Menschen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile bei Prüfungen entstehen. Aus diesem Grund haben sie die Möglichkeit entsprechende Nachteilsausgleiche geltend zu machen.
Die Ausbildungsordnungen der dualen Berufsausbildung werden kontinuierlich an die technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst. In sogenannten „Neuordnungsverfahren“ werden Inhalte überprüft und aktualisiert sowie auch neue Berufe geschaffen.