• Handel

  • Handelsregister und Firmenname
    Jedes Unternehmen kann sich -unabhängig von der Rechtsform- in das Handelsregister, das in Schwaben bei den Registergerichten in Augsburg, Memmingen und Kempten geführt wird, eintragen lassen. Ab einer gewissen Größenordnung und für bestimmte Rechtsformen besteht sogar eine Eintragungspflicht. Die Anmeldung muss immer über einen Notar erfolgen. Die Handelsregistereintragung berechtigt u.a. zur Führung eines Firmennamens. Dieser kann zur Selbstdarstellung des Unternehmens beitragen, doch bei der Wahl müssen gewisse Regeln beachtet werden.
  • Handelsvertreterrecht
    Entdecken Sie weitere Informationen im Bereich Handelsvertreterrecht. Hier könnten Sie die ersten Aspekte für eine erfolgreiche abgesicherte Zusammenarbeit mit einem Handelsvertreter finden.
  • Handwerksrechtliche Bestimmungen und ihre Auslegung
    Die Frage der Zugehörigkeit eines Gewerbebetriebs zur Industrie- und Handelskammer (IHK) und/oder zur Handwerkskammer (HwK), also die Abgrenzung zum Handwerk, beschäftigt die IHK in ihrem Tagesgeschäft häufig. Vor allem Existenzgründer sollten sich noch vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit mit der Frage beschäftigen, ob es sich um ein nach der Handwerksordnung zulassungspflichtiges Handwerk handelt.