkehrs- oder Tourismusprojekten nimmt die IHK Karlsruhe gutachterlich Stellung.
    Sven-Eric Brune
    Sven-Eric Brune
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174129
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    Lisa Frey
    Lisa Frey
    IHK Karlsruhe
    Bereich Handel
    • 0721 174-161
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    Weitere Informationen
    • Raumordnung und Stadtentwicklung
    • Standort
  • Räumungsverkäufe
    Wettbewerb fördert das Geschäft. Es kann nur dann zutreffen, wenn sich die am Wettbewerb beteiligten Händler an die Spielregeln halten. Gefragt ist lauterer Wettbewerb, gegen unlauteren Wettbewerb muss vorgegangen werden. Festgehalten sind die Spielregeln im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die IHK Karlsruhe berät Unternehmen bei der Werbung hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit.
    Kyu-Won Kang
    Kyu-Won Kang
    IHK Karlsruhe
    Bereich Recht
    • 0721 174-325
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    Tanja Schmitz
    Tanja Schmitz
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-119
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    Weitere Informationen
    • Aus-/Räumungsverkäufe und Rabattaktionen
  • REACH Chemikalienverordnung
    Die EU hat mit der REACH-Chemikalienverordnung ein einheitliches System zur Registrierung (Registration), Bewertung (Evaluation) und Zulassung (Authorisation) von Chemikalien geschaffen. Die Verordnung kann kann zahlreiche Pflichten für Unternehmen vorsehen. Betroffen sind neben den Produzenten und Importeuren von Chemikalien auch alle Anwender dieser Stoffe. Konkret kann die REACH-Verordnung für betroffene Unternehmen z. B. Registrierungs- und Informationspflichten, Inverkehrbringungs- und Verwendungsverbote, Beschränkungen vorsehen.Die IHK Karlsruhe gibt Hilfestellung in Fragen zu REACH.
    Weitere Informationen
    • REACH
  • Regionalpolitik
    Pflege und Entwicklung des heimischen Standorts sind Kernaufgabe der IHK Karlsruhe bei der Vertretung der Interessen der regionalen Wirtschaft. Dazu agiert sie auf allen politischen Ebenen.
    Sven-Eric Brune
    Sven-Eric Brune
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174129
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    Julian Rappold
    Julian Rappold
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174360
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    • Regionalpolitische Positionen
  • Ressourceneffizienz
    Ressourceneffizienz bedeutet die effiziente Nutzung von technisch-wirtschaftlichen und natürlichen Ressourcen.
    Hat Ihr Unternehmen hohe Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe? Dann informieren Sie sich hier, wer Sie in diesem Bereich unterstützen kann.
    Dr.Claudia Rainfurth
    Dr. Claudia Rainfurth
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-454
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    Weitere Informationen
    • Ressourceneffizienz und Rohstoffe
  • RoHS

    Dr. Marc Mühleck
    Dr. Marc Mühleck
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-438
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