Nr. 743

Handelsrecht

Im Handelsregister eingetragene Unternehmen müssen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbriefe gesetzliche Vorschriften beachten. Diese sollen Ihren Geschäftspartnern ermöglichen, sich schon beim Beginn Ihrer Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens zu informieren.

Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen bei ihrer Geschäftsbezeichnung und ihren Geschäftsbriefen die rechtlichen Vorgaben beachten.

Saskia Reich
IHK Karlsruhe
Bereich Recht
Sandra Vollmer
IHK Karlsruhe