Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzt vier EU-Richtlinien in deutsches Recht um. Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung oder Beseitigung von Benachteiligungen. Betriebliche Abläufe und Strukturen, alle arbeitsrechtlichen Verträge und Maßnahmen müssen mit dem AGG vereinbar sein.