• Der Datenschutzbeauftragte
    Durch die fortschreitende Verbreitung der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Gefahren von Datenschutzverstößen gestiegen. Um diese Gefahren zu begrenzen, misst der Gesetzgeber dem Prinzip der innerbetrieblichen Selbstkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten (DSB), das in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) seinen Niederschlag findet, eine große Bedeutung zu. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten finden sich in den Artikeln 37 DSGVO bis 39 DSGVO und § 38 BDSG.
  • Der Prokurist
    Das Handelsrecht kennt verschiedene rechtsgeschäftliche Vertretungsformen. Eine generelle Vertretung in allen denkbaren Bereichen des Handelsgeschäfts bietet allein die Prokura. Sie ist nach außen erkennbar und führt zu einer erheblichen Beschleunigung des Geschäftsverkehrs, ebenso wie zu größerer Rechtssicherheit.
  • Die Kommanditgesellschaft (KG)
  • Dienstleister: Informationspflichten – DL-InfoV
    Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) sieht umfangreiche Informationspflichten des Dienstleistungserbringers gegenüber dem Dienstleistungsempfänger vor. Der Dienstleistungserbringer muss dem Dienstleistungsempfänger die vorgeschriebenen Informationen vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen.
  • Die Vertretung im Handelsrecht
    Grundsätzlich kann nur derjenige wirksam Verträge für einen Gewerbebetrieb abschließen, der vom Geschäftsinhaber hierzu bevollmächtigt wurde. Dabei kann der Vollmachtgeber den Umfang einer Vollmacht nach dem BGB frei bestimmen. Er allein legt also fest, bei welchen Geschäften er vertreten werden will. Von der Einzelvollmacht, die beschränkt ist auf bestimmte Rechtshandlungen, bis hin zur Generalvollmacht, die gerichtet ist auf die Wahrnehmung sämtlicher Geschäfte, sind hier die verschiedensten Konstellationen denkbar. Neben diesen allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen normiert das HGB besondere Vertretungsberechtigungen für Kaufleute (im Handelsregister eingetragene Unternehmen), die in ihrer Ausprägung den besonderen Erfordernissen des Wirtschaftsverkehrs angepasst sind.
  • DSGVO: Das neue Datenschutzrecht
    Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Ziel der neuen Regelung ist es, den Datenschutz in der Europäischen Union weitestgehend zu vereinheitlichen und zu modernisieren sowie die Rechte von betroffenen Personen zu verbessern.