Der Schlichtungsausschuss ist die zentrale Stelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden – solange ein Berufsausbildungsverhältnis besteht oder von einer Seite behauptet wird. Wichtig: Eine Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss muss immer vor einer Klage beim Arbeitsgericht stattfinden.