• Allgemeines Gleichbehandlungs­gesetz
    Das Allgemeine Gleichbehandlungs­gesetz (AGG) setzt vier EU-Richtlinien in deutsches Recht um. Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung oder Beseitigung von Benachteiligungen. Betrieb­liche Abläufe und Strukturen, alle arbeits­rechtlichen Verträge und Maß­nahmen müssen mit dem AGG vereinbar sein.
  • Arbeitssicherheit im Handel
    Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften: Die wichtigsten Grundsatzinformationen und Links.
  • Auftragsberatung
    Die Auftragsberatungsstelle Hamburg - ein Zusammenschluss von Handelskammer und Handwerkskammer - unterstützt Sie als Hamburger Unternehmen oder Institution bei öffentlichen Ausschreibungen oder Fragen zum Vergaberecht.
  • Außenwerbung
    Jeder Unternehmer darf öffentlich werben - aber oft nur mit behördlicher Genehmigung! Beantragt wird eine Baugenehmigung bei der Bauprüfab­teilung des zuständigen Bezirksamtes. Wir informieren Sie vorab und führen Sie durch das Labyrinth des stark reglemen­tierten Bereichs der Außenwerbung.