• Handbuch Notfall-Vorsorge
    Das Handbuch „Notfall-Vorsorge“ bietet Checklisten für den Fall, das Inhaberinnen oder Inhaber durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit ausfallen. Denn mit vorausschauender Planung und Vorsorge können Sie Ihr Unternehmen wirksam vor unnötigem Schaden durch Führungslosigkeit bewahren.
  • Handel (Einzel-, Großhandel, Handelsvermittler)
    Ob Großhandel, Handelsvermittlung oder Einzelhandel, der Wirtschaftszweig Handel schlägt die produzierten Waren um und versorgt so Wirtschaftsbereiche und Verbraucher mit Gütern. Er sorgt durch den Verkauf nicht allein für den Fluss der Geschäfte, sondern auch für die Belebung der Innenstädte. Sowohl in der Handelspolitik (zum Beispiel beim Stadtmarketing), wie auch im Bereich der Planung und der Betreuung ist die IHK Karlsruhe für den Handel aktiv, berät und informiert zu handelsspezifischen Themen.
    Lisa Frey
    Lisa Frey
    IHK Karlsruhe
    Bereich Handel
    • 0721 174-161
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    Michael Rausch
    Michael Rausch
    IHK Karlsruhe
    Referent Innenstadt
    • 0721 174-122
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    Weitere Informationen
    • #3Mal3: Einzelhandel und künstliche Intelligenz
  • Handelsrecht
    Die IHK Karlsruhe informiert zu Fragen des Handelsrechts. Die IHK kann und darf die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und stellt Infomaterial zu handelsspezifischen Themen zur Verfügung. Darüber hinaus nimmt sie zu Gesetzesentwürfen Stellung und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.
    Berit Maisenbacher
    Berit Maisenbacher
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-219
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    Sandra Vollmer
    Sandra Vollmer
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-459
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    Weitere Informationen
    • Handelsrecht
  • Handelsregister
    Ein wichtiges Instrument der Sicherheit im Wirtschaftsverkehr ist das Handelsregister. Unternehmen, die über den so genannten kleingewerblichen Umfang hinausgewachsen sind, aber auch alle Kapitalgesellschaften (zum Beispiel AG, GmbH) sind zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Auch die Eintragung auf Wunsch ist möglich. Die IHK Karlsruhe berät über Rechtsformen, die Eintragung ins Handelsregister und über die Wahl des richtigen Firmennamens. Gegenüber dem Registergericht wird die IHK bei Neueintragungen ins Handelsregister bezüglich des Firmennamens, möglicher Genehmigungspflichten und bei Veränderungen, z. B. Sitzverlegung, Gegenstandsänderung und Löschungsverfahren gutachtlich tätig.
    Monika Nagel
    Monika Nagel
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-114
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  • Handelsrichter
    Für Streitigkeiten zwischen Kaufleuten gibt es bei den Landgerichten besondere Kammern für Handelssachen. Dort wirken neben Berufsrichtern auch Unternehmer als ehrenamtliche Handelsrichter mit. Die IHK Karlsruhe schlägt interessierte Unternehmer als ehrenamtliche Handelsrichter für die Kammer für Handelssachen beim Landgericht Karlsruhe vor.
    Anja Felden
    Anja Felden
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-187
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    Dr.Arne Rudolph
    Dr. Arne Rudolph
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-100
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    • Handelsrichter
  • Handelsvertreterrecht
    Sie überlegen, ob sie beispielsweise durch einen Handelsvertreter ihre Produkte noch besser an die Kunden bringen können? Dabei sind die Bestimmungen des Handelsvertreterrechts zu beachten. Die IHK Karlsruhe informiert zu Fragen des Handelsvertreterrechts. Die IHK kann und darf die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und stellt Infomaterial zu handelsspezifischen Themen zur Verfügung. Darüber hinaus nimmt sie zu Gesetzesentwürfen Stellung und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.
    Sandra Vollmer
    Sandra Vollmer
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-459
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    Weitere Informationen
    • Handelsvertreterrecht
  • Handwerk (Abgrenzung/Zugehörigkeit)
    Je nachdem ob Betriebe handwerklich oder nicht handwerklich tätig sind, sind sie zugehörig bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Ein Mischbetrieb kann sogar in beiden Kammern Mitglied sein. Die IHK Karlsruhe gibt Auskunft zur Zugehörigkeit und hilft bei Fragen.
    Sarah Eckert
    Sarah Eckert
    IHK Karlsruhe
    Bereich Recht
    • 0721 174-244
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    • Abgrenzung Handwerk und Industrie
  • Hochwasserschutz
    Unternehmen, die am oder in der Nähe eines Gewässers angesiedelt sind, können potentiell von einer Hochwassergefahr betroffen sein. Hochwasserereignisse können große finanzielle Schäden im Unternehmen verursachen. Je nachdem, wie groß ein baulicher, technischer, organisatorischer oder sonstiger Schaden im Unternehmen nach einem Hochwasserereignis ist, kann der Betriebsablauf ggf. für einen längeren Zeitraum unterbrochen sein. Die frühzeitige betriebliche Hochwassernotfallplanung kann daher für Unternehmen wichtig sein.
    Weitere Informationen
    • Hochwasser und Starkregen
    • Hochwasserschutz: BMUV veröffentlicht neues Informationspapier