Probleme in der Ausbildung? Ausbildungsabbrüche zu verhindern, das ist das Ziel der Initiative „VerA“, die mit Unterstützung der IHK Rhein-Neckar und der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald hier in der Region tätig ist.
Man unterscheidet zwischen einer Verkürzung der Ausbildungsdauer zu Beginn der Ausbildung und einer vorzeitigen Zulassung zur Prüfung. Erfahren Sie mehr zu beiden Sachverhalten.
Eine Verlängerung der Ausbildungszeit ist in zwei Fällen möglich: Verlängerung im Ausnahmefall oder bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Alle Erläuterungen hierzu finden Sie in diesem Artikel.
Auszubildende können vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Der Antrag auf vorzeitige Zulassung wird während der Ausbildung gestellt.