• Garten- und Landschaftsbau
    Das Anlegen von befahrbaren Wegen und (Park-)Plätzen im Zusammenhang mit (landschafts-)gärtnerisch geprägten Anlagen gehört zum Berufsbild des nichthandwerklichen Gewerbes des Garten- und Landschaftsbauers. Insoweit überschneiden sich die Berufsbilder dieses Gewerbes und des Straßenbauerhandwerks.
  • Gefahrgutbeförderung
    Gefährliche Güter werden in unserer technisch orientierten Gesellschaft vielfältig genutzt.
    Der weltweite Umgang mit gefährlichen Gütern hat einen großen Umfang erreicht und nimmt ständig zu.
  • Großhandel
    Der Großhandel ist das unverzichtbare Bindeglied zwischen den Wirtschaftsstufen Industrie, Handwerk und Einzelhandel.
  • Güterkraftverkehr
    Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerblichen und genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr betreiben möchte, muss die zur Führung der verkehrsrechtlichen Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung nachweisen.