• Einstiegsqualifizierung
    In Ausbildung einsteigen durch ein qualifiziertes Langzeitpraktikum: das bietet die Einstiegsqualifizierung.
  • Ende der Ausbildung
    Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der vertraglichen Ausbildungszeit. Wenn Auszubildende bereits vorher die Abschlussprüfung bestehen, dann endet das Ausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
  • Erstuntersuchung nach dem JArbSchG
    Ein Jugendlicher darf nur ausgebildet werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate vor Beginn der Ausbilldung ärztlich untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber hierüber eine Bescheinigung vorlegt.
  • Externenprüfung: Mit Berufserfahrung zum Abschluss
    Mit einschlägiger Berufserfahrung können Sie gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ablegen.