Teilzeitausbildung

Betriebliche Ausbildung in Teilzeit

Die durch die BBiG-Novelle 2005 erstmals gesetzlich geschaffene Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung wird nun durch eine eigene Vorschrift (§ 7a BBiG) mit erleichterten Voraussetzungen gestärkt. Durch diese Gesetzesänderungen soll die Teilzeitberufsausbildung nunmehr allen Auszubildenden offen stehen. Der Nachweis eines Grundes, wie beispielsweise Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen, ist nicht mehr zu erbringen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Teilzeitausbildung?

Ausbildungsbetrieb und Azubi müssen die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit individualvertraglich vereinbaren. Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf dabei nicht mehr als 50 Prozent betragen.
Die Berufsschule ist an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit nicht gebunden. Die Einbeziehung der Berufsschulzeiten in das Teilzeitmodell muss deshalb zwischen Betrieb, Auszubildenden und Berufsschule abgestimmt werden.

Wie lange dauert eine Teilzeitausbildung?

Die Dauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend der verkürzten Ausbildungszeit, höchstens jedoch bis zum Anderthalbfachen der regulären Ausbildungsdauer. Das heißt, bei einer regulär dreijährigen Ausbildung darf die Ausbildung in Teilzeit maximal 4,5 Jahre dauern. Da mit den individuell möglichen Teilzeitmodellen zum Ende der Ausbildungszeit nicht immer ein Prüfungstermin erreicht wird, sieht § 7a Abs. 3 BBiG vor, dass der Azubi die Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zur nächstmöglichen Prüfung verlangen kann. Zum Erreichen eines früheren Prüfungstermins können Ausbildende und Azubi einen gemeinsamen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer stellen.
 

Welche Vorteile ergeben sich für die ausbildenden Unternehmen?

  • Besonders hohe Motivation der Auszubildenden
  • Organisationserfahrung durch das Familienmanagement bei den Auszubildenden
  • Stärkere Betriebsbindung
  • Fachkräfte werden für den eigenen Bedarf ausgebildet
  • Positive Außenwirkung durch die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung (familienfreundlicher Betrieb)

Wie gestaltet sich die Urlaubsregelung?

Sofern Teilzeitauszubildende an genauso vielen Arbeitstagen wie Vollzeitbeschäftigte arbeiten, haben sie auch den gleichen Urlaubsanspruch wie die Vollzeitbeschäftigten. Findet die Teilzeitausbildung an weniger betrieblichen Arbeitstagen statt, reduziert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

Wie gestaltet sich die Vergütung bei Teilzeitausbildung?

Die Höhe der Ausbildungsvergütung verkürzt sich bei der Teilzeitausbildung entsprechend der prozentualen Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit.

Nachdem die Teilzeitausbildung mit vielen individuellen Fragen verbunden ist, empfehlen wir die frühzeitige Kontaktaufnahme mit den IHK-Ausbildungsberatern.